Berlin bekommt seine verurteilten Straftäter nicht ins Gefängnis – weil der Justiz die richtigen Briefumschläge fehlen. Nach einer Exklusivrecherche der „Berliner Zeitung“ konnten wochenlang Ladungen zum Strafantritt nicht verschickt werden.
Es klingt wie eine Satire auf die deutsche Hauptstadt, ist aber nach Recherchen der „Berliner Zeitung“ Realität: Verurteilte Straftäter, die eigentlich ihre Haft antreten müssten, blieben in Berlin vorerst auf freiem Fuß. Der Grund: Der Staatsanwaltschaft fehlten zeitweise die vorgeschriebenen gelben Briefumschläge für die amtliche Zustellung der Ladungen zum Strafantritt. Wie die „Berliner Zeitung“ unter Berufung auf Mitarbeiter der Behörde berichtet, konnten deshalb wochenlang entsprechende Schreiben nicht verschickt werden. Während Verurteilte auf freiem Fuß blieben, wurden vorhandene Haftplätze nicht genutzt.
16 Monate Vorlauf – trotzdem fehlen die Umschläge
Der Hintergrund macht die Geschichte nicht besser. Das Bundesjustizministerium hatte bereits am 31. März 2025 eine Änderung der Zustellungsvordruckverordnung erlassen. Die neuen Zustellungsurkunden und Umschläge erhielten ein zusätzliches Ankreuzfeld. Verkündet wurde die Änderung Anfang April 2025; alte Vordrucke durften aufgrund einer Übergangsregelung noch bis zum 31. Juli 2026 verwendet werden. Die Behörden hatten damit rund 16 Monate Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Und tatsächlich wurden neue Urkunden rechtzeitig beschafft. Nur reichten die dazugehörigen Umschläge nicht lange. Alan Bauer, Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, bestätigte gegenüber der Zeitung einen „kurzzeitigen Lieferengpass“. Die Menge der neu beschafften Umschläge sei wegen eines unerwartet hohen Bedarfs bereits nach zwei Wochen aufgebraucht gewesen. Die Nachbestellung habe sich wegen Lieferengpässen verzögert.
Wie viele verurteilte Straftäter deshalb ihre Haft nicht wie vorgesehen antreten konnten, weiß offenbar niemand. Nach Angaben Bauers wurde wegen der begrenzten Dauer des Engpasses keine entsprechende Statistik geführt. Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle berichteten der „Berliner Zeitung“ allerdings, die inzwischen eingetroffenen Umschläge reichten weiterhin nicht aus.
Das Ganze wäre nur eine weitere groteske Berliner Behördenanekdote, wenn es nicht um die Vollstreckung rechtskräftiger Strafen ginge. Ein Rechtsstaat zeigt seine Funktionsfähigkeit nicht allein darin, dass Gerichte Urteile sprechen. Er muss diese Urteile auch vollstrecken können. Besonders pikant: Bereits im Juni hatte die „Berliner Zeitung“ unter Berufung auf eine Antwort der Senatsinnenverwaltung berichtet, dass zum Stichtag 1. April in Berlin insgesamt fast 10.000 Haftbefehle offen waren, darunter 1.915 Untersuchungshaftbefehle und 7.532 Haftbefehle zur Strafvollstreckung. Nun scheitert die Berliner Justiz bei weiteren Verurteilten offenbar an einem gelben Umschlag. Treffender lässt sich der Zustand einer Verwaltung, die selbst elementare staatliche Aufgaben immer schwerer zuverlässig bewältigt, kaum karikieren.
Linke und Grüne in der Verwaltung
Unwillkürlich erinnert man sich dabei an den Grünen-Politiker Benedikt Lux, der 2020 stolz verkündete: „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht.“ Polizei, Feuerwehr, Generalstaatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zählte er ausdrücklich auf und fügte hoffnungsvoll hinzu: „Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“ Nun, Herr Lux: Es macht sich bemerkbar. In der Berliner Justiz inzwischen sogar so gründlich, dass rechtskräftig Verurteilte ihre Haft nicht antreten können, weil die Verwaltung nicht genügend gelbe Briefumschläge vorrätig hat. Vielleicht hätte man beim großen Austausch der Führungskräfte neben der richtigen politischen Haltung auch jemanden „reinbringen“ sollen, der rechtzeitig Büromaterial bestellen kann.
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