(David Berger) Sind die im Erzbistum München eingeführten Homosegnungen mit den verbindlichen Vorgaben Roms vereinbar? Diese Frage, auf die Rom bereits eine negative Antwort gegeben hat, stellen 26 Priester Kardinal Reinhard Marx bereits seit Wochen. Eine Antwort bleibt er ihnen bis heute schuldig. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Segnungen homosexueller Paare, sondern um eine Grundsatzfrage katholischer Kirchenverfassung: Darf ein deutscher Bischof den ausdrücklichen Willen des Heiligen Stuhls ignorieren?
Es kommt nicht oft vor, dass Priester ihren eigenen Erzbischof öffentlich um Klärung bitten. Umso epochaler ist der Vorgang, der sich derzeit im Erzbistum München und Freising abspielt. Bereits im Mai wandten sich 26 Priester mit einem ausführlichen Schreiben an Kardinal Reinhard Marx. Anlass ist die von ihm eingeführte Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“, welche Homosegnungen und Segnungen weiterer sogenannter „irregulärer“ Beziehungen vorsieht. Bis heute warten die Geistlichen auf eine inhaltliche Antwort.
Dabei geht es den Unterzeichnern ausdrücklich nicht um eine pauschale Verurteilung homosexueller Menschen. Die Kirche fordert Achtung und Respekt gegenüber jedem Menschen. Der eigentliche Streitpunkt ist vielmehr ein kirchenrechtlicher und theologischer: Darf ein Diözesanbischof Regelungen einführen, die über das hinausgehen, was Rom ausdrücklich erlaubt?
Rom hat klare Grenzen gezogen
Genau hier setzen die Fragen der Priester an. Sie verweisen auf die vatikanische Erklärung Fiducia supplicans von Papst Franziskus, die allerdings bereits so unglücklich war, dass nahezu alle afrikanischen Bischöfe diesem Dokument die Gefolgschaft verweigerten. Diese erlaubt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen spontane Segnungen, zieht aber zugleich unmissverständliche Grenzen. Gerade keine liturgischen Feiern, keine festen Riten und keine Formen, die den Eindruck einer kirchlichen Bestätigung von Verbindungen außerhalb der sakramentalen Ehe erwecken könnten, sollen geschaffen werden.
Nach Auffassung der Priester überschreitet die Münchner Handreichung diese letzte, fast nur symbolisch wirkende Grenzen. Deshalb fragen sie Kardinal Marx, wie seine Vorgaben mit den Weisungen des Heiligen Stuhls vereinbar seien und ob Fiducia supplicans im Erzbistum München überhaupt noch uneingeschränkt gelte. Das sind keine polemischen Vorwürfe, sondern sachliche Anfragen an den eigenen Oberhirten. Gerade deshalb verwundert das bisherige Schweigen.
Synodalität gilt offenbar nicht für alle
Seit Jahren ist von Synodalität, Dialog und einer „Kirche des Zuhörens“ die Rede. Doch Dialog beweist sich nicht im Austausch mit Gleichgesinnten, sondern dort, wo kritische Rückfragen beantwortet werden müssen. Ausgerechnet Priester, die täglich Verantwortung für die Seelsorge tragen und sich ausdrücklich auf das Lehramt der Kirche berufen, warten seit Wochen vergeblich auf eine Reaktion ihres Erzbischofs.
Der Eindruck drängt sich auf, dass Synodalität in Deutschland häufig nur dann erwünscht ist, wenn sie bereits feststehenden Reformvorstellungen dient. Werden dagegen Fragen gestellt, die sich auf das universale Lehramt der Kirche berufen, endet der Dialog erstaunlich schnell. Man sieht das derzeit am deutlichsten mit dem ungerechten Umgang mit der konservativen Piusbruderschaft. Der Konflikt reicht deshalb weit über München hinaus. Im Kern geht es um die Einheit der Kirche, die nur in der Wahrheit des einen Glaubens wirkliche Einheit ist. Ein katholischer Bischof besitzt zwar in seiner Diözese eine weitreichende Leitungsgewalt, doch er handelt nicht unabhängig von der Universalkirche.
Bemerkenswert ist deshalb, dass Papst Leo XIV. in den vergangenen Wochen mehrfach genau diesen Punkt hervorgehoben hat. Die Einheit der Kirche, so der Papst, könne nicht durch nationale Sonderwege gewahrt werden, sondern nur durch die gemeinsame Treue zur überlieferten Glaubenslehre und zur kirchlichen Ordnung. Pastorale Lösungen dürften niemals den Eindruck erwecken, als könnten Ortskirchen verbindliche Vorgaben Roms nach eigenem Ermessen verändern. Damit setzt Leo XIV. einen deutlich anderen Akzent als jener Teil der Kirche in Deutschland, der seit Jahren versucht, immer weitergehende Sonderregelungen zu etablieren. Gerade deshalb erhält die Münchner Auseinandersetzung eine Bedeutung, die weit über die Frage der Homosegnungen hinausreicht. Dass seine aktuellen Bischofsernennungen mit diesen Äußerungen in einem deutlichen Konflikt stehen, ist freilich eine ganz andere Frage. Dass Leo hier widersprüchliche Signale aussendet, könnte das Schweigen von Marx erklären: „Der Dicke will das einfach aussitzen“ – so einer der Pfarrer, die das Dokument unterzeichnet haben.
Ein Prüfstein für den deutschen Sonderweg
Nach Berichten erwägen die unterzeichnenden Priester inzwischen, ihre Fragen unmittelbar den zuständigen Dikasterien in Rom vorzulegen. Sollte es dazu kommen, wäre aus einer innerdiözesanen Auseinandersetzung rasch ein Konflikt zwischen dem deutschen Reformkurs und der Weltkirche geworden.
Der Fall Kardinal Marx entwickelt sich zu einem Prüfstein für den sogenannten deutschen Sonderweg. Denn letztlich geht es um die Frage, ob die katholische Kirche in Deutschland noch bereit ist, sich an die Entscheidungen Roms gebunden zu wissen, oder ob sie ihren eigenen kirchenpolitischen Kurs verfolgt. Kardinal Marx könnte diese Zweifel mit einer theologischen Begründung ausräumen. Stattdessen herrscht Schweigen. Doch Schweigen schafft keine Klarheit. Im Gegenteil: Je länger eine Antwort ausbleibt, desto stärker wächst der Eindruck, dass es auf die entscheidenden Fragen keine überzeugenden Antworten gibt. Wenn nun Rom hier nicht für Klarheit sorgt, wird dies das Vertrauen der katholischen Gläubigen in ihren Oberhirten noch weiter schwächen.
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