51 Prozent für die AfD – aber keine absolute Mehrheit: Das Rätsel der Briefwahl in Sachsen-Anhalt

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(David Berger) Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit historischem Vorsprung gewonnen. Doch eine Zahl sorgt inzwischen auch international für Diskussionen: Unter den Wählern, die persönlich ins Wahllokal gingen, erreichte sie 51,2 Prozent – bei der Briefwahl dagegen lediglich 24,3 Prozent. Ohne die Briefwahl hätte die AfD rechnerisch sogar die absolute Mehrheit der Sitze errungen. Beweist das Manipulation? Nein. Aber die enorme Differenz wirft Fragen auf, die sich nicht mit dem Schlagwort „Desinformation“ erledigen lassen.

Das Ergebnis der Landtagswahl vom 6. September ist ohnehin ein politisches Erdbeben. Die AfD erreichte nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis 43,8 Prozent und damit 39 Mandate. Die CDU stürzte auf 17,2 Prozent ab. Zur absoluten Mehrheit im neuen Landtag fehlen der AfD lediglich drei Sitze. Doch inzwischen rückt ein anderer Aspekt des Wahlergebnisses in den Mittelpunkt: die außergewöhnlich große Differenz zwischen Urnen- und Briefwahl. Bei den Bürgern, die am Wahltag persönlich ihre Stimme im Wahllokal abgaben, erreichte die AfD 51,2 Prozent. Bei den Briefwählern waren es dagegen nur 24,3 Prozent.

Bei der CDU zeigt sich das umgekehrte Bild. Sie kam im Wahllokal lediglich auf 14,5 Prozent, bei der Briefwahl dagegen ebenfalls auf 24,3 Prozent. Auch SPD, Grüne und andere Parteien schnitten unter Briefwählern deutlich besser ab als unter den Wählern im Wahllokal. Die Zahlen werden inzwischen nicht nur von alternativen Medien verbreitet. Auch dpa berichtet darüber ausdrücklich. Der mathematische Befund steht damit außer Frage.

Ohne Briefwahl hätte die AfD die absolute Mehrheit

Besondere politische Brisanz erhält die Differenz durch ihre Auswirkungen auf die Sitzverteilung. NIUS weist in einem aktuellen Bericht darauf hin, dass die AfD bei einer reinen Urnenwahl nicht lediglich mehr als die Hälfte der Zweitstimmen erhalten hätte. Rechnerisch hätte dieses Ergebnis auch für die absolute Mehrheit der Mandate im Magdeburger Landtag gereicht. Genau diese Mehrheit hat die Partei im tatsächlichen Gesamtergebnis verfehlt.

Die AfD verfügt nun über 39 Mandate; für die absolute Mehrheit wären 42 erforderlich. Damit entscheidet die unterschiedliche Zusammensetzung von Brief- und Urnenwählerschaft letztlich darüber, ob die mit weitem Abstand stärkste Partei Sachsen-Anhalts allein regieren könnte oder nicht. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass die Briefwahl der AfD rechtswidrig eine Mehrheit „weggenommen“ hätte. Auch eine ordnungsgemäß abgegebene Briefwahlstimme besitzt selbstverständlich dasselbe Gewicht wie eine im Wahllokal abgegebene Stimme. Aber der Befund ist politisch spannend: Unter den Bürgern, die am Wahltag selbst ins Wahllokal gingen, besitzt die AfD eine absolute Mehrheit. Erst durch die Einbeziehung der Briefwähler fällt sie deutlich unter die 50-Prozent-Marke.

Fast 27 Prozentpunkte Unterschied

Die Dimension dieser Differenz erklärt, warum inzwischen Fragen gestellt werden. Zwischen den 51,2 Prozent der AfD bei der Urnenwahl und ihren 24,3 Prozent bei der Briefwahl liegen fast 27 Prozentpunkte. Das ist keine geringfügige statistische Abweichung, sondern bedeutet, dass sich die beiden Wählergruppen politisch fundamental unterschiedlich zusammensetzen.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat die Ergebnisse nach eigenen Angaben auch auf lokaler Ebene untersucht und fordert inzwischen eine Überprüfung der Briefwahlauszählungen. Dabei verweist er auf Gemeinden, in denen die Unterschiede noch erheblich größer ausfallen sollen. In Mertendorf beispielsweise werden 63,2 Prozent für die AfD bei der Urnenwahl, aber nur 24,5 Prozent bei der Briefwahl genannt; in Hedersleben stehen demnach 62,9 Prozent an der Urne 26,4 Prozent per Brief gegenüber. Schmitz verlangt deshalb eine systematische Überprüfung der Briefwahlergebnisse. Das ist zunächst eine Forderung nach Kontrolle und noch kein Beweis für Wahlfälschung.

„The Gateway Pundit“ spricht bereits von geraubtem Sieg

Inzwischen hat das Ergebnis auch international Aufmerksamkeit erregt. Das amerikanische konservative Nachrichtenportal „The Gateway Pundit“ berichtet unter der drastischen Überschrift „Germany’s AfD ROBBED of Victory as Mail-In Ballots Flip Results in Saxony-Anhalt“ über die Wahl. Das US-Portal stellt insbesondere heraus, dass die AfD unter den Urnenwählern über 50 Prozent erreichte und erst durch das wesentlich schwächere Abschneiden bei der Briefwahl unter die absolute Mehrheit fiel.

Die Formulierung vom „geraubten Sieg“ geht nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand allerdings weiter, als es die Fakten erlauben. Für eine systematische Manipulation der Briefwahl gibt es bislang keinen Beweis. Gerade deshalb sollte man zwei Fragen auseinanderhalten: Ist Wahlbetrug nachgewiesen? Nein. Ist das unterschiedliche Wahlverhalten von Urnen- und Briefwählern außergewöhnlich und angesichts seiner Folgen untersuchenswert? Zweifellos.

Der freilich kaum noch Glaubwürdigkeit besitzende ARD-„Faktenfinder“ reagierte inzwischen auf die im Internet kursierenden Manipulationsvorwürfe: Belege für einen Wahlbetrug gebe es nicht. Als Erklärung für die erhebliche Differenz verweist die ARD unter anderem darauf, dass AfD-Anhänger traditionell seltener per Brief wählen. Die Partei selbst habe ihre Wähler wiederholt dazu aufgerufen, möglichst persönlich im Wahllokal abzustimmen.

Tatsächlich gab es bereits bei früheren Wahlen erhebliche Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahlergebnissen der AfD. Hinzu kommen demografische Unterschiede: Briefwähler sind nach Einschätzung von Wahlforschern tendenziell älter, häufiger städtisch geprägt und unterscheiden sich auch hinsichtlich Bildung und politischer Präferenzen von der Gesamtheit der Urnenwähler. Allerdings bleibt deren enorme Größenordnung bemerkenswert und lässt die Äußerungen des Faktencheckers – zumal nach langjährigen Erfahrungen mit den Vertretern seines Gewerbes – eher als ängstliche Beschwichtigung denn als sinnvolle Erklärung erscheinen.

440 Wähler erhielten doppelte Briefwahlunterlagen

Dass beim Briefwahlverfahren Fehler tatsächlich vorkommen können, zeigte sich bereits vor der Wahl in Magdeburg. Dort erhielten nach Angaben der Behörden 440 Wahlberechtigte versehentlich zweimal Briefwahlunterlagen. Das Wahlamt bemerkte den Fehler selbst, erklärte die betreffenden Wahlscheine für ungültig und stellte neue Unterlagen aus. Auch dieser Vorgang ist kein Beweis für Wahlbetrug. Im Gegenteil spricht die Entdeckung und Korrektur des Fehlers zunächst dafür, dass die vorgesehenen Kontrollmechanismen funktionierten. Der Fall zeigt jedoch zugleich, weshalb Fragen nach der technischen und organisatorischen Sicherheit der Briefwahl nicht grundsätzlich illegitim sind.

Dabei geht es nicht nur um mögliche Fehler bei der Auszählung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit dem Spannungsverhältnis zwischen Briefwahl und den klassischen Wahlgrundsätzen beschäftigt. Denn anders als in der Wahlkabine kann der Staat bei der Stimmabgabe zu Hause naturgemäß nicht in gleicher Weise gewährleisten, dass ein Bürger unbeobachtet und unbeeinflusst abstimmt. Wahlforscher weisen etwa auf das Phänomen des sogenannten „family voting“ hin: Innerhalb von Familien kann theoretisch Druck auf andere Wahlberechtigte ausgeübt werden. Auch der ARD-„Faktenfinder“ räumt diese Möglichkeit ausdrücklich ein.

Gerade bei pflegebedürftigen oder betreuten Menschen stellt sich deshalb die Frage nach der tatsächlichen persönlichen und geheimen Ausübung des Wahlrechts mit besonderer Schärfe. Das bedeutet wiederum nicht, dass solche Vorgänge in Sachsen-Anhalt in relevantem Umfang stattgefunden hätten. Es bedeutet lediglich, dass die Briefwahl konstruktionsbedingt Kontrollprobleme besitzt, die bei der persönlichen Stimmabgabe hinter dem Sichtschutz eines Wahllokals in dieser Form nicht bestehen.

Damit bleibt nach der Sachsen-Anhalt-Wahl ein zu Nachfragen einladendes Bild zurück. Diejenigen Bürger, die am 6. September persönlich in die Wahllokale gingen, gaben der AfD mit 51,2 Prozent eine absolute Mehrheit. Unter den Briefwählern erreichte sie dagegen nicht einmal halb so viel und lag mit der CDU gleichauf. Durch die Zusammenführung beider Gruppen sank ihr Gesamtergebnis auf 43,8 Prozent. Statt einer rechnerischen absoluten Mehrheit verfügt sie nun über 39 Mandate und benötigt mindestens drei weitere Abgeordnete für eine Mehrheit im Landtag. Gerade weil diese Differenz unmittelbare Auswirkungen auf die Machtfrage in Sachsen-Anhalt besitzt, wäre maximale Transparenz die beste Antwort auf die entstandenen Zweifel.

Nachzählen schafft Vertrauen

Die demokratisch überzeugende Reaktion auf solche Fragen besteht deshalb weder darin, voreilig von Wahlbetrug zu sprechen, noch darin, jeden Zweifel als Verschwörungstheorie abzutun. Wahlen müssen nicht nur korrekt durchgeführt werden. Ihre Korrektheit muss für die Bürger auch nachvollziehbar sein. Wenn ein Rechtsanwalt aufgrund öffentlich zugänglicher Wahldaten eine Überprüfung verlangt, wenn zwischen Urnen- und Briefwahl fast 27 Prozentpunkte liegen und wenn diese Differenz darüber entscheidet, ob eine Partei allein regieren kann, wäre eine besonders transparente Überprüfung kein Angriff auf die Demokratie. Sie wäre Ausdruck ihres Selbstbewusstseins. Sollte sich dabei bestätigen, dass sämtliche Stimmen ordnungsgemäß abgegeben und ausgezählt wurden, wäre gerade damit den Manipulationsvorwürfen am wirkungsvollsten der Boden entzogen.

Bis dahin sollte man weder mehr noch weniger behaupten, als die Zahlen hergeben: Die AfD gewann die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent. Unter den Urnenwählern erreichte sie sogar 51,2 Prozent und hätte damit rechnerisch eine absolute Mehrheit im Landtag erzielt. Bei den Briefwählern kam sie dagegen lediglich auf 24,3 Prozent. Nach all den Erfahrungen mit jener inzwischen gern beschworenen „UnsererDemokratie“ kann allerdings keinem Bürger dieses Landes ein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er angesichts eines derart eklatanten Unterschieds skeptisch bleibt und auf einer lückenlosen, transparenten Überprüfung besteht.


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