Nicht einmal AfD-Mitglied: Evangelische Kirche bestraft Frau für Kandidatur ihres Lebenspartners

(David Berger) Erst die fristlose Kündigung einer langjährigen Diakonie-Mitarbeiterin wegen ihrer AfD-Kandidatur – nun erreicht PP ein Fall, der noch weiter geht: Eine seit rund 30 Jahren kirchlich engagierte Frau soll ihre Ämter verloren haben, nachdem bekannt wurde, dass ihr Lebenspartner für die AfD kandidiert. Sie selbst ist nach eigenen Angaben weder Mitglied der Partei noch Kandidatin. Ist die evangelische Kirche bei der politischen Sippenhaft angekommen?

Der Fall, über den PP heute bereits berichtete, hat für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt: Martina Müller, seit mehr als 15 Jahren bei einem diakonischen Träger beschäftigt und Vorsitzende der Mitarbeitervertretung, wurde nach Angaben der Betroffenen am 17. August fristlos gekündigt. Zuvor hatte ihr Arbeitgeber sie aufgefordert, ihre Kandidaturen für die AfD zum Kreistag Friesland und zum Gemeinderat Wangerland zurückzuziehen. Müller weigerte sich – und verlor ihren Arbeitsplatz.

Doch noch während der Recherchen zu diesem Fall meldete sich bei PP eine zweite Betroffene aus dem Raum Oldenburg. Ihre Geschichte könnte eine neue Eskalationsstufe markieren. Die 69-jährige Frau, mit der PP inzwischen persönlich sprechen konnte, ist nach eigenen Angaben seit rund 30 Jahren in der evangelischen Kirche engagiert. Und zwar nicht nur gelegentlich oder am Rande. Sie war auf unterschiedlichen Ebenen aktiv, unter anderem in der Synode und in einem kirchlichen Förderverein. Darüber hinaus war sie als Prädikantin tätig und damit mit der selbstständigen Verkündigung im Gottesdienst betraut. Nach drei Jahrzehnten fand dieses Engagement nach ihrer Schilderung plötzlich ein Ende.

Der entscheidende Anlass war demnach nicht eine politische Kandidatur der Frau, nicht ihr Eintritt in die AfD und auch keine eigene politische Äußerung. Es war die Kandidatur ihres Lebenspartners für die AfD. Nachdem diese bekannt geworden war, verlor die Frau nach ihrer Darstellung praktisch von einem Tag auf den anderen ihre kirchlichen Ämter.

Nicht die eigene Überzeugung zählt, sondern die des Partners?

Genau hier liegt die besondere Brisanz dieses Falles. Die Betroffene ist nach eigenen Angaben kein Mitglied der AfD. Sie kandidiert nicht für die Partei. Ihr wird nach dem PP vorliegenden Sachstand auch keine eigene Äußerung vorgeworfen, die mit ihrem kirchlichen Dienst unvereinbar wäre. Der politische „Makel“ besteht offenbar darin, mit einem Mann zusammenzuleben, der für eine in Deutschland zugelassene Partei kandidiert.

Natürlich besitzt eine Kirche das Recht, an Personen in kirchlichen Ämtern besondere Anforderungen zu stellen. Gerade bei einem Verkündigungsdienst wie dem einer Prädikantin kann die Übereinstimmung mit den Grundlagen der eigenen Kirche eine Rolle spielen. Entscheidend ist jedoch: Sanktioniert werden müsste dann ein Verhalten oder eine Position der betreffenden Person selbst. Hier geht es – soweit die bislang bekannten Tatsachen reichen – um etwas anderes: um die politische Tätigkeit des Lebenspartners.

Von der Abgrenzung zur Kontaktschuld

Der Begriff „Sippenhaft“ ist historisch schwer belastet und sollte deshalb nicht leichtfertig verwendet werden. Aber ebenso wenig darf man vor der Sache zurückschrecken, die mit diesem Begriff bezeichnet wird: Menschen werden nicht wegen des eigenen Handelns sanktioniert, sondern wegen des Handelns von Angehörigen. Genau deshalb muss sich die zuständige Kirche die Frage gefallen lassen: Wo endet legitime politische Abgrenzung und wo beginnt Kontaktschuld?

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg hat ihre Distanz zur AfD in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit erklärte etwa, Menschen mit einer „extremistischen Grundhaltung“ seien für kirchliche Leitungsämter nicht geeignet. Das ist eine Position, über die man politisch und theologisch streiten kann. Sie besitzt aber immerhin einen entscheidenden Bezugspunkt: die Haltung der Person, die das kirchliche Amt ausübt. Im jetzt bekannt gewordenen Fall fehlt nach der Darstellung der Betroffenen genau dieser Bezug. Nicht ihre eigene „extremistische Grundhaltung“ steht zur Debatte, sondern die Kandidatur ihres Partners.

Heute der Kandidat – morgen dessen Familie?

Damit bekommen die beiden Fälle aus Niedersachsen zusammengenommen eine Dimension, die weit über einen innerkirchlichen Streit hinausgeht. Im ersten Fall verliert eine Frau nach mehr als 15 Jahren ihren Arbeitsplatz, nachdem sie ihre eigene AfD-Kandidatur nicht zurückziehen will. Selbst eine Handreichung der Diakonie stellt jedoch fest, dass die bloße AfD-Mitgliedschaft nicht automatisch arbeitsrechtlich relevant ist. Auch der Arbeitsrechtler Jacob Joussen hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass selbst eine Kandidatur für die Partei grundsätzlich noch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen müsse.

Im zweiten Fall geht es nun noch einen Schritt weiter: Die Betroffene gehört der AfD nicht einmal an. Sollte sich ihre Schilderung vollständig bestätigen und sollten keine anderen, bislang unbekannten Gründe für ihre Entfernung aus den Ämtern existieren, wäre eine bedenkliche Grenze überschritten. Dann träfe die politische Ausgrenzung nicht mehr allein denjenigen, der sich für die AfD engagiert, sondern bereits Menschen in seinem unmittelbaren persönlichen Umfeld. Eine demokratische Gesellschaft lebt jedoch davon, dass politische Verantwortung individuell zugerechnet wird. Der Lebenspartner eines Menschen ist kein politisches Haftungsobjekt.

Wer diese Grenze aufgibt, schafft ein Klima, in dem nicht mehr allein die Frage lautet: „Was darf ich sagen, wählen oder für welche Partei darf ich kandidieren?“ Sondern zunehmend auch: „Mit wem darf ich zusammenleben, befreundet sein oder mich öffentlich zeigen, ohne berufliche oder gesellschaftliche Konsequenzen fürchten zu müssen?“ Das wäre nicht mehr nur Ausgrenzung einer Partei. Es wäre die Etablierung einer politischen Kontaktschuld.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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