Donnerstag, 21. November 2024

Frau Merkel, Australien zeigt uns: Das Volk ist der Souverän!

…auch über die Frage der Ehe-Öffnung! Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer

Nachdem dieses Jahr Deutschland und Malta die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffneten, könnte derselbe Schritt noch zum Jahresende in Australien erfolgen. Dort wurde in einer zweimonatigen Briefwahl das Volk befragt, am 15. November 2017 war das Ergebnis auch in deutschen Medien zu lesen: Wahlbeteiligung von 79,5%, Mehrheit von 61,6% für die Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare.

Im nächsten Schritt hatte nun auch der Senat mehrheitlich der Ehe-Öffnung zugestimmt. Ausstehend ist nun noch die Entscheidung in der anderen Parlamentskammer, nämlich dem Repräsentantenhaus. Egal wie man persönlich zur Ehe-Öffnung steht:

Der demokratische Anstand sollte auch die Volksvertreter dazu bewegen, gemäß des Votums des Volkes dem Antrag zuzustimmen.

Auf jeden Fall, Frau Merkel, ging Australien bei dieser hochemotionalen Entscheidung einen wesentlich demokratischeren Weg, als Sie gegangen sind. Zurecht kritisierte Frau Steinbach an Ihnen, in einer Art „Sturzgeburt“ die Entscheidung durch den Bundestag zu bringen.

https://youtu.be/2m4Yfktcx-s

Dass Sie, Frau Bundeskanzlerin, pro forma dagegen gestimmt haben, lässt eher eine Beruhigungspille für die Stammwählerschaft der Union vermuten, kein Vertreten eines ehrlichen Standpunktes.

Frau Angela Merkels Scheu vor dem Volk und ihre Verweigerung von Volksentscheiden sind hinlänglich bekannt.

Zumindest hat es die australische Politik unseren Altparteien voraus, in dieser doch sehr polarisierenden Entscheidung das Volk direkt zu befragen. Ebenso wie auch in Kroatien und Irland darüber direktdemokratisch entschieden wurde.

Bekanntlich entschied sich das kroatische Volk mehrheitlich für die Ehe-Definition als Verbindung von Mann und Frau. Das irische Volk – wie nun auch das australische Volk – stimmte mehrheitlich der Ehe-Öffnung zu.

Und es hätte auch in Deutschland dem gesellschaftlichen Frieden gut getan, man hätte über die Ehe-Öffnung per Volksentscheid abgestimmt. Nimmt man verschiedene Umfragen der letzten Jahre als Anhaltspunkte, hätte wohl das deutsche Volk mehrheitlich ähnlich abgestimmt wie das irische und das australische. Mutti Angies „Sturzgeburt“ musste dagegen zwangsläufig für Unmut sorgen. Denn so überrumpelnd eine Entscheidung durch das Parlament zu peitschen ist einer Demokratie nicht würdig.

Man könnte zwar argumentieren, die Debatte würde schon seit Jahren laufen. Und die Entscheidung wäre längst überfällig gewesen. Aber nichts desto trotz war die Debatte in den vorangegangenen zwei Jahren doch so in den Hintergrund geraten, dass unmittelbar vor der Entscheidung nicht wirklich die Zeit blieb, Gegnern und Befürwortern sowie Unentschlossenen Raum für eine sachliche Debatte zu geben. Eine sachliche und intensive Debatte, wie sie vor solch einer weitreichenden Entscheidung nötig gewesen wäre.

2015 gab es bekanntlich eine lebendige Debatte infolge des Volksentscheids in Irland. Im Anschluss an diese Debatte wäre auch eine Abstimmung darüber in Deutschland angemessen gewesen. Und zwar auf dem von den Altparteien gescheuten direkt-demokratischen Weg.

Dann kam bekanntlich Merkels skandalöse Grenzöffnung im September 2015. Zurecht trat das Thema der Ehe-Öffnung dann in den Hintergrund. Und die uns noch lange einholende Flüchtlingskrise sollte jedem deutlich machen: Ob man eine gleichgeschlechtliche Verbindung „Ehe“ oder „Lebenspartnerschaft“ nennt, ist ein Wohlstandsproblem.

Gleichwohl ist dieser Schritt für die Frage unserer Wertedefinition sehr weitreichend – und daher war Merkels „Sturzgeburt“ ein großer Fehler.

Frau Merkel kann froh sein, dass sie diese Sturzgeburt nicht in Frankreich in die Wege geleitet hat. Dort gingen nach der Ehe-Öffnung Millionen von Menschen auf die Straße. Was letztendlich zeigte, wie überrumpelnd die Entscheidung für einen Teil der Franzosen war. In einer breiten öffentlichen Debatte hätten beide Seiten die Gelegenheit gehabt, ihre Begründungen und Argumente vorzubringen.

Es wäre die Chance für jeden Interessierten gewesen, durch einen regen Austausch entweder gestärkt an seinem bestehenden Standpunkt festzuhalten oder sich vom Gegenstandpunkt überzeugen zu lassen. Oder sich als Unentschlossener im Zuge der Debatte eine eigene gefestigte Meinung zu bilden. Und am Ende dieser öffentlichen Debatte hätte man können in einem Volksentscheid jedem Bürger die Gelegenheit geben, sein Votum dafür oder dagegen abzugeben. Aber die Entscheidung über eine derart emotionale Angelegenheit allein durch das Parlament hatte dem gesellschaftlichen Frieden in Frankreich massiv geschadet.

Verständlicherweise fühlten sich die Gegner der Entscheidung durch den Staat von oben herab ignoriert und übergangen.

Egal wie das Ergebnis ausgegangen wäre: Niemand kann bei einem Volksentscheid sich im Nachhinein beschweren, durch andere übergangen worden zu sein. Und ein guter Demokrat kann dann auch als Verlierer sportlich damit umgehen, dass sich eben die Gegenseite im demokratischen Wettbewerb durchgesetzt hat.

Ich selbst durfte 2011 in meiner Heimat Baden-Württemberg am Volksentscheid über den Weiterbau des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 teilnehmen. Bekanntlich entschied sich die Mehrheit der Baden-Württemberger für den Weiterbau. Auch ich gehöre zu dieser Mehrheit.

Und ohne diesen Volksentscheid wäre es sehr schwierig geworden, den gesellschaftlichen Frieden wieder herzustellen.

So wenig ich mich ansonsten mit unserer damaligen grün-roten Landesregierung identifizieren konnte und so sehr ich ihre Politik ansonsten für Bockmist halte: Der Volksentscheid war der richtige Weg, die Frage über das Projekt zu entscheiden. In persönlichen Gesprächen erlebte ich damals so manche S21-Gegner, die zwar ihren Standpunkt auch nach dem Ergebnis des Volksentscheids beibehielten. Was natürlich das gute Recht auch von Verlierern ist. Aber sie zeigten sich sehr einsichtig, dass das Abstimmungsergebnis der Mehrheit respektiert werden muss. Und als faire Verlierer hatten sie auch kein Verständnis mehr für die wenigen ihrer – inhaltlichen – Verbündeten, die trotz eines klaren demokratischen Ergebnisses ihren Protest gegen S21 fortsetzten.

Und auch bei der Frage der Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare hätten Deutschland und Frankreich gut getan, wie Kroatien, Irland und Australien das Volk direkt zu befragen.

Vielen Umfragen zufolge wäre in Deutschland das Ergebnis ähnlich ausgegangen wie in Irland und Australien. Doch wie es auch immer ausgegangen wäre: Die höchst-demokratische Tragweite der Entscheidung hätte einen anderen Rückhalt als jegliche Parlamentsentscheidung. Kein Verlierer könnte sich beklagen, vom Staat übergangen worden zu sein. Sicher kämen von beiden Seiten aus auch Einwände gegen eine solche Entscheidung auf direkt-demokratischem Wege:

Vonseiten vieler Homo-Aktivisten kam gerade auch im Vorfeld der Abstimmung in Australien der Einwand: Über die Rechte von Minderheiten dürfe keine Mehrheit entscheiden. Bekanntlich vertreten so manche Befürworter die gleichgeschlechtliche Ehe mit einem solchen Anspruch, dass sie deren Gegner als „homophob“ diffamieren.

Umgekehrt ist nach der Meinung mancher Gegner der Staat überhaupt nicht zu dieser Erweiterung der Ehe-Definition berechtigt. So erklärte Hedwig von Beverfoerde in einem Interview, das Wesensgehalt der Ehe sei „vorstaatlich – von Gott gegeben“. Und deshalb habe „kein Parlament das Recht“ zu dessen Umdefinierung.

Beide Seiten unterliegen einem Irrtum hinsichtlich ihres Anspruches, was der Gesetzgeber entscheiden darf und was nicht.

Denn in erster Linie bestimmt die Bevölkerungsmehrheit, was der Staat darf und was nicht.

Die Schranken auch gegen mögliche Mehrheiten werden durch die allgemeinen unveräußerlichen Menschenrechte und durch die Verfassungen des jeweiligen Landes gesetzt. Aber nicht durch jeden geforderten Gleichbehandlungsanspruch, und auch nicht durch die Deutungshoheit einer Religion.

Das Recht Homosexueller besteht in aller erster Linie aus der Freiheit, gleichgeschlechtliche Liebe und Sexualität leben zu dürfen.

Die heutige Rechtsauslegung wie auch der gesunde Menschenverstand legen klar fest, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde nur gegeben sein kann, wenn einvernehmliche Intimität unter Erwachsenen frei von staatlichen Eingriffen und gesellschaftlicher Einmischung stattfindet. Deshalb war Paragraf 175 zweifelsfrei ein Strafrechtsparagraph. Die noch heute vor allem in islamischen Ländern stattfindende Bestrafung von Homosexualität ist zweifelsfreie Menschenrechtsverletzung. Auch Sprechverbote in manchen Ländern über Homosexualität – wie beispielsweise in Russland – sind nach einem kürzlich gesprochenen Urteil des EGHM ein klarer Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

Aber die Rechtsprechung desselben Gerichtshofes hatte in der Vergangenheit ebenso erklärt, dass nur Paare aus Mann und Frau gegenüber ihrem Staat den Anspruch auf ein Ehe-Institut haben.

Der Staat muss also verschiedenen Lebensgemeinschaften den Freiraum geben, gelebt werden zu dürfen. Förderungspflichtig ist er aber nur gegenüber der Ehe aus Mann und Frau und besonders der daraus hervorgehenden Familie. Entsprechend haben es viele Staaten in ihren Verfassungen verankert.

Und auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN nimmt die Staaten ausdrücklich in die Pflicht, Ehe und Familie gezielt zu unterstützen und sich mit Eingriffen zurückzuhalten. Artikel 16 bestimmt ausdrücklich den Rechtsanspruch von Männern und Frauen, miteinander eine Ehe schließen zu dürfen, das Verbot von Zwangsehen und den Rechtsanspruch von Familien auf staatlichen Schutz. Schlussendlich ist damit für Hetero-Paare der Anspruch gegenüber ihrem Staat auf ein Ehe-Institut geregelt. Was den Staaten weder vorschreibt noch verbietet, für andere Lebensgemeinschaften ein förderndes Institut zu schaffen und dieses Ehe zu nennen oder anders. Dies unterliegt deren Souveränität.

Nach keinem Gleichheitsgrundsatz besteht ein Anspruch, vor dem Staat gegen demokratische Legitimation für gleichgeschlechtliche Paare die Ehe einzufordern.

Und auch kein religiöser Grundsatz – wie die Vorstaatlichkeit der Ehe – kann dem Staat eine Ehe-Öffnung verbieten. Denn religiöse Grundsätze unterliegen der Gewissensfreiheit des Einzelnen, keiner staatlichen Regulierung. Genauso muss es den Religionsgemeinschaften frei gestellt bleiben, ob sie gleichgeschlechtliche Paare trauen oder nicht.

Es ist also die Souveränität jedes einzelnen Staates, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen oder nicht. Weil weder mit einem Ja noch mit einem Nein zur gleichgeschlechtlichen Ehe Menschenrechte verletzt werden. Und von wem geht die Entscheidung im Staat aus? Richtig, vom Volk geht ganz klar alle Staatsgewalt aus.

Was die Mehrheit des Volkes will – und im Rahmen der unveräußerlichen Menschenrechte sowie der Verfassung des jeweiligen Staates liegt – danach hat sich der Gesetzgeber zu richten.

Sollte die Ehe-Öffnung tatsächlich Artikel 6 des Grundgesetzes widersprechen, so müsste natürlich auch bei einem Volksentscheid eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu dessen demokratischer Durchsetzung erforderlich sein.

Bekanntlich die für Verfassungsänderungen erforderliche Mehrheit.

Nur ein Volksentscheid wäre bei diesem sehr emotionalen Thema der angemessene Weg gewesen. Frau Merkel, warum scheuen Sie Volksentscheide so sehr? Egal zu welchem Thema? Gerade bei der Ehe-Öffnung haben Staaten wie Kroatien, Irland und Australien gezeigt, dass Volksentscheide besser sind als Ihre „Sturzgeburt“. Und für jeden Ausgang des Votums hätte man auch von der Verliererseite den nötigen Respekt vor dem Wähler-Votum erwarten dürfen. Was nicht heißt, dass die Verlierer ihren Standpunkt ändern müssen. Würde ein solcher Volksentscheid in Deutschland so ausgehen wie in Kroatien? Dann müssten auch die Befürworter der Ehe-Öffnung – zu denen auch ich gehöre – die Entscheidung respektieren, dass die Heteros mehrheitlich das Ehe-Privileg für sich ohne Ausweitung behalten wollen. Denn nur sie haben nach geltenden Menschenrechten einen einklagbaren Anspruch auf ein rechtlich geschütztes Ehe-Institut. Und würde ein solcher Volksentscheid in Deutschland ausgehen wie in Irland oder Australien? Dann müssten auch Gegner der Ehe-Öffnung die Entscheidung einer Mehrheit respektieren, auch gleichgeschlechtlichen Paaren das Ehe-Institut zuzugestehen.

Aber Frau Merkel, nach der von Ihnen in Gang gebrachten „Sturzgeburt“ dürfen Sie nicht erwarten, dass sich die Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe widerstandslos mit der Entscheidung abfinden.

Schade, Frau Merkel, dass sie sich so schwer damit tun, sich an anderen demokratischen Staaten ein Beispiel zu nehmen! An Staaten, die ihr Volk wirklich durch direkte Demokratie Souverän sein lassen.

Denn das Volk ist der Souverän über die Gesetzgebung – und somit auch über die Frage der Ehe-Öffnung. Deshalb Frau Merkel, treten Sie zurück! Und räumen Sie das Kanzleramt für einen Nachfolger, der Volksentscheide ermöglicht und die volle Souveränität des deutschen Volkes respektiert!

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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