Eine Elfjährige aus dem Irak, eine zwölfjährige Syrerin, eine 14-jährige Afghanin: Was eine parlamentarische Anfrage in dem grünen Baden-Württemberg über Kinderehen ans Licht bringt, ist erschütternd. Die Zahlen werfen Fragen nach dem Schutz minderjähriger Mädchen, dem Umgang mit patriarchalisch-religiösen Traditionen und der Konsequenz deutscher Behörden auf.
Eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr hat erschreckende Zahlen zutage gefördert: Zwischen 2018 und 2024 wurden in Baden-Württemberg lediglich acht Kinderehen gerichtlich aufgehoben. Für die Jahre 2015 bis 2026 dokumentierte das zuständige Regierungspräsidium Tübingen dagegen 350 Fälle, die ohne rechtskräftige Eheaufhebung erledigt wurden.
Besonders erschütternd sind die Einzelschicksale. Im Jahr 2020 wurde die Ehe einer elfjährigen Irakerin mit einem 17-jährigen Landsmann aufgehoben. 2018 betraf ein Verfahren eine 14-jährige Afghanin, deren Ehemann bereits 30 Jahre alt war. In einem weiteren dokumentierten Fall war eine zwölfjährige Syrerin mit einem 28-jährigen Mann verheiratet.
Die Zahlen verlangen eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit patriarchalischen Vorstellungen von Ehe und Familie, wie sie auch in islamisch geprägten Gesellschaften verbreitet sind. Wo muslimische Traditionen oder kulturelle Normen zur Rechtfertigung von Kinderehen herangezogen werden, dürfen deutsche Behörden keinerlei Nachsicht üben. Religionsfreiheit endet dort, wo Kinderrechte verletzt werden.
Islam-Appeasement und Versagen der Behörden
Besonders kritisch zu hinterfragen ist der Umgang der Behörden mit den betroffenen Mädchen. Zwar können die 350 nicht aufgehobenen Ehen unterschiedliche rechtliche und verfahrensbezogene Gründe haben. Doch gerade deshalb muss öffentlich geklärt werden, ob die betroffenen Minderjährigen tatsächlich wirksam geschützt wurden. Dass Baden-Württemberg nicht einmal statistisch erfasst, wie viele Schülerinnen und Schüler nach einer Zwangsverheiratung dem regulären Unterricht fernbleiben, offenbart eine gravierende Lücke bei der Erfassung möglicher Gefährdungen.
Die Landesregierung betont regelmäßig die Bedeutung des Kinderschutzes. An diesem Anspruch müssen sich ihre Behörden und die politisch Verantwortlichen messen lassen. Eine Integrationspolitik, die problematische religiöse oder kulturelle Praktiken aus Rücksichtnahme nicht entschieden genug thematisiert, gerät zwangsläufig in Konflikt mit dem Schutz der Schwächsten. Eigentlich beschämend, dass man das noch eigens betonen muss: Kinder sind keine Ehepartner. Mädchen sind kein Eigentum ihrer Familien. Und weder Islam noch orientalisch Tradition dürfen als Rechtfertigung dienen, dass sexueller Missbrauch mit dem Segen des Staates in unserem Land stattfindet. Auch Kinder mit Migrationshintergrund sind Kinder und verdienen den selben Schutz wie indigene Kinder und Jugendliche!
Quellen: Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums auf die Kleine Anfrage, Landtagsdrucksache 18/529; NIUS, 9. Oktober 2026; dpa, 8. Oktober 2026.
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