Berlin. Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day erhebt die AfD-Hauptstadtfraktion schwere Vorwürfe gegen den Berliner Senat und fordert einen grundlegenden Kurswechsel in der Sicherheits- und Migrationspolitik. Bei einer Pressekonferenz sprach die Berliner AfD-Landesvorsitzende und Fraktionschefin Kristin Brinker von einem „eklatanten Staatsversagen“ und erklärte: „Ein Weiter so kann es nicht geben.“
Brinker zog dabei eine direkte Parallele zum Anschlag auf den Breitscheidplatz im Jahr 2016. Knapp zehn Jahre später stehe Berlin erneut vor derselben ernüchternden Realität: Ein bereits bekannter Islamist habe trotz vorhandener Erkenntnisse über seine Radikalisierung und Gefährlichkeit töten können. „Es gibt eine Symptombehandlung, aber keine Ursachenbehandlung“, kritisierte sie. Der Staat habe aus den damaligen Fehlern offensichtlich nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen.
Noch schärfer wurde die Fraktionsvorsitzende mit Blick auf den konkreten Fall. „Schon die bislang vorliegenden Erkenntnisse zum Täter und zum Umgang mit ihm offenbaren ein erschreckendes Maß an Staatsversagen“, sagte Brinker. Dass ein vorbestrafter islamistischer Gefährder der höchsten Gefahrenstufe sich frei und ungehindert in Berlin habe bewegen können – ausgerechnet am Tag des CSD, der als mögliches Anschlagsziel habe gelten müssen –, sei „mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen“. Der bisherige Umgang mit islamistischen Gefährdern müsse deshalb grundlegend geändert werden. „Die oberste Aufgabe jedes Staates ist der Schutz seiner Bürger. Berlin darf bei dieser Aufgabe nicht noch einmal versagen.“
Bereits im Einleitungspapier der Fraktion heißt es entsprechend, Berlin blicke auf „eine verlorene Dekade der Berliner Sicherheitspolitik“ zurück. Die Gefahren seien seit Jahren bekannt gewesen. Dennoch seien notwendige Konsequenzen unterblieben, falsche Prioritäten gesetzt und Probleme lediglich verwaltet worden. Wörtlich heißt es: „Sicherheit darf nicht länger an tödlicher Naivität, fehlendem politischen Willen, Ignoranz oder abgeschobener Verantwortung scheitern. Der Staat muss sein Schutzversprechen gegenüber den Bürgern endlich wieder erfüllen.“
Präventivhaft für Hochrisikogefährder
Im Mittelpunkt der Forderungen steht die Einführung einer verlängerten Präventivhaft für besonders gefährliche Islamisten. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thorsten Weiß, kündigte an, seine Partei wolle über den Bundesrat erreichen, „dass eine verlängerbare Präventivhaft unter Richtervorbehalt für Hochrisikogefährder angewandt werden kann“.
Weiß begründete die Forderung mit dem bisherigen Umgang der Justiz mit islamistischen Straftätern. „Dass ein 21-Jähriger wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat lediglich nach dem Jugendstrafrecht und dann auch nur zu Vorbewährung verurteilt wird, ist ein Beleg für die von uns seit langem beklagte weltfremde Kuscheljustiz“, erklärte der Innenpolitiker.
Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass Gefährlichkeitseinschätzungen der Sicherheitsbehörden künftig bei Haft- und Bewährungsentscheidungen verbindlich berücksichtigt werden. Nach den Vorstellungen der AfD müssten Risikoanalysen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) den Gerichten rechtzeitig vorliegen. Umgekehrt müssten Sicherheitsbehörden sofort über Haftentlassungen informiert werden.
Weiß forderte in diesem Zusammenhang einen verpflichtenden Informationsaustausch zwischen Gerichten und Sicherheitsbehörden. Nur so könnten Richter bestehende Gefährdereinstufungen bei ihren Entscheidungen angemessen berücksichtigen. „Letztlich muss die Bewegungsfreiheit von Gefährdern massiv eingeschränkt und muss deren Überwachung erheblich ausgebaut werden.“
Elektronische Fußfesseln und strengere Auflagen
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Überwachung bereits bekannter Gefährder. Die AfD verlangt einen festen Auflagenkatalog mit weitreichenden Einschränkungen. Vorgesehen sind unter anderem Verbote beim Erwerb bestimmter Gegenstände, Einschränkungen bei der Anmietung von Wohnungen oder beim Führen von Kraftfahrzeugen sowie enge Meldepflichten.
Zusätzlich fordert die Fraktion den konsequenten Einsatz elektronischer Fußfesseln. Die bereits bestehende Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung müsse nach Auffassung der AfD tatsächlich genutzt werden. Jede Herabstufung der Überwachung eines Gefährders solle künftig dokumentiert und begründet werden.
Keine Vorbewährung bei Terrorismus
Auch im Strafrecht fordert die AfD Verschärfungen. Bei schweren terroristischen Staatsschutzdelikten solle eine Vorbewährung grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Eine zentrale Forderung richtet sich gegen die Anwendung des Jugendstrafrechts auf volljährige Terrorverdächtige. „Die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Volljährigen, die wegen einer solchen Straftat angeklagt sind, muss gesetzlich ausgeschlossen werden“, verlangte Weiß. Nach Auffassung der AfD müsse in diesen Fällen grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht gelten; Ausnahmen dürften nicht länger die Regel sein.
Staatsangehörigkeitsrecht reformieren
Besonders weitreichend sind die Forderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht. Weiß bekräftigte die Position seiner Fraktion, Doppelstaatern mit nachgewiesener terroristischer Betätigung die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entziehen zu wollen, soweit dies verfassungsrechtlich zulässig ist. Nach den Vorstellungen der AfD soll hierzu das Abstammungsprinzip wieder stärker berücksichtigt und § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ausgeweitet werden.
Im Positionspapier heißt es hierzu, die Aberkennung der Staatsangehörigkeit solle bei Gefährdern „ausschließlich innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen“ erfolgen. Ausländische Gefährder müssten „konsequent ausgewiesen und abgeschoben“ werden.
Islamistische Netzwerke offenlegen
Neben strafrechtlichen Maßnahmen fordert die Berliner AfD eine umfassende Aufarbeitung islamistischer Strukturen in der Hauptstadt. Der Senat solle sämtliche betroffenen Vereins-, Personen-, Verfahrens- und Förderstrukturen offenlegen, um bestehende Netzwerke transparent zu machen.
Brinker sieht hierin eine notwendige Konsequenz jahrelanger Fehlentwicklungen. „Wir haben in den letzten Jahren die Bildung von Parallelgesellschaften zugelassen – nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit“, sagte sie. Der islamistische Terror sei inzwischen „die größte sicherheitspolitische Gefahr“.
Prävention gegen digitale Radikalisierung
Schließlich fordert die Fraktion auch eine eigene Landesstrategie gegen digitale Radikalisierung. Dazu gehören nach ihren Vorstellungen verstärkte Online-Aufklärung, spezialisierte Analysekapazitäten, bessere Meldewege zwischen Plattformen und Strafverfolgungsbehörden sowie Fortbildungsangebote für Schulen und Jugendhilfe. Die Wirksamkeit von Präventions- und Deradikalisierungsprogrammen solle regelmäßig überprüft werden.
Mit ihrem Maßnahmenkatalog verbindet die Berliner AfD die Forderung nach einem grundlegenden Kurswechsel in der Innenpolitik. Nach Auffassung der Fraktion reiche es nicht mehr aus, lediglich auf einzelne Anschläge zu reagieren. Erforderlich sei vielmehr eine Sicherheitspolitik, die bekannte Gefahren frühzeitig erkenne und entschlossen handele, bevor aus Gefährdern Attentäter würden. Zum Abschluss richtete Thorsten Weiß den Blick auf die politische Debatte nach dem Anschlag: „Der Umgang der anderen Parteien mit unseren Forderungen wird den Berlinern zeigen, wer die Sicherheit der Stadt wirklich ernst nimmt und wer sich nur zu Lippenbekenntnissen aufraffen kann.“
Auch auf die Frage von PP, ob – wie von Queer-Aktivisten im Anschuss an den Anschlag penetrant gefordert – mehr Geld in queere NGO-Projekte fließen sollte, um präventiv etwas zu erreichen, wies Brinker zuzurück:
Polizei auf der Seite der AfD
Bemerkenswert ist, dass zentrale Forderungen der Berliner AfD inzwischen auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) erhoben werden. In einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz verlangt die Gewerkschaft eine grundlegende Reform des Staatsbürgerschafts-, Aufenthalts- und Asylrechts. DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz fordert, die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Mehrstaatlern auszuweiten, Einbürgerungen wieder stärker an eine nachweislich gelungene Integration zu knüpfen und Ausweisungen von Gefährdern rechtssicher und konsequent durchzusetzen.
Auch die gesetzlichen Regelungen zum Widerruf von Schutzstatus müssten verschärft werden. Teggatz mahnt: „Unsere Vorschläge liegen seit Langem auf dem Tisch. Jetzt kommt es darauf an, die notwendigen Reformen im Staatsbürgerschafts-, Aufenthalts- und Asylrecht entschlossen umzusetzen. Wer sicherheitspolitische Defizite erkannt hat, muss daraus auch die erforderlichen gesetzgeberischen Konsequenzen ziehen.“ Damit kommen Forderungen, die bislang vor allem von der AfD vertreten wurden, inzwischen auch aus den Reihen der Polizeigewerkschaft – und zwar aus der praktischen Erfahrung derjenigen, die täglich für die innere Sicherheit verantwortlich sind.
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