Sonntag, 22. Dezember 2024

„AfD als neue NPD“: So schoss Ziemiak für seine Schwesterpartei CSU ein Eigentor

(David Berger) Als CDU-Generalsekretär Ziemiak die AfD auf dem Weg zur NPD 2.0 beschimpfte, wusste er nicht, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1982 es als zulässig betrachtete, die CSU als „NPD Europas“ zu bezeichnen.

„Höcke ist für mich ein Nazi und die AfD mit ihm auf dem Weg zur NPD 2.0“, ließ CDU-Generalsekretär Ziemiak die Spiegel-Leser kürzlich wissen. Und „Die AfD rückt dorthin, wo die NPD einst ihren Platz hatte. Aus blau wird braun.“

Schon beim ersten juristischen Staatsexamen zweimal gescheitert

Aufgrund des jugendlichen Alters Ziemiaks und seiner – sagen wir es mal freundlich – etwas mangelhaften akademischen Bildung (Ziemiak bestand die Erste Juristische Staatsprüfung in zwei Anläufen nicht und blieb daher ohne Abschluss – so Wikipedia) ist es Ziemiak nicht wirklich zum Vorwurf zu machen, dass er bei seiner Aussage den zeitgeschichtlichen und juristischen Hintergrund der Aussage, die AfD sei die neue NPD, vermutlich nicht kannte. Sonst wäre er vermutlich mit solch einer Äußerung vorsichtiger gewesen.

Im Juni 1982, also drei Jahre bevor Ziemiak geboren wurde – hatte nämlich das Bundesverfassungsgericht in einem Aufsehen erregenden Urteil beschlossen, dass die CSU als „die NPD von Europa“ bezeichnet werden darf. Die Schwesterpartei von Ziemiaks CDU hatte sich damals auf Kosten des Freistaat Bayerns durch alle Instanzen bis nach Karlsruhe geklagt und wollte diese Äußerung verbieten lassen. Erfolglos.

Grundrecht auf Meinungsfreiheit erlaubt die Aussage: CSU ist „die NPD Europas“

Jeder soll frei sagen können, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann (Bundesverfassungsgericht)

Berufen hatte sich damals das Bundesverfassungsgericht auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dazu angemerkt:

„Dieses Grundrecht gewährleistet, ohne ausdrücklich zwischen „Werturteil“ und „Tatsachenbehauptung“ zu unterscheiden, jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern: Jeder soll frei sagen können, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann.“

Ungewöhnliche Töne freilich für die Ohren jener Politiker, die längst über die Berufung auf den Straftatbestand (??) der Hassrede diesen prinzipiellen Aspekt des Grundrechts schlicht ausgehebelt haben.

Grandioses Eigentor

Der Vorteil: Ziemiak hat keine juristischen Folgen für seine Aussage zu fürchten. Der Nachteil: Die ihm vermutlich nicht bekannten Zusammenhänge zeigen doch, dass sich die Aussagen der AfD (sieht man einmal von besonders groben Schnitzern Höckes & Cos ab) kaum von jenen der alten CDU/CSU-Fraktion unterscheiden. Und er so mit seiner Aussage ein heftiges Eigentor geschossen hat. Nicht nur peinlich, sondern vielsagend!

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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