(David Berger) Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day erhebt die AfD-Hauptstadtfraktion schwere Vorwürfe gegen den Berliner Senat und fordert einen grundlegenden Kurswechsel in der Sicherheits- und Migrationspolitik. Groß war das Interesse zahlreicher Medien, als die Berliner AfD-Landesvorsitzende und Fraktionschefin Kristin Brinker heute Morgen im Abgeordnetenhaus von einem „eklatanten Staatsversagen“ sprach und erklärte: „Ein Weiter so kann es nicht geben.“
Brinker zog dabei eine direkte Parallele zum Anschlag auf den Breitscheidplatz im Jahr 2016. Knapp zehn Jahre später stehe Berlin erneut vor derselben ernüchternden Realität: Ein bereits bekannter Islamist habe trotz vorhandener Erkenntnisse über seine Radikalisierung und Gefährlichkeit töten können. „Es gibt eine Symptombehandlung, aber keine Ursachenbehandlung“, kritisierte sie. Der Staat habe aus den damaligen Fehlern offensichtlich nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen.
Berlin blicke auf „eine verlorene Dekade der Berliner Sicherheitspolitik“ zurück. Die Gefahren seien seit Jahren bekannt gewesen. Dennoch seien notwendige Konsequenzen unterblieben, falsche Prioritäten gesetzt und Probleme lediglich verwaltet worden. Wörtlich heißt es: „Sicherheit darf nicht länger an tödlicher Naivität, fehlendem politischen Willen, Ignoranz oder abgeschobener Verantwortung scheitern. Der Staat muss sein Schutzversprechen gegenüber den Bürgern endlich wieder erfüllen.“
Präventivhaft für Hochrisikogefährder
Im Mittelpunkt der Forderungen, die der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Thorsten Weiß vorstellte, steht die Einführung einer verlängerten Präventivhaft für besonders gefährliche Islamisten. Weiß kündigte an, seine Partei wolle über den Bundesrat erreichen, „dass eine verlängerbare Präventivhaft unter Richtervorbehalt für Hochrisikogefährder angewandt werden kann“. Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass Gefährlichkeitseinschätzungen der Sicherheitsbehörden künftig bei Haft- und Bewährungsentscheidungen verbindlich berücksichtigt werden. Nach den Vorstellungen der AfD müssten Risikoanalysen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) den Gerichten rechtzeitig vorliegen. Umgekehrt müssten Sicherheitsbehörden sofort über Haftentlassungen informiert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Überwachung bereits bekannter Gefährder. Die AfD verlangt einen festen Auflagenkatalog mit weitreichenden Einschränkungen. Vorgesehen sind unter anderem Verbote beim Erwerb bestimmter Gegenstände, Einschränkungen bei der Anmietung von Wohnungen oder beim Führen von Kraftfahrzeugen sowie enge Meldepflichten.
Zusätzlich fordert die Fraktion den konsequenten Einsatz elektronischer Fußfesseln. Die bereits bestehende Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung müsse nach Auffassung der AfD tatsächlich genutzt werden. Jede Herabstufung der Überwachung eines Gefährders solle künftig dokumentiert und begründet werden.
Auch im Strafrecht fordert die AfD Verschärfungen. Bei schweren terroristischen Staatsschutzdelikten solle eine Vorbewährung grundsätzlich ausgeschlossen werden. Für Heranwachsende solle in solchen Fällen regelmäßig Erwachsenenstrafrecht gelten; eine Anwendung des Jugendstrafrechts dürfe nur noch eine besonders begründete Ausnahme sein.
Staatsangehörigkeitsrecht reformieren
Besonders weitreichend sind die Forderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht. Weiß bekräftigte die Position seiner Fraktion, Doppelstaatern mit nachgewiesener terroristischer Betätigung die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entziehen zu wollen, soweit dies verfassungsrechtlich zulässig ist.
Nach den Vorstellungen der AfD soll hierzu das Abstammungsprinzip wieder stärker berücksichtigt und § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ausgeweitet werden. Im Positionspapier heißt es hierzu, die Aberkennung der Staatsangehörigkeit solle bei Gefährdern „ausschließlich innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen“ erfolgen. Ausländische Gefährder müssten „konsequent ausgewiesen und abgeschoben“ werden.
Neben strafrechtlichen Maßnahmen fordert die Berliner AfD eine umfassende Aufarbeitung islamistischer Strukturen in der Hauptstadt. Der Senat solle sämtliche betroffenen Vereins-, Personen-, Verfahrens- und Förderstrukturen offenlegen, um bestehende Netzwerke transparent zu machen. Brinker sieht hierin eine notwendige Konsequenz jahrelanger Fehlentwicklungen. „Wir haben in den letzten Jahren die Bildung von Parallelgesellschaften zugelassen – nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit“, sagte sie. Der islamistische Terror sei inzwischen „die größte sicherheitspolitische Gefahr“.
Prävention gegen digitale Radikalisierung
Schließlich fordert die Fraktion auch eine eigene Landesstrategie gegen digitale Radikalisierung. Dazu gehören nach ihren Vorstellungen verstärkte Online-Aufklärung, spezialisierte Analysekapazitäten, bessere Meldewege zwischen Plattformen und Strafverfolgungsbehörden sowie Fortbildungsangebote für Schulen und Jugendhilfe. Die Wirksamkeit von Präventions- und Deradikalisierungsprogrammen solle regelmäßig überprüft werden. Die von linken Queeraktivisten penetrant erhobene Forderung nach mehr Geld für queere Organisationen und Aufklärungsprogramme wies Brinker – auf eine Frage von PP hin – deutlich zurück: Kein islamistischer Gefährder würde sich durch ein Gespräch in einem queeren Sitzkreis in seinem Fanatismus umstimmen lassen.
Mit ihrem Maßnahmenkatalog verbindet die Berliner AfD die Forderung nach einem grundlegenden Kurswechsel in der Innenpolitik. Nach Auffassung der Fraktion reiche es nicht mehr aus, lediglich auf einzelne Anschläge zu reagieren. Erforderlich sei vielmehr eine Sicherheitspolitik, die bekannte Gefahren frühzeitig erkenne und entschlossen handele, bevor aus Gefährdern Attentäter würden.
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