Ich unterstütze die Strafanzeige von COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer gegen Bundeswehr-Offiziere und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges («Verbrechen der Aggression», §13 Völkerstrafgesetzbuch VStG) durch die Planungen zum Einsatz deutscher Taurus-Marschflugkörper gegen die sogenannte Krim-Brücke und weitere Ziele im russischen Kernland.
Angegriffen werden soll ein Staat, der seinerseits Deutschland nicht angegriffen hat und mit dem sich die Bundesrepublik, zumindest offiziell, nicht im Kriegszustand befindet. Damit ist der Straftatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges nach Art. 26,1 GG und §13 Völkerstrafgesetzbuch erfüllt.
Begründung
Im Völkerstrafgesetzbuch VStGB heißt es unter §13 «Verbrechen der Aggression» (der seit 1. Januar 2017 §80 StGB «Vorbereitung eines Angriffskrieges» ersetzt):
«Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.»
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