Paul Brandenburg am Berliner Flughafen festgenommen – Untersuchungshaft wegen angeblicher Beleidigung von Kai Wegner

Der Berliner Arzt und Publizist Paul Brandenburg sitzt in Untersuchungshaft. Der bekannte Kritiker der Corona-Politik und der Bundesregierung wurde nach Angaben seines Rechtsanwalts Markus Haintz am Mittwoch am Berliner Flughafen von der Bundespolizei festgenommen. Hintergrund sollen mehrere Äußerungen über Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sein. Besonders brisant: Die Justiz soll den Haftbefehl mit Fluchtgefahr begründet haben.

Brandenburg soll gerade sein zehnjähriges Kind nach Berlin zurückgebracht haben, als die Bundespolizei zugriff. Nach seiner Vorführung beim Haftrichter wurde er in die Justizvollzugsanstalt Moabit eingeliefert. Sein Anwalt Markus Haintz bestätigte nach den vorliegenden Informationen die Festnahme und kündigte rechtliche Schritte gegen die Inhaftierung an.

Sechs Äußerungen über Kai Wegner im Visier der Justiz

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen offenbar sechs Äußerungen Brandenburgs über den Berliner Regierungschef Kai Wegner. Die Vorwürfe sollen Beleidigung beziehungsweise Verleumdung betreffen. Inhaltlich geht es nach Angaben aus dem Umfeld der Verteidigung um Wegners politische Verantwortung und den Fall der wegen eines kinderpornografischen Delikts verurteilten Dragqueen „Jurassica Parka“.

Wegner soll persönlich Strafanträge gegen Brandenburg gestellt haben. Welche konkreten Formulierungen Gegenstand der Ermittlungen sind und wie die Staatsanwaltschaft die einzelnen Vorwürfe rechtlich begründet, ist bislang nicht hinreichend öffentlich dokumentiert.

Dass ein Publizist wegen mutmaßlicher Äußerungsdelikte in Untersuchungshaft genommen wird, wirft allerdings erhebliche Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf. Schließlich handelt es sich nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, sondern um eine freiheitsentziehende Maßnahme während eines noch laufenden Verfahrens.

Fluchtgefahr trotz regelmäßiger Berlin-Besuche?

Besonders fragwürdig erscheint die nach Angaben der Verteidigung angeführte Fluchtgefahr. Brandenburg soll wegen seines Kindes regelmäßig, teilweise mehrmals monatlich, nach Berlin reisen. Diese familiären Bindungen und Reisebewegungen seien den Ermittlungsbehörden bekannt gewesen.

Ob und welche weiteren Umstände der Haftrichter bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat, ist bislang nicht bekannt. Die Verteidigung bemüht sich um eine möglichst schnelle Aufhebung des Haftbefehls.

Der Fall berührt damit eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf der Staat bei der strafrechtlichen Verfolgung scharfer, möglicherweise auch persönlich verletzender Kritik an politischen Amtsträgern gehen? Gerade Politiker, die sich freiwillig in die Öffentlichkeit begeben, müssen sich nach der Rechtsprechung besonders intensive Kritik an ihrem Handeln gefallen lassen. Die Meinungsfreiheit schützt allerdings nicht jede ehrverletzende oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung.

Ein Vorgang mit politischer Sprengkraft

Die Nachricht von Brandenburgs Inhaftierung sorgt bereits für Empörung. AUF1-Chef Stefan Magnet kommentierte den Vorgang mit scharfen Worten und warf den staatlichen Behörden vor, gegenüber Regierungskritikern besonders rigoros vorzugehen.

Unabhängig von der Bewertung einzelner Äußerungen Brandenburgs bleibt die Frage, weshalb in einem solchen Verfahren ausgerechnet Untersuchungshaft erforderlich sein soll. Denn der Freiheitsentzug ist eines der schwersten Mittel, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen. Er darf nicht zur Bestrafung eines Beschuldigten vor einem rechtskräftigen Urteil werden.

Sollte sich bestätigen, dass die Untersuchungshaft im Wesentlichen auf umstrittenen Äußerungen über einen amtierenden Regierungschef und einer trotz regelmäßiger Rückkehr nach Berlin angenommenen Fluchtgefahr beruht, wäre dies ein Vorgang, der weit über den Einzelfall hinaus Aufmerksamkeit verdient.

Paul Brandenburg freut sich über Post

Wie Rechtsanwalt Markus Haintz mitteilte, freut sich Brandenburg über Zuschriften. Briefe können nach seinen Angaben an folgende Anschrift gerichtet werden:

Dr. Paul Brandenburg
c/o Justizvollzugsanstalt Moabit
Alt-Moabit 12a
10559 Berlin

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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