
(David Berger) Wie viele deutsche Zivilflughäfen werden für Munitionstransporte genutzt? Und wie viele entsprechende Flüge gab es 2025 und 2026? Die Bundesregierung weigert sich, diese Fragen zu beantworten. Die Informationen seien derart sensibel, dass sie nicht einmal als Verschlusssache in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt werden könnten. Doch hinter der Geheimhaltung steht eine noch grundsätzlichere Frage: Wie weit ist Deutschland inzwischen in die militärische Logistik des Ukraine-Krieges eingebunden – und welches Risiko einer weiteren Eskalation mit Russland nimmt die Bundesregierung dabei in Kauf?
Der Fund einer mit Sprengstoff versehenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle Anfang August hat eine Frage aufgeworfen, die bislang nur am Rande der öffentlichen Debatte stand: Welche Rolle spielen deutsche Zivilflughäfen beim Transport von Munition? Dass Leipzig/Halle hierbei eine besondere Bedeutung besitzt, ist inzwischen öffentlich bekannt. Nach dem Drohnenfund berichteten WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“, dass eine ukrainische Antonow AN-124 am Vortag Munition für die Ukraine transportiert habe. Die Maschine sei zum Zeitpunkt des Drohnenfundes allerdings leer gewesen. Die Tagesschau korrigierte entsprechend ihre zunächst anderslautende Darstellung.
Auch andere Medien berichteten über entsprechende Transporte. Nach Informationen des „Focus“ wurde Abgeordneten mitgeteilt, dass der letzte entsprechende Transportflug vor dem Zwischenfall am 29. Juli stattgefunden habe. Das ZDF bezeichnet Leipzig inzwischen als wichtigen Umschlagplatz für Militärgüter für die Ukraine; die dort stationierten Antonow-Maschinen transportieren neben ziviler Fracht auch Rüstungsgüter. Damit stellt sich die Frage, ob Leipzig/Halle ein Sonderfall ist – oder ob auch andere deutsche Zivilflughäfen für solche Transporte genutzt werden.
Sichert fragt nach deutschen Zivilflughäfen
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wollte genau das wissen. In einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung fragte er, ob über deutsche Zivilflughäfen Munitionstransporte stattfinden und, wenn ja, über wie viele Flughäfen solche Transporte 2025 und 2026 abgewickelt wurden. Darüber hinaus wollte Sichert wissen, wie viele Flugzeuge mit Munitionstransporten in diesem Zeitraum von deutschen Zivilflughäfen gestartet sind. Für den Fall einer Verneinung fragte er ausdrücklich, ob die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen könne, dass entsprechende Transporte stattgefunden hätten.
Die Antwort des Bundesverteidigungsministeriums vom 19. August 2026 fällt eindeutig aus: Die Bundesregierung gibt die verlangten Informationen nicht heraus: „Bezüglich der im Sinne der Fragestellung erbetenen Informationen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls ausnahmsweise nicht erfolgen kann.“ Die verlangten Informationen berührten das Staatswohl „in besonders hohem Maße“.
Die Bundesregierung nennt dafür einen konkreten Grund. Würde sie die Fragen beantworten, würden dadurch „spezifische Informationen zur Nutzung deutscher Zivilflughäfen und zur Häufigkeit der Nutzung offengelegt“. Genau diese Angaben könnten nach Einschätzung der Regierung für mögliche Angriffe von Bedeutung sein: „Dadurch würde das Risiko der Ausspähung sowie möglicher weiterer Sabotageangriffe gegen zivile Flughäfen erhöht werden.“ Durch solche Transparenz könnte der Betrieb der betreffenden Einrichtungen und deren Einsatzfähigkeit beeinträchtigt werden.
Diese Begründung erhält vor dem Hintergrund der Ereignisse von Leipzig/Halle zusätzliches Gewicht. Dort war eine mit Sprengstoff versehene Drohne in unmittelbarer Nähe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt worden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach anschließend von einem „hybriden Anschlagsszenario“ und einer neuen Gefahrenqualität. Wer hinter dem Vorgang steckt, ist aber weiterhin nicht abschließend geklärt.
Nicht einmal die Abgeordneten dürfen es erfahren
Bei sicherheitsrelevanten parlamentarischen Anfragen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Informationen nicht öffentlich zu machen, sondern sie einzustufen und lediglich einem begrenzten Kreis zugänglich zu machen. Doch selbst diese Möglichkeit lehnt die Bundesregierung hier ausdrücklich ab. Die Angaben seien so sensibel, „dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann“. Deshalb scheide sogar eine VS-Einstufung und Hinterlegung der Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages aus.
Damit soll nicht nur die Öffentlichkeit nicht erfahren, welche deutschen Zivilflughäfen für Munitionstransporte genutzt werden und wie häufig solche Flüge stattfinden. Auch einem begrenzten Kreis von Abgeordneten will die Bundesregierung diese Informationen nicht zugänglich machen. Das Verteidigungsministerium begründet dies mit der möglichen Gefährdung von „Personal, Flugzeugen und Infrastruktur“. Das Geheimhaltungsinteresse des Staates wiege deshalb schwerer als das parlamentarische Informationsrecht.
Die Antwort ist kein Beleg dafür, dass über zahlreiche deutsche Zivilflughäfen Munition transportiert wird. Die Bundesregierung nennt weder Flughäfen noch Zahlen und bestätigt auch kein bundesweites Transportnetz. Eine solche Behauptung ginge über das Dokument hinaus. Auffällig ist jedoch, wie weit die Geheimhaltung reicht. Die Bundesregierung erklärt nicht etwa, Leipzig/Halle sei der einzige betreffende Zivilflughafen. Stattdessen verweigert sie jede Auskunft über die „Nutzung deutscher Zivilflughäfen“ und ausdrücklich auch über die „Häufigkeit der Nutzung“. Als Grund nennt sie die Gefahr von Ausspähung und weiteren Sabotageangriffen.
Wie weit soll Deutschland noch in diesen Krieg hineingezogen werden?
Genau an diesem Punkt reicht es nicht mehr, nur über Geheimhaltung und parlamentarische Informationsrechte zu sprechen. Die Antwort des Verteidigungsministeriums wirft eine viel grundsätzlichere politische Frage auf: Welche Rolle spielt Deutschland inzwischen tatsächlich in der militärischen Logistik des Ukraine-Krieges?
Seit Beginn des Krieges ist die deutsche Beteiligung Schritt für Schritt ausgeweitet worden. Aus der anfänglichen Debatte über Helme wurden Waffenlieferungen, aus Waffenlieferungen schwere Waffensysteme, aus der Unterstützung der Ukraine Ausbildung, Wartung, Finanzierung und eine immer engere Einbindung in die militärische Infrastruktur des westlichen Bündnisses. Munition, die über deutsche Zivilflughäfen in Richtung Ukraine transportiert wird, gehört in diesen Zusammenhang.
Mit Ukraine-Solidarität hat das schon lange nichts mehr zu tun. Eine Regierung, die solch dunkle Wege beschreitet, muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie in ihrem Wunsch nach Kriegstüchtigkeit überhaupt noch rote Linien kennt. Denn jeder weitere Schritt militärischer Unterstützung verändert das Verhältnis Deutschlands zu einem Krieg, an dem die Bundesrepublik nach eigenem Selbstverständnis nicht als Kriegspartei beteiligt ist. Zwischen der völkerrechtlichen Frage einer formellen Kriegsbeteiligung und der politischen Realität einer immer umfangreicheren militärischen Unterstützung liegt ein Raum, über den viel zu selten offen gesprochen wird.
Gerade deshalb bekommt die Antwort auf Sicherts Anfrage einen bitteren Beigeschmack: Während der Bevölkerung ständig versichert wird, Deutschland befinde sich nicht im Krieg mit Russland, werden offenbar selbst zivile deutsche Flughäfen in eine militärische Logistik einbezogen, deren tatsächlicher Umfang so geheim ist, dass ihn nicht einmal Bundestagsabgeordnete erfahren sollen.
Kriegspolitik im Schatten der Geheimhaltung
Dass es hier nicht um theoretische Risiken geht, macht ausgerechnet die Bundesregierung in ihrer Antwort deutlich. Sie begründet die Geheimhaltung ausdrücklich damit, dass eine Offenlegung weitere „Sabotageangriffe gegen zivile Flughäfen“ begünstigen könnte. Damit räumt sie selbst ein, dass die militärische Nutzung ziviler Infrastruktur Sicherheitsrisiken für Einrichtungen mit sich bringt, die zugleich von ganz normalen Passagieren, Beschäftigten und Unternehmen genutzt werden.
Genau darüber müsste politisch diskutiert werden. Wer entscheidet, welche zivilen Flughäfen für Munitionstransporte genutzt werden? Welche zusätzlichen Gefahren entstehen dadurch? Wie werden Beschäftigte und Reisende geschützt? Und vor allem: Wo liegt die Grenze, an der militärische Unterstützung für die Ukraine in eine immer gefährlichere direkte Konfrontation Deutschlands mit Russland überzugehen droht? Wer diese Fragen stellt, betreibt keine russische Propaganda. In einem Krieg zwischen einer Atommacht und einem von NATO-Staaten massiv unterstützten Gegner gehört die Vermeidung einer direkten Konfrontation zu den elementaren Aufgaben verantwortlicher Politik. Eben daran fehlt es der Bundesregierung. Seit Jahren wird nahezu jede weitere Ausweitung der militärischen Unterstützung als alternativlos dargestellt. Wer vor Eskalationsgefahren warnt, wird schnell als Putin-Versteher oder als Gegner der Ukraine abgekanzelt. Gleichzeitig wird die deutsche Infrastruktur immer stärker auf militärische Anforderungen ausgerichtet.
Nun erfahren wir, dass selbst Zivilflughäfen Teil dieser Entwicklung sind – zumindest Leipzig/Halle nachweislich. Wie viele weitere dazugehören, bleibt Staatsgeheimnis. Wenn zivile deutsche Flughäfen für Munitionstransporte genutzt werden, wenn die Bundesregierung deshalb Sabotageangriffe auf diese Flughäfen fürchtet und wenn die entsprechenden Strukturen nicht einmal gegenüber Abgeordneten offengelegt werden dürfen, dann ist Deutschland von den Gefahren dieses Krieges längst nicht mehr so weit entfernt, wie es die politische Sprache von der bloßen „Unterstützung der Ukraine“ glauben machen möchte.
Die Bundesregierung gegen unsere Verfassung?
Eine verantwortungsbewusste Regierung müsste alles daransetzen, eine direkte militärische Konfrontation mit Russland zu verhindern. Stattdessen entsteht der Eindruck einer Politik, die Deutschland Schritt für Schritt tiefer in die militärische Auseinandersetzung hineinführt und die damit verbundenen Risiken anschließend zum Grund erklärt, der eigenen Bevölkerung und sogar ihren parlamentarischen Vertretern Informationen vorzuenthalten. Der Drohnenfund von Leipzig/Halle könnte deshalb mehr gewesen sein als ein einzelner Sicherheitsvorfall. Er hat für einen kurzen Augenblick sichtbar gemacht, wie nahe militärische Logistik und ziviler Alltag inzwischen zusammengerückt sind. Wie viele deutsche Zivilflughäfen davon betroffen sind, wissen wir nicht. Die Bundesregierung weiß es. Und sie will nicht einmal dem Bundestag sagen, wie viele es sind. Was aber am schwersten wiegt, ist die Nonchalance mit der man über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025 hinweggeht. Damals stellte das Gericht fest: „Unter den heutigen politischen Bedingungen, in denen Kriege in der Regel nicht mehr förmlich erklärt werden, steht eine sukzessive Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich.“
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