Nein, ich will auch kein Verbot der Linkspartei!

(David Berger) Wer politisch nichts mehr zu bieten hat, will offenbar wenigstens die Konkurrenz verbieten lassen. Nach dem jahrelangen Geschrei nach einem AfD-Verbot gerät nun auch die Linkspartei ins Visier. CDU-Ministerpräsident Gordon Schnieder will die Verfassungstreue beider Parteien überprüfen lassen. Diese endlose Verbotsdebatte ist eine Bankrotterklärung: die infantile Weigerung, politische Gegner im demokratischen Wettbewerb auszuhalten, gepaart mit einer grotesken Selbstüberschätzung angesichts der enormen juristischen Hürden. Statt die eigenen Gegner an der Wahlurne zu schlagen, sollen es die Verfassungsrichter richten.

Ich halte vom Sozialismus herzlich wenig. Seine Geschichte ist eine Geschichte gescheiterter Heilsversprechen, wirtschaftlicher Verwüstung und, wo er mit totalitärem Machtanspruch durchgesetzt wurde, millionenfachen menschlichen Leids. Auch mit dem heutigen Personal der Linkspartei und seinen politischen Vorstellungen kann ich wenig anfangen, zumal wenn ich mir dazu die Berliner islamogauchistische Trümmertruppe anschaue. Und dennoch: Ich will kein Verbot der Linkspartei! Und auch solche Forderungen will ich nicht mehr hören.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) hat in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung gefordert, neben der AfD auch die Linkspartei hinsichtlich ihrer Verfassungstreue zu überprüfen. Man könnte das für ausgleichende Gerechtigkeit halten. Ich halte es für einen weiteren Schritt in die falsche Richtung.

Juristisch auf dünnem Eis

Denn ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz ist an außerordentlich strenge Voraussetzungen gebunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem NPD-Urteil von 2017 klargestellt, dass selbst verfassungsfeindliche Ziele nicht genügen. Eine Partei muss aktiv und planvoll auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeiten. Darüber hinaus müssen konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die einen Erfolg dieses Vorgehens zumindest möglich erscheinen lassen.

Das Parteiverbot ist kein Gesinnungsverbot. Radikale politische Forderungen, ideologische Abneigungen oder die Entgleisungen einzelner Funktionäre reichen dafür nicht aus. Entscheidend sind die einer Partei zurechenbaren Ziele und Handlungen. Wer ein Verbotsverfahren fordert, muss deshalb eine Begründung liefern, die diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben standhält. Ob dies bei der AfD oder der Linkspartei gelingt, lässt sich nicht durch politische Empörung entscheiden.

Schon gar nicht sollte man die bloße Überprüfung einer Partei mit dem Nachweis ihrer Verfassungswidrigkeit verwechseln. Über ein Parteiverbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Die Freiheit des politischen Gegners

Doch selbst ein erfolgreiches Verbot würde die politischen Überzeugungen der betroffenen Wähler nicht beseitigen. Wer die Linkspartei verbietet, schafft den Sozialismus nicht ab. Wer die AfD verbietet, beseitigt weder die Migrationsprobleme, den linksislamischen Antisemitismus und auch nicht die Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik. Man kann eine Partei aus dem politischen Wettbewerb entfernen, aber nicht die Gründe, aus denen Menschen sie wählen.

Gerade am Beispiel der Linkspartei zeigt sich, wie ernst man es mit der Freiheit tatsächlich meint. Es wäre leicht, sich nun schadenfroh zurückzulehnen und zuzusehen, wie die Verbotsdebatte auch jene trifft, aus deren Reihen selbst immer wieder Forderungen nach einem AfD-Verbot erhoben werden. Aber damit würde man denselben Fehler begehen, den man den politischen Gegnern vorwirft. Ich will die Linkspartei nicht verbieten. Ich will ihre Ideologie kritisieren, ihre politischen Forderungen zurückweisen und ihre Vorstellungen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft öffentlich bekämpfen können. Und ich will, dass die Bürger selbst entscheiden, ob sie einer solchen Partei ihre Stimme geben.

Selbstverständlich gilt derselbe Maßstab für die AfD

Der Rechtsstaat muss gegen Straftaten, Gewalt und tatsächliche Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen. Auch wo Kontakte zu kriminellen Clans und linksextremen Terroristen bestehen, muss er für Abhilfe sorgen. Aber er darf nicht zum Ersatz für den politischen Wettbewerb werden. Wer die Forderungen einer Partei für falsch hält, soll sie widerlegen. Wer ihre Wähler zurückgewinnen möchte, soll ihnen eine bessere Politik anbieten. Kurzum: Nein, ich will auch kein Verbot der Linkspartei! Nicht aus Sympathie für ihre Ideologie, sondern aus der Überzeugung, dass politische Gegner mit Argumenten und an der Wahlurne geschlagen werden müssen. Denn wer seine Gegner lieber verbieten als widerlegen will, stellt vor allem eines unter Beweis: dass er ihnen politisch nichts mehr entgegenzusetzen weiß.


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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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