Polizei schlägt Alarm: Extrem viele nichtdeutsche Tatverdächtige bei Kindesmissbrauch

(David Berger) Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat angesichts des neuen Bundeslagebildes „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025“ eindringlich vor einer weiter wachsenden Bedrohung von Kindern gewarnt. Im Mittelpunkt ihrer Pressemitteilung stehen Forderungen nach einer besseren technischen Ausstattung der Sicherheitsbehörden, dem verstärkten Einsatz künstlicher Intelligenz bei den Ermittlungen sowie nach einer Verschärfung des Ausweisungsrechts für ausländische Straftäter. Besonders ein Aspekt des Lagebildes müsste dabei endlich Konsequenzen haben: der überproportionale Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger.

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes waren im Jahr 2025 insgesamt 22,2 Prozent der Tatverdächtigen in diesem Deliktsbereich keine deutschen Staatsangehörigen. Damit liegt ihr Anteil deutlich über dem Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung, der Ende 2025 bei rund 15 Prozent lag. Die DPolG spricht deshalb ausdrücklich von einer Überrepräsentation und fordert Konsequenzen.

Polizei: Wer Kinder sexuell missbraucht, muss gehen…

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, verlangt insbesondere eine Änderung des § 54 Aufenthaltsgesetz. Wer Kinder sexuell missbrauche oder entsprechende Straftaten begehe, müsse Deutschland verlassen. Das bisherige „Ausweisungsinteresse“ dürfe nicht länger eine Ermessensentscheidung sein, sondern müsse nach Auffassung der Gewerkschaft zwingend vorgeschrieben werden.

Daneben richtet die Polizeigewerkschaft den Blick auf die technische Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Die Auswertung digitaler Spuren, großer Datenmengen und verschlüsselter Kommunikation stoße vielerorts bereits heute an die Grenzen der vorhandenen IT-Infrastruktur. Gleichzeitig nutzten Täter zunehmend künstliche Intelligenz zur Erstellung von Missbrauchsdarstellungen oder zur Anbahnung von Kontakten mit Minderjährigen. Dieselbe Technologie könne jedoch auch den Ermittlern helfen, etwa bei der automatisierten Bilderkennung oder der Analyse riesiger Datenbestände. Die Politik müsse deshalb endlich die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen.

Immer wieder wenn es zu sexueller Gewalt gegen Minderjährige durch Personen mit Migrationshintergrund kommt und darüber berichtet wird, verweisen linke Kräfte darauf, dass es sich um Einzelfälle handle, die Rechtspopulisten auf perfide Weise verallgemeinern und für ihre ausländerfeindliche Agenda einsetzen würden.  Die Zahlen des Bundeskriminalamtes lassen dagegen nur eine nüchterne Feststellung zu: Nichtdeutsche Staatsangehörige sind unter den Tatverdächtigen sehr deutlich überrepräsentiert. Dabei sind diese Zahlen sehr ungenau. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nämlich nur die Staatsangehörigkeit, nicht jedoch Religion, kulturelle Prägung oder einen etwaigen Migrationshintergrund.

Schweden und Großbritannien ähnlich betroffen

Ähnliche Verhältnisse zeigen sich auch in anderen europäischen Ländern, die besonders von der Migration betroffen sind und entsprechende halbwegs genaue Statistiken überhaupt erheben:

In Schweden kamen staatliche Untersuchungen bereits vor einigen Jahren zu dem Ergebnis, dass im Ausland geborene Personen bei Sexualdelikten sehr vil häufiger als Tatverdächtige registriert werden als Einheimische. Die Unterschiede verringern sich zwar, wenn Alter, Geschlecht und soziale Faktoren berücksichtigt werden, verschwinden jedoch nicht vollständig.

Besonders intensiv wird die Debatte seit Jahren in Großbritannien geführt. Dort erschütterten die sogenannten Grooming-Gangs zahlreiche Städte wie Rotherham, Rochdale, Telford oder Oldham. Über Jahre hinweg hatten organisierte Tätergruppen tausende meist minderjährige Mädchen sexuell ausgebeutet. Mehrere Untersuchungen stellten dabei in einzelnen Regionen eine deutliche Überrepräsentation pakistanischstämmiger Täter fest. Der 2025 veröffentlichte Casey-Report bestätigt diese lokalen Befunde. So waren in einzelnen Polizeibezirken, etwa im Großraum Manchester, Männer südasiatischer Herkunft deutlich häufiger unter den Tatverdächtigen vertreten, als es ihrem Bevölkerungsanteil entsprach.  Noch schärfer fällt die Kritik an den Behörden aus. Louise Casey wirft Polizei und Verwaltung vor, über Jahre hinweg aus Angst vor Rassismusvorwürfen eine offene Diskussion über Herkunft und ethnische Zugehörigkeit der Täter erschwert zu haben. Der Bericht fordert deshalb ausdrücklich eine vollständigere und transparentere Erfassung entsprechender Daten. Ähnliche Probleme deuten sich auch in Deutschland an, die nur die Spitze eines Eisbergs zu sein scheinen.

Kinderschutz in der Realität statt Kontrolle des Internets!

Dass diese Zahlen nicht nur mit soziale Faktoren, sondern v.a. auch mit religiös-kulturellen Prägungen zu erklären sind, setzt sich dabei als Erkenntnis immer mehr durch: Zu den frühen Stimmen, die einen solchen Zusammenhang öffentlich thematisierten, gehörte die frühere Labour-Abgeordnete Ann Cryer. Bereits Jahre vor den großen Untersuchungskommissionen machte sie darauf aufmerksam, dass in ihrem Wahlkreis überdurchschnittlich viele Täter pakistanischer Herkunft gewesen seien und Behörden aus Sorge vor dem Vorwurf des Rassismus zu lange weggesehen hätten.

Auch der britische Journalist Douglas Murray vertritt seit Jahren die Auffassung, dass bestimmte patriarchale Vorstellungen sowie ein in vielen muslimischen Milieus verbreitetes Frauenbild das Entstehen solcher Tätergruppen begünstigt hätten. Ähnlich argumentiert der Publizist Ed Husain, der selbst aus einem islamistischen Umfeld stammt. Er sieht kulturelle Einstellungen gegenüber Frauen sowie eine mangelnde Integration einzelner Gemeinschaften als wesentliche Faktoren.

Ohne auf diese Hintergründe einzugehen, handelt die Deutsche Polizeigewerkschaft dennoch verständlich, wenn sie aus den unbestreitbaren Zahlen daraus konkrete politische Konsequenzen zieht und vor allem ein deutlich verschärftes Ausweisungsrecht für ausländische Täter fordert. Hier ist nun die Politik gefragt, die den Kinderschutz gerne vorschiebt, wenn es um die Kontrolle des Internets geht, aber komplett vergisst, wenn sie mit Gesetzten ganz konkret davor vorgehen könnte.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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