(David Berger) Erst verschwindet die Strafanzeige zu den linksextremen Ausschreitungen gegen Journalisten von Tichys Einblick in Gießen. Dann ist ausgerechnet der Datenträger mit den Videoaufnahmen des Angriffs auf die eigenen Reporter nicht mehr auffindbar. Ein Vorgang, der das Vertrauen in den Rechtsstaat schwer beschädigt.
Die Bilder gingen durch das Netz. Millionen Menschen sahen, wie ein Kamerateam von Tichys Einblick im November 2025 bei den linksextremen Ausschreitungen in Gießen attackiert wurde. Die Täter waren auf den Videoaufnahmen gut zu erkennen. PP berichtete. Umso erstaunlicher ist, was sich nach Darstellung von Tichys Einblick anschließend bei der umstrittenen Staatsanwaltschaft Gießen abgespielt haben soll.
Wie das Portal berichtet, wurden gegen die Angreifer Strafanzeigen erstattet. Nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst erklärt habe, eine Anzeige von Tichys Einblick liege überhaupt nicht vor, habe der Rechtsanwalt des Mediums nachweisen können, dass diese über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ordnungsgemäß eingereicht worden war. Erst nach erneuter Übermittlung sei die Anzeige bei der Behörde auffindbar gewesen. Doch damit endete die Merkwürdigkeit offenbar nicht. Auf Nachfrage habe die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, man könne den Datenträger mit den Videoaufnahmen des Angriffs „leider nicht mehr finden“. Der Anwalt habe das Beweismaterial daraufhin ein weiteres Mal übersandt.
Es geht um den Angriff auf grundlegende Werte des demokratischen Rechtsstaats
Hier handelt es sich nicht um irgendein Verfahren, sondern um einen tätlichen Angriff auf Journalisten während ihrer Berichterstattung – also um einen Fall, der unmittelbar die Pressefreiheit berührt. Videoaufnahmen gelten in solchen Verfahren regelmäßig als zentrales Beweismittel. Bereits der zeitliche Ablauf ist bezeichnend. Nach Darstellung von Tichys Einblick waren die Ermittlungen gegen den Hauptbeschuldigten zunächst sogar mit der Begründung eingestellt worden, eine Strafanzeige des Mediums liege nicht vor. Erst nachdem der Eingang der Anzeige nachgewiesen worden sei, sei das Verfahren wieder in Bewegung geraten – bevor dann ausgerechnet der Datenträger mit den entscheidenden Aufnahmen verschwunden gewesen sein soll.
Der Vorgang fügt sich in ein größeres Bild ein. Immer wieder entsteht der Eindruck, dass Straftaten mit politischem Hintergrund unterschiedlich entschlossen verfolgt werden – je nachdem, gegen wen sie sich richten. Während verbale Äußerungen gegen Altparteienpolitiker in sozialen Netzwerken häufig mit erheblichem Ermittlungsaufwand, von Anzeigen bis zu erniedrigenden Hausdurchsuchungen verfolgt werden, scheinen körperliche Angriffe auf missliebige Journalisten bisweilen eine erstaunlich geringe Priorität zu genießen.
Ob die Staatsanwaltschaft Gießen den Vorgang noch näher erläutern wird, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch: Wenn Millionen Menschen den Angriff im Internet sehen konnten, der entscheidende Datenträger bei den Ermittlungsbehörden aber nach Angaben von Tichys Einblick nicht mehr auffindbar war, ist das ein Vorgang, der einer überzeugenden Erklärung bedarf: „Wenn dokumentierte Angriffe auf Journalisten folgenlos bleiben und Anzeigen in der Staatsanwaltschaft spurlos verschwinden, stellt sich eine grundlegende Frage: Setzt der Staat das Recht noch durch – oder nur noch selektiv?“ – so treffend Tichys Einblick.
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