43,8 Prozent für die AfD – doch der 17-Prozent-Mann will einfach weiterregieren

(David Berger) Die AfD gewinnt die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit einem historischen Ergebnis von 43,8 Prozent, die CDU stürzt auf 17,2 Prozent ab. Doch ausgerechnet der große Wahlverlierer denkt offenbar gar nicht daran, die Staatskanzlei zu räumen: Ministerpräsident Sven Schulze will trotz des Debakels nicht zurücktreten. Die CDU setzt darauf, ihn möglichst lange geschäftsführend im Amt zu halten – selbst wenn er im neuen Landtag keine Mehrheit besitzt. Möglich macht das eine bemerkenswerte Lücke in der Landesverfassung.

Das Wahlergebnis könnte kaum eindeutiger sein: Die AfD unter Ulrich Siegmund erreicht nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis 43,8 Prozent und stellt künftig 39 der 83 Abgeordneten. Die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze fällt dagegen von 37,1 auf 17,2 Prozent und erhält nur noch 15 Mandate. Die AfD hat damit mehr als zweieinhalbmal so viele Stimmen erhalten wie die Partei des amtierenden Regierungschefs.

Doch Schulze zieht daraus offenbar eine bemerkenswerte Konsequenz: Er will weiterregieren. Trotz Drucks aus den eigenen Reihen lehnt er nach Informationen von Apollo News einen Rücktritt ab. Mehr noch: Die CDU bekräftige, Schulze solle möglichst lange „geschäftsführend“ Ministerpräsident bleiben – ausdrücklich auch dann, wenn er keine Mehrheit im neuen Landtag findet. Das ist der eigentliche politische Paukenschlag dieser Wahl: Nicht nur könnte der mit 17,2 Prozent krachend gescheiterte Regierungschef aufgrund einer Verfassungslücke im Amt bleiben. Genau diese Möglichkeit soll offenbar genutzt werden.

Abgewählt – und trotzdem weiterregieren

Der Grund liegt in der Landesverfassung. Nach dem Zusammentritt des neuen Landtags bleibt die bisherige Regierung geschäftsführend im Amt, bis ihre Nachfolger übernehmen. Zugleich gibt es keine Frist, innerhalb derer überhaupt der erste Wahlgang zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten stattfinden muss. Während sich der neue Landtag innerhalb eines Monats konstituieren muss, fehlt eine entsprechende Frist für die Wahl des Regierungschefs. Und genau diese Lücke könnte Schulze zum politischen Rettungsring werden. Die CDU müsste die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten nur hinauszögern – und der alte bliebe geschäftsführend im Amt. Aus einer Notregelung zur Sicherung staatlicher Handlungsfähigkeit würde damit ein Instrument, um den Machtverlust nach einer vernichtenden Wahlniederlage wenigstens vorläufig aufzuschieben.

Sobald allerdings der erste Wahlgang stattfindet, beginnt eine klare verfassungsrechtliche Kette: Zunächst ist die absolute Mehrheit erforderlich. Scheitert sie, folgt innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Versuch. Scheitert auch dieser, muss der Landtag über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden. Kommt dafür keine Mehrheit zustande, folgt ein weiterer Wahlgang, bei dem die meisten abgegebenen Stimmen genügen. Und genau dieser Wahlgang könnte für die CDU ausgesprochen unangenehm werden.

Die Sitzverteilung lautet nach derzeitigem Stand: AfD 39, CDU 15, SPD acht, Grüne acht, Linke acht und BSW fünf. Damit verfügt die AfD allein über ebenso viele Mandate wie CDU, SPD, Grüne und Linke zusammen. Entscheidend könnte deshalb das BSW werden. Dessen Spitzenkandidat Thomas Schulze hat bereits erklärt, seine Fraktion werde sich in einem dritten Wahlgang bei einer Kandidatur Siegmunds enthalten. Ob Siegmund damit tatsächlich gewählt würde, hängt von den abgegebenen Stimmen und möglichen weiteren Enthaltungen oder Abweichlern ab. Sicher ist: Sobald die Wahlmaschinerie einmal in Gang gesetzt ist, verliert die CDU einen erheblichen Teil ihrer Kontrolle über das Verfahren. Das erklärt auch, warum es für sie so attraktiv sein könnte, diesen Moment möglichst lange hinauszuschieben.

Demokratie – solange das Ergebnis stimmt?

Und damit bekommt die Angelegenheit eine Dimension, die weit über juristische Spitzfindigkeiten hinausgeht. Die CDU hat knapp 20 Prozentpunkte verloren. Die AfD hat ihr Ergebnis mehr als verdoppelt. Und der Ministerpräsident der großen Wahlverliererin sagt nicht: Ich habe verstanden, ich ziehe die Konsequenzen. Stattdessen soll er möglichst lange im Amt bleiben. Man muss sich die Absurdität vor Augen führen: Eine Partei bekommt 43,8 Prozent. Eine andere 17,2 Prozent. Und der Ministerpräsident der 17-Prozent-Partei könnte mithilfe einer fehlenden Verfassungsfrist weiterregieren, während man die Wahl eines Nachfolgers hinauszögert.

Das mag formal zulässig sein. Politisch wäre es ein verheerendes Signal. Wer jahrelang bei jeder Gelegenheit die „Demokratie“ beschwört, sollte vielleicht irgendwann auf die Idee kommen, dass Wahlen einen Sinn haben. Sie dienen nicht dazu, den Bürger alle paar Jahre unverbindlich seine Stimmung auf einen Zettel schreiben zu lassen, bevor anschließend diejenigen weitermachen, die er gerade abgestraft hat.

Natürlich besitzt die AfD mit 43,8 Prozent keine absolute Mehrheit und damit auch keinen automatischen Anspruch auf die Staatskanzlei. Aber daraus folgt noch lange kein Regierungsauftrag für einen CDU-Ministerpräsidenten, dessen Partei auf 17,2 Prozent zusammengestürzt ist. Sollte Schulze tatsächlich versuchen, sich auf diese Weise über Wochen oder gar Monate im Amt zu halten, wäre das womöglich legal – politisch aber grotesk. Der Bürger bekäme dann Anschauungsunterricht über den Unterschied zwischen Wahl und Macht: Man darf wählen, was man will. Wenn das Ergebnis den Regierenden nicht gefällt, regieren sie eben erst einmal weiter. Und bald wird man sich in Berlin wieder fassungslos fragen, warum die AfD bei der nächsten Wahl noch stärker geworden ist.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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