(David Berger) 107 Abgeordnete der AfD stimmen im Bundestag für die Überprüfung der Kassenzulassung vorgeburtlicher Trisomie-Tests. Gerade einmal 14 stimmen dagegen, elf enthalten sich. Was macht Benjamin Leven daraus? Der seit Juli amtierende Chefredakteur der katholischen Tagespost veröffentlicht einen Kommentar unter der Überschrift „AfD und Lebensschutz: Der Scheck ist nicht gedeckt“. Seine Botschaft: Christliche Lebensschützer sollten sich über die AfD keine Illusionen machen. Eine seltsame Schlussfolgerung angesichts eines Abstimmungsergebnisses, bei dem mehr als sieben von zehn AfD-Abgeordneten dem Antrag zugestimmt haben.
Nun ist Leven nicht als Vertreter der Lebensschutzbewegung bekannt, sondern als Journalist im kirchensteuerkatholischen Umfeld, dessen publizistische Akzente bislang nicht immer sehr katholisch klangen. Erst im Juli hatte er nach einem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag mit seinem Plädoyer für islamischen Religionsunterricht Kritik hervorgerufen, auch auf Philosophia Perennis. Damals wie heute stellt sich die Frage, ob seine politischen Schlussfolgerungen durch die angeführten Argumente tatsächlich gedeckt sind.
107 Ja-Stimmen, die nicht ins Bild passen
Die Zahlen sind eindeutig: Am 8. Oktober 2026 stimmten 107 der 150 AfD-Abgeordneten für den Antrag zur Überprüfung der Kassenzulassung nicht-invasiver Pränataltests auf Trisomien, 14 dagegen, elf enthielten sich und 18 nahmen nicht an der Abstimmung teil. Unter den abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen lag die Zustimmung damit bei fast 89 Prozent. Leven hebt dagegen hervor, dass die AfD im Vergleich zu anderen Fraktionen den höchsten Anteil an Gegenstimmen und Enthaltungen aufwies. Das ist richtig, aber eben nur die halbe Wahrheit. Denn ausgerechnet die breite Zustimmung innerhalb der Fraktion tritt in seiner Argumentation in den Hintergrund.
Dabei ging es keineswegs um ein grundsätzliches Verbot selektiver Abtreibungen oder eine unmittelbare Einschränkung der Kassenzulassung vorgeburtlicher Tests. Der Bundestag beschloss vielmehr, deren Auswirkungen systematisch untersuchen zu lassen und ein Expertengremium einzurichten. Der Zugang zum kassenfinanzierten Test sollte ausdrücklich nicht erschwert werden. Die Zustimmung war somit noch kein umfassendes Bekenntnis zum Lebensschutz, wohl aber die Unterstützung eines Anliegens, das gerade innerhalb der Lebensschutzbewegung seit Jahren diskutiert wird. Natürlich darf man fragen, weshalb 14 AfD-Abgeordnete dagegen stimmten. Doch aus diesen Gegenstimmen ein grundsätzliches Glaubwürdigkeitsproblem der Partei abzuleiten, während die überwältigende Mehrheit ihrer Fraktion den Antrag unterstützt, erscheint reichlich konstruiert. Wer eine parlamentarische Abstimmung zum Prüfstein politischer Überzeugungen macht, sollte zunächst deren tatsächliches Ergebnis ernst nehmen.
Christliches Menschenbild statt bloßer Wahlkampfrhetorik
Leven verweist außerdem auf interne AfD-Korrespondenz aus verschiedenen Jahren, die unterschiedliche Auffassungen über Abtreibung, Sterbehilfe und die Unterstützung des Marsches für das Leben erkennen lässt. Dass innerhalb einer politischen Partei unterschiedliche bioethische Überzeugungen vertreten werden, dürfte allerdings kaum überraschen. Auch aus internen Diskussionen des Jahres 2015 lässt sich nicht ohne Weiteres auf die heutige programmatische Ausrichtung schließen.
Innerhalb der AfD besitzt ein naturrechtliches Menschenbild erhebliches Gewicht, das die unveräußerliche Würde jedes Menschen von seinem Lebensbeginn bis zu seinem natürlichen Ende betont. Damit verbunden sind das Bekenntnis zur Familie aus Vater, Mutter und Kindern, die Ablehnung einer Bewertung menschlichen Lebens nach Gesundheit oder Leistungsfähigkeit sowie die Überzeugung, dass staatliche Gesetzgebung an grundlegenden moralischen Maßstäben gemessen werden muss. Diese Positionen stehen erkennbar in der Tradition des christlichen Naturrechtsdenkens und berühren zentrale Grundsätze der katholischen Soziallehre. Auch auf wichtigen Veranstaltungen für den Lebensschutz, wie dem Marsch für das Leben, sieht man fast ausschließlich Spitzenpolitiker der AfD.
Freilich bleibt ein Widerspruch bestehen: Die AfD hält am geltenden rechtlichen Kompromiss zur Abtreibung fest, anstatt dessen grundsätzliche Überwindung zu fordern. Aus konsequent katholischer Perspektive ist das kritikwürdig. Nur unterscheidet sie sich darin kaum von der CDU, die in ihrem Bundestagswahlprogramm 2025 ausdrücklich erklärt: „Paragraf 218 bleibt.“ Auch die Union, sozusagen die Haus- und Hofpartei der Tagespost, betrachtet die geltende Regelung als gesellschaftlichen Kompromiss, den sie bewahren will, und lehnt eine weitere Liberalisierung ab. Wer also der AfD aus ihrer Haltung zum § 218 ein grundsätzliches Glaubwürdigkeitsproblem beim Lebensschutz vorwirft, müsste denselben Maßstab auch an die Union anlegen. Eine solche Kritik wäre theologisch durchaus begründbar. Sie müsste dann allerdings konsequent gegenüber beiden Parteien formuliert werden. Hinzu kommt bei der Union ein Bundeskanzler, der auf die ausdrückliche Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch, ob er an der Kandidatur Frauke Brosius-Gersdorfs für das Bundesverfassungsgericht festhalte, obwohl diese Positionen vertreten habe, die das Lebensrecht ungeborener Kinder infrage stellten, mit einem unmissverständlichen „Ja“ antwortete. Dass ausgerechnet die Union unter diesen Umständen als verlässlicherer politischer Sachwalter des christlichen Lebensschutzes gelten soll, bedürfte zumindest einer überzeugenden Begründung.
Wenn persönliche Vermutungen wichtiger werden als politische Entscheidungen
Bemerkenswert ist, welches Gewicht Leven den mutmaßlichen persönlichen Überzeugungen der Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla beimisst. Vieles spreche dafür, dass beide in bioethischen Fragen liberaler eingestellt seien als die offizielle Parteilinie. Mag sein. Doch entscheidend für die Beurteilung einer Partei sind ihre programmatischen Positionen und parlamentarischen Entscheidungen, nicht Spekulationen über die privaten Überzeugungen ihrer Vorsitzenden.
Auch Levens Überlegungen zum politischen Nutzen des Lebensschutzes überzeugen nur begrenzt. Er verweist darauf, dass die AfD im Bundestagswahlkampf 2021 ausdrücklich um christliche Lebensschützer geworben habe, während entsprechende Appelle später ausgeblieben seien. Daraus lässt sich eine berechtigte Frage nach der Kontinuität ihrer Unterstützung ableiten, aber noch kein Beweis für die Aufgabe ihrer Überzeugungen. Dass eine Partei mit bestimmten Positionen Wähler gewinnen möchte, macht diese Positionen schließlich nicht automatisch unglaubwürdig. Gerade eine katholische Zeitung sollte hier sorgfältig unterscheiden. Der Lebensschutz ist kein Instrument parteipolitischer Abgrenzung, sondern folgt aus der Überzeugung, dass menschliche Würde nicht von Gesundheit, Entwicklungsstand oder gesellschaftlicher Nützlichkeit abhängt. Politische Positionen müssen deshalb nach denselben moralischen Maßstäben beurteilt werden, unabhängig davon, welche Partei sie vertritt.
Wer prüft eigentlich den Scheck der Tagespost?
Die AfD verdient keinen moralischen Blankoscheck. Ihre Haltung zur geltenden Abtreibungsregelung bleibt ebenso diskussionswürdig wie die Frage, welche konkreten parlamentarischen Initiativen aus ihren programmatischen Bekenntnissen folgen. Doch wer ihre lebensschutzpolitische Glaubwürdigkeit grundsätzlich infrage stellt, sollte dafür überzeugendere Belege vorlegen als eine Abstimmung, bei der die große Mehrheit ihrer Abgeordneten einem entsprechenden Anliegen zustimmte.
Benjamin Leven darf die AfD selbstverständlich kritisieren, zumal wenn die Kritik aus einer authentisch-katholischen Perspektive kommt, was in der deutschen Kirchensteuerkirche ja immer seltener vorkommt. Von einem katholischen Chefredakteur darf man allerdings erwarten, dass er dabei zwischen berechtigter Kritik und politischer Interpretation unterscheidet. Seine internen Dokumente belegen angeblich unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Partei; das Abstimmungsergebnis dokumentiert dagegen eine breite Unterstützung für die Überprüfung der Pränataltest-Praxis. Beides gehört zur Wahrheit.
Christen sollten keiner Partei blind vertrauen. Sie sollten aber auch journalistische Schlussfolgerungen kritisch hinterfragen, die über die vorgelegten Belege hinausgehen. Die 14 Gegenstimmen sind eine Nachricht. Die 107 Ja-Stimmen sind es ebenso. Wer politische Schecks auf ihre Deckung prüfen will, sollte wenigstens die Zahlen vollständig lesen.
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