(David Berger) Was sich derzeit in Warschau abspielt, ist ein politischer Machtkampf von erschreckender Dimension: Polizeikräfte vor dem Verfassungsgericht, eine umstrittene Suspendierung seiner Führung und ein Staatspräsident, der seine Auslandsreise abbricht, um nach Polen zurückzukehren. Die Regierung Donald Tusk spricht von der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit. Ihre Gegner sprechen von einem Staatsstreich. Welche Rolle spielt dabei im Hintergrund Brüssel?
Der Konflikt um Polens Verfassungsgericht hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Während Polizeikräfte das Gelände sicherten, wurden der Präsident und der Vizepräsident des Gerichts durch eine juristisch umstrittene Entscheidung für einen Monat suspendiert. Präsident Karol Nawrocki brach daraufhin seinen Flug nach Senegal ab. Die Opposition spricht von einem Putsch, die Regierung von einer notwendigen Maßnahme zum Schutz der Justiz. Die Polizei bestreitet, das Gerichtsgebäude gestürmt zu haben.
Heute in der frühen Stunden des Tages: Präsident Karol Nawrocki ist gerade angekommen und persönlich in das Gebäude des Verfassungsgerichts vorgedrungen, um die Übernahme durch Donald Tusk zu stoppen
Man muss sich die politische Absurdität dieser Vorgänge vor Augen führen: Ausgerechnet jene Regierung, die sich seit ihrem Amtsantritt als Retterin der polnischen Rechtsstaatlichkeit inszeniert, gerät nun selbst unter den Verdacht, mit höchst fragwürdigen Mitteln in die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts einzugreifen. Was bei einer politisch unerwünschten Regierung als unerträglicher Angriff auf die Gewaltenteilung verurteilt würde, soll unter Donald Tusk plötzlich als demokratische Normalität durchgehen.
Der Polexit droht
Besonders brisant ist die europäische Dimension. Jahrelang wurde Polen von Brüssel wegen seiner Justizpolitik unter Druck gesetzt. Nun stellt sich die Frage, wie die EU-Kommission auf die Vorgänge unter einer Regierung reagiert, die sich ausdrücklich als proeuropäisch versteht. Gilt die Rechtsstaatlichkeit unabhängig davon, wer regiert? Oder entscheidet am Ende die politische Zugehörigkeit darüber, welche Eingriffe als Gefahr für die Demokratie gelten und welche als deren Rettung gefeiert werden?
Dass dieser Machtkampf ausgerechnet jetzt eskaliert, erhält durch eine weitere Entwicklung besondere Brisanz: Nur einen Tag zuvor hatte PiS-Chef Jarosław Kaczyński eine grundlegende Neuordnung der Europäischen Union gefordert – einschließlich der Abschaffung der EU-Kommission und eines neuen europäischen Vertrags. Sollten alle Reformversuche scheitern, brachte er sogar Verhandlungen über einen möglichen EU-Austritt als letztes Druckmittel ins Gespräch. Tusk reagierte umgehend und kündigte einen erbitterten Kampf gegen einen solchen „Polexit“ an. Kaczyński wiederum stellte klar, dass er keinen Austritt anstrebe, sondern eine grundlegende Reform der EU. Damit erhält der Konflikt um das Verfassungsgericht eine zusätzliche politische Dimension: Während die Opposition die Macht Brüssels beschneiden will, erklärt Tusk den Kampf gegen einen möglichen EU-Austritt zur politischen Schicksalsfrage. Dass beides zeitlich zusammenfällt, beweist noch keinen Zusammenhang. Es macht aber die Frage umso dringlicher, welche Rolle die europapolitischen Gegensätze bei der gegenwärtigen Eskalation spielen.
Ein Staatsstreich der EU gegen Polen?
Der großartige Matthias Matussek hat letzte Nacht noch auf X geschrieben: „Imponierend auch der EU-Coup von Tusk in Polen, ebenfalls noch imponierender die Dummheit und unverhüllte Brutalität… das ist der Stil der in ihrem Machtrausch durchgeknallten von der Leyen“. – Die nun immer öfter in Polen aufkommende Vermutung, hier werde ein von der EU mitgetragener Machtwechsel innerhalb der polnischen Justiz vollzogen, ist nicht einfach als schräge Verschwörungstheorie von der Hand zu weisen. Eine unmittelbare Steuerung der aktuellen Vorgänge durch Brüssel ist zwar bislang nicht nachgewiesen. Aber weil sich dieser Verdacht auch Insidern aufdrängt, müssen die politischen Kontakte, möglichen Absprachen und die Haltung der EU-Kommission transparent gemacht werden.
Polen braucht jetzt eine unabhängige Untersuchung der Ereignisse, eine rechtliche Überprüfung sämtlicher Maßnahmen und, wo Gesetzesverstöße nachgewiesen werden, persönliche Konsequenzen für die Verantwortlichen – bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung. Auch die EU-Kommission muss erklären, ob sie gegenüber der Regierung Tusk dieselben rechtsstaatlichen Maßstäbe anlegt, die sie gegenüber früheren polnischen Regierungen eingefordert hat. Wenn jetzt weiter von dort nur Schweigen oder Ausreden kommen, spricht das für sich. Was für Ungarn gilt, muss auch in Polen klar sein: Eine Rechtsstaatlichkeit, die nur für die politischen Freunde Brüssels gilt, wäre keine Rechtsstaatlichkeit. Sie wäre ein Machtinstrument unter europäischer Flagge.
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