Das elfte Gebot: Du darfst die AfD nicht wählen, heilige die Brandmauer!

(David Berger) In der katholischen Zeitschrift COMMUNIO fragt eine Alina Rafaela Oehler, wen ein lehramtstreuer Katholik heute noch wählen könne. Die CDU hat sie enttäuscht, die anderen Parteien kommen kaum infrage, und die AfD darf es offenbar unter keinen Umständen sein. Dabei führt gerade die katholische Soziallehre zu einigen Schlussfolgerungen, die der Autorin wenig gefallen dürften.

Es gehört zu den eigentümlichen Erscheinungen des gegenwärtigen deutschen, nicht ganz in den linken Morast abgedrifteten Katholizismus, dass man zwar ausführlich beklagen darf, wie weit sich die CDU von ihren christlichen Grundlagen entfernt hat, zugleich aber unter Rechtfertigungsdruck gerät, sobald man feststellt, dass andere Parteien Positionen vertreten, die diesen Grundlagen näherkommen. Ein anschauliches Beispiel liefert eine Alina Rafaela Oehler mit ihrem bei COMMUNIO veröffentlichten Beitrag „Auf der Suche nach dem C“. Die Autorin schildert das Dilemma eines lehramtstreuen Katholiken, der den Lebensschutz verteidigt, am traditionellen Familienbild festhält und mit der Politik der Union unzufrieden ist. Dass ein solcher Katholik auch die AfD in Betracht ziehen könnte, erscheint ihr jedoch als nahezu unüberwindliches Problem.

Ein angeblich falsches Menschenbild

Dabei räumt Oehler selbst ein, dass die AfD in Fragen des Lebensschutzes, der Familie und der Bewahrung des christlichen Abendlandes Positionen vertritt, die katholischen Überzeugungen entgegenkommen. Nur sollen diese offenbar nicht ernst gemeint sein. Das Christentum werde zur nostalgischen Folklore degradiert, die Partei vertrete kein christliches Menschenbild und werte die Schwächeren ab. Die CDU hingegen bleibt trotz aller Enttäuschungen irgendwie die angestammte politische Heimat des Katholiken. Dass die Union ihre christlichen Grundlagen seit Jahrzehnten immer weiter preisgibt, beklagt Oehler zwar selbst. Ausgerechnet bei der AfD aber genügt der Verweis auf ein angeblich falsches Menschenbild, um die Übereinstimmungen in wesentlichen Sachfragen beiseitezuschieben.

Doch worin besteht eigentlich das christliche Menschenbild? Sein Ausgangspunkt ist die unveräußerliche Würde jedes Menschen, die nicht vom Staat verliehen wird, sondern in seiner Gottebenbildlichkeit gründet. Diese Würde gilt unabhängig von Herkunft, Überzeugung und gesellschaftlicher Stellung, vom Beginn des menschlichen Lebens bis zu seinem natürlichen Ende. Daraus ergeben sich konkrete politische Verpflichtungen, insbesondere der Schutz des ungeborenen Lebens, die Ablehnung von Leihmutterschaft, Achtung Ehe von Mann und Frau sowie der natürlichen Familie und die Verantwortung für jene Menschen, die sich selbst nicht schützen können. Wer eine Partei an diesen Maßstäben messen will, muss deshalb zunächst untersuchen, welche Positionen sie tatsächlich vertritt. Die bloße Behauptung, ihr fehle das christliche Menschenbild, ersetzt diese Prüfung nicht.

Die Probleme mit dem Verständnis des Naturrechts

Gerade beim Lebensschutz müsste eine solche Prüfung für die Union unangenehm ausfallen. Seit Jahrzehnten hat sie politische Verantwortung getragen, ohne den rechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens grundsätzlich wiederherzustellen. Die AfD wiederum bekennt sich zum Schutz des Lebens von seinem Beginn an, hält allerdings ebenfalls am bestehenden Abtreibungskompromiss fest. Aus streng katholischer Sicht bleibt auch dies unzureichend. Doch weshalb sollte ausgerechnet die CDU für ihre langjährige Mitverantwortung an diesem Zustand mit dem christlichen Gütesiegel belohnt werden, während der AfD ihre ebenfalls nicht vollständig befriedigende Position als Beweis mangelnder Christlichkeit entgegengehalten wird? Katholische Moraltheologie kennt im Unterschied zu den gleichgeschalteten Teilen unserer Justiz keine unterschiedlichen Maßstäbe für erwünschte und unerwünschte Parteien.

Ähnlich verhält es sich mit der Familie. Die katholische Kirche betrachtet die auf der Ehe von Mann und Frau gegründete Familie nicht als beliebig austauschbares gesellschaftliches Arrangement, sondern als natürliche Gemeinschaft, die dem Staat vorausliegt. Sie ist der erste Ort menschlicher Bindung, Erziehung und Verantwortung. Wer dieses Verständnis politisch verteidigt, steht damit zunächst einmal in Übereinstimmung mit wesentlichen Aussagen der katholischen Soziallehre. Ob er dies aus religiöser Überzeugung, naturrechtlicher Einsicht oder kulturellem Bewusstsein tut, ist für die sachliche Beurteilung der politischen Forderung nicht entscheidend. Das Naturrecht verliert schließlich nicht seine Gültigkeit, sobald es von einem Nichtchristen anerkannt wird.

Mangelhafte Kenntnis von Theologie und Lehramt

Besonders deutlich tritt die Verkürzung katholischer Sozialethik in der Migrationsfrage hervor. Oehler verbindet die christliche Verpflichtung zur Nächstenliebe mit einer migrationspolitischen Haltung, die sich vor allem an den entsprechenden, lehramtlich freilich nicht verpflichtenden, weil sehr persönlichen Äußerungen der jüngeren Päpste orientiert. Doch die katholische Tradition kennt neben der universalen Menschenwürde auch die besondere Verantwortung des Menschen für die ihm näherstehenden Gemeinschaften. Augustinus spricht von einer Ordnung der Liebe, Thomas von Aquin unterscheidet zwischen den unterschiedlichen Verpflichtungen, die sich aus Nähe, Verwandtschaft und gesellschaftlicher Verantwortung ergeben. Die Liebe zu allen Menschen hebt die primären und besonderen Pflichten gegenüber der eigenen Familie, dem eigenen Volk und dem eigenen Gemeinwesen keineswegs auf.

Auch der Katechismus der Katholischen Kirche erkennt ausdrücklich das Recht politischer Autoritäten an, die Zuwanderung unter Berücksichtigung des Gemeinwohls rechtlich zu regeln (KKK 2241). Die christliche Pflicht, Menschen in Not zu helfen, bedeutet also keineswegs, dass ein Staat auf die Kontrolle seiner Grenzen verzichten oder Einwanderung unabhängig von seiner Aufnahme- und Integrationsfähigkeit zulassen müsste. Ebenso wenig ist die Bewahrung der eigenen kulturellen Identität schon ein Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit. Die Liebe zur Heimat und der Einsatz für das Vaterland gehören nach dem Katechismus sogar zu den Dankespflichten und entsprechen der Ordnung der Liebe (KKK 2239). Wer daraus einen Gegensatz zum christlichen Menschenbild konstruiert, müsste erklären, weshalb die Kirche in ihrer aktuellen Lehre selbst solche Verpflichtungen ausdrücklich anerkennt.

Wenn das Geld zum wichtigsten Glaubensbekenntnis wird

Nicht weniger fragwürdig ist es, die Forderung nach einer Ablösung staatlicher Leistungen an die Kirchen als Beleg für eine antichristliche Grundhaltung anzuführen. Diese Ablösung ist bereits in Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung vorgesehen, der durch Artikel 140 des Grundgesetzes fortgilt. Über ihre Modalitäten und die berechtigten finanziellen Ansprüche der Kirchen lässt sich streiten. Doch eine Partei wird nicht dadurch unchristlich, dass sie eine seit über hundert Jahren bestehende verfassungsrechtliche Verpflichtung verwirklichen möchte. Die Kirche ist schließlich keine staatliche Versorgungseinrichtung, deren geistliche Glaubwürdigkeit von der dauerhaften Finanzierung durch den Steuerzahler abhängt.

Hinzu kommt ein Gesichtspunkt, der in solchen katholischen Wahlbetrachtungen regelmäßig zu kurz kommt: das Subsidiaritätsprinzip. Nach klassischer katholischer Soziallehre darf der Staat nicht an sich ziehen, was Einzelne, Familien und kleinere Gemeinschaften aus eigener Kraft leisten können. Gerade diese Vorstellung steht in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu einer Politik, die immer größere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens staatlicher Regulierung unterwirft, während sie zugleich traditionelle Bindungen und gewachsene Gemeinschaften schwächt. Eine christlich begründete Politik muss sich deshalb nicht nur am Schutz individueller Ansprüche messen lassen, sondern ebenso an ihrer Achtung vor Familie, Eigentum, Eigenverantwortung und gesellschaftlicher Ordnung.

Selbstverständlich folgt daraus nicht, dass die AfD in jeder Hinsicht katholische Positionen vertritt. Auch ihre Programme und die Äußerungen ihrer Repräsentanten müssen kritisch geprüft werden. Aber genau darum geht es: um eine Prüfung anhand objektiver Grundsätze, nicht anhand parteipolitischer Sympathien oder der von kirchlichen Funktionären übernommenen Brandmauer. Wer der AfD das christliche Menschenbild grundsätzlich abspricht, sollte diese Behauptung anhand konkreter Positionen begründen und sich zugleich fragen lassen, weshalb vergleichbare Abweichungen bei anderen Parteien offenbar weniger schwer wiegen. Das hat Oehler komplett unterlassen.

Eine unbelehrbare CDU-Frau

Oehler selbst liefert genügend Gründe, weshalb das Vertrauen katholischer Wähler in die CDU erschüttert ist. Ihre Enttäuschung über Friedrich Merz, über die familienpolitische Bilanz und über den schwindenden christlichen Charakter der Union ist nachvollziehbar. Umso eigenartiger wirkt es, wenn die Partei dennoch als gewissermaßen rechtmäßige Besitzerin des christlichen Erbes behandelt wird, während andere politische Kräfte dieses Erbe angeblich nur unbefugt für sich reklamieren. Seit wann besitzen Parteien ein Eigentumsrecht an christlichen Grundsätzen? Und weshalb sollte ein katholischer Wähler einer Partei die Treue halten, nur weil sie seit Jahrzehnten ein C im Namen führt?

Die eigentliche Schwäche dieser Art katholischer Wahlhilfe liegt – wie schon erwähnt – darin, dass die theologische Prüfung politischer Positionen durch politische Grenzziehungen ersetzt wird. Statt zunächst zu fragen, welche Forderungen mit Naturrecht, Menschenwürde, Lebensschutz, Familie und Gemeinwohl vereinbar sind, scheint die Zugehörigkeit zur politisch erwünschten oder unerwünschten Partei das Urteil bereits vorwegzunehmen. Damit wird die katholische Soziallehre von einem überparteilichen Maßstab zu einem Instrument parteipolitischer Loyalität herabgesetzt. Am Ende gesteht Oehler, sie wisse nicht, wen der von ihr beschriebene lehramtstreue Katholik wählen könne. Dieses Eingeständnis ist zumindest konsequent. Denn wer die Union für ihre Entfernung von christlichen Grundsätzen kritisiert, zugleich aber jede ernsthafte Auseinandersetzung mit konkurrierenden christlich begründeten Positionen unter den Verdacht des Populismus stellt, wird kaum zu einer befriedigenden Antwort gelangen.

Brandmauer statt Naturrecht

Die katholische Kirche besitzt kein Parteibuch, und ihre Soziallehre ist keine Außenstelle der Christdemokratie. Wer katholischen Wählern Orientierung geben will, muss Programme und politisches Handeln aller Parteien an denselben Maßstäben messen. Das verlangt auch die Bereitschaft, christliche Positionen dort anzuerkennen, wo sie von politisch unerwünschter Seite vertreten werden. Das C im Parteinamen ist kein Sakrament. Und wer die politische Brandmauer zum obersten Gebot katholischer Wahlentscheidung erhebt, sollte sie wenigstens nicht mit dem Naturrecht verwechseln.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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