Bei der links-alternativen „taz“-Tageszeitung aus Berlin ist man Kummer gewohnt, was „sexuelle Selbstbestimmung“ im Gefolge der 68er Kulturrevolution betrifft. Das den Grünen und der ultralinken Szene nahestehende Blatt hat jetzt ein neues Fass aufgemacht. Ein Gastbeitrag von Felizitas Küble.
Das überrascht wenig, wenn man bedenkt, dass die Vorstellungswelt derer, die „sexuelle Befreiung“ um fast jeden Preis auf ihre Fahnen schreiben, schon immer darauf ausgerichtet war, „Tabus“ zu brechen und gegen „bürgerliche“ Moralvorstellungen anzukämpfen.
Nun geht es um eine weitere Variante der „sexuellen Vielfalt“ im Rahmen einer „selbstbestimmten“ Ideologie , die auch Tiere miteinbezieht. Diese Abartigkeit, die sich zwischen Tiermissbrauch und Tierquälerei bewegt, ist in Deutschland als Ordnungswidrigkeit verboten („ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen“). So lautet § 3 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes, wobei ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro verhängt werden kann.
Erst seit 2013 wieder verboten
Dieser Verbots-Paragraph wurde allerdings erst 2013 wieder eingeführt, nachdem er im Gefolge der Sexwelle und ihrer gesetzlichen „Liberalisierung“ 1969 abgeschafft worden war.
In den 80er Jahren waren es bereits Vorreiter aus dem grünen und links-libertären Spektrum, die sich für eine Freigabe von „Sex mit Kindern“ einsetzten – natürlich im angeblichen „Einvernehmen“, ohne zu bedenken, dass es zwischen Erwachsenen und Kindern ein nicht zu überwindendes Machtgefälle gibt, daß zudem Unmündige einen Anspruch auf eine ungestörte psychosoziale Entwicklung haben, die niemand beeinträchtigen darf. Daher wird pädosexuelles Verhalten als Kindesmissbrauch zu Recht mit Strafen geahndet.
Auch die Ja-zum-Kindersex-Thesen wurde damals – zum Entsetzen des „bürgerlichen Lagers“ – von grünen Aktivisten und Spät-68ern als überfälliger „Tabubruch“ gefeiert.
Feldforschung im zoophilen Deutschland
Nun ist also der Tier-Sex (Zoophilie) dran, der „ent-tabuisiert“ werden soll, wofür sich die „taz“ schon einmal unverfroren aus dem Fenster hängt.
So erschien dort am 22. Oktober 2022 eine wohlwollende Besprechung der „Autor*in“ Astrid Kaminski in bezug auf das neue Buch „Saint Zoo“ von Chihiro Hamanos unter dem vielsagenden Titel „Unausgesprochen einvernehmlich“, womit wir wieder bei dem alten Rechtfertigungs-Schlagwort der „Einvernehmlichkeit“ wären. Dabei wird suggeriert, angeblich könnten Tiere ihr sexuelles Interesse am Menschen auch ohne Worte signalisieren…
Die japanische Buchverfasserin betreibe „Feldforschung im zoophilen Deutschland“, klingt es in dem Artikel recht wissenschaftlich um die Ecke. Scheinheilig wird gleich eingangs „gefragt“, ob „Tierliebe pathologisch oder eine eigene sexuelle Orientierung sei.
Es liegt in der Natur einer „tabufreien“ Ideologie, dass auch die sexuelle „Liebe“ zu Tieren als eine zu tolerierende „Orientierung“ schöngeredet wird – und man darf gespannt sein, ob diese Vorreiterei der „taz“ von der Kulturszene in Deutschland einfach unwidersprochen hingenommen wird.
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