(David Berger) 279 Millionen Euro für angeblich minderjährige Flüchtlinge – Kristin Brinker verweist auf spanische Erkenntnisse und fordert medizinische Altersfeststellungen auch in Berlin.
Die AfD-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Dr. Kristin Brinker, fordert verpflichtende Altersüberprüfungen bei unbegleiteten minderjährigen Migranten. Anlass ist eine parlamentarische Anfrage, nach der Berlin im vergangenen Jahr rund 279 Millionen Euro für die Betreuung von 1.553 unbegleiteten minderjährigen Ausländern ausgegeben hat. Das entspricht rechnerisch rund 180.000 Euro pro Person und Jahr.
Brinker sieht darin nicht nur eine erhebliche Belastung für die Steuerzahler, sondern verweist auch auf das Risiko systematischen Missbrauchs. Hintergrund sind aktuelle Entwicklungen in Spanien: In der Region Madrid ergaben Altersprüfungen nach Angaben der Regionalregierung, dass rund 70 Prozent der überprüften Personen, die als unbegleitete Minderjährige registriert waren, tatsächlich volljährig waren. Landesweit lag die Quote nach spanischen Behördenangaben bei 39 Prozent.
Berlin verlässt sich zu sehr auf Selbstauskünfte
Brinker kritisiert, dass sich die Behörden in Deutschland vielfach auf die Angaben der Betroffenen verließen und medizinische Altersfeststellungen nur selten vorgenommen würden: „Es ist ein Stück aus dem Tollhaus, dass bei der Einstufung als Minderjährige nach wie vor fast ausschließlich auf das Wort der Betreffenden vertraut wird und medizinische Altersüberprüfungen die absolute Ausnahme sind“, erklärt die Berliner Oppositionsführerin.
Der Staat habe nicht nur die Pflicht, Steuergelder sparsam einzusetzen, sondern müsse auch verhindern, dass Hilfssysteme missbraucht würden. Deshalb fordert die AfD eine verpflichtende Altersfeststellung bei begründeten Zweifeln sowie eine Bundesratsinitiative des Berliner Senats zur Änderung der bisherigen Praxis.
Das Problem ist seit Jahren bekannt
Die Debatte über die Altersfeststellung ist keineswegs neu. Bereits nach dem Mord an der 15-jährigen Mia in Kandel Anfang 2018 entbrannte eine bundesweite Diskussion über die Zuverlässigkeit der Altersangaben unbegleiteter Migranten.
Schon damals zeigten Erfahrungen einzelner Bundesländer erhebliche Abweichungen zwischen behauptetem und tatsächlichem Alter. So wurden im Saarland bei radiologischen Untersuchungen 254 von 528 überprüften Personen – also nahezu die Hälfte – als volljährig eingestuft. In Stuttgart galten nach den dortigen Prüfverfahren rund ein Drittel der angeblich Minderjährigen als erwachsen.
Auch Baden-Württemberg verschärfte daraufhin seine Praxis. Seither werden Altersfeststellungen zentral durchgeführt. Wer sich einer medizinischen Untersuchung verweigert, wird grundsätzlich wie ein Erwachsener behandelt. Der damalige Grünen-Oberbürgermeister Boris Palmer begründete dies sowohl mit Sicherheitsaspekten als auch mit der erheblichen finanziellen Bedeutung des Minderjährigenstatus.
Immer wieder rückte das Thema auch nach schweren Gewaltverbrechen in den Fokus der Öffentlichkeit. Im Fall des Messerangriffs von Würzburg stellte sich nach den Ermittlungen heraus, dass der Täter nicht 24, sondern 32 Jahre alt war. Die zunächst registrierten Altersangaben erwiesen sich damit als falsch. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden hatte dies sogar Bedeutung für die Bewertung möglicher früherer Straftaten im Ausland.
180.000 Euro pro Person und Jahr
Nach den Berliner Verwaltungsvorschriften erfolgt die Altersfeststellung zunächst regelmäßig durch Inaugenscheinnahme sowie Befragung. Erst wenn später begründete Zweifel entstehen oder neue Dokumente auftauchen, kann eine erneute Prüfung erfolgen. Das geht auch aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Ein Verfahren, das nachweislich unzureichend ist, standardisierte medizinische Untersuchungen sind dringend nötig. Zumal die Migranten von NGOs angehalten werden, ihre Originalpapiere bei dem Überschreiten der Grenzen bzw. kurz davor zu vernichten. Fast 280 Millionen Euro jährlicher Betreuungskosten und der jüngsten Erkenntnissen aus Spanien machen eine konsequentere Überprüfung der Altersangaben mehr als überfällig.
Schon 2019 berichteten wir hier auf PP über folgenden Fall:
47-jähriger Afrikaner gibt sich als 16-jähriger „unbegleiteter Flüchtling“ aus
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