(David Berger) Polen erlebt eine dramatische Verfassungskrise. Während die Regierung von Donald Tusk die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit für sich reklamiert, werfen ihr politische Gegner einen Putschversuch gegen das Verfassungsgericht vor. Polizeikräfte sicherten das Gebäude, die bisherige Gerichtsführung wurde suspendiert. Nun sorgen Aufnahmen deutscher Polizeitransporter und Berichte über möglicherweise ausländische Beamte für zusätzliche Brisanz. Auch die Frage nach der Rolle der EU-Kommission steht im Raum.
Was sich Ende Oktober in Warschau abspielte, trägt ohne Zweifel die Züge eines Staatsstreichs gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Ausgerechnet jene Regierung, die seit ihrem Amtsantritt verspricht, Polen zur Rechtsstaatlichkeit zurückzuführen, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, ein unabhängiges Verfassungsorgan politisch unter ihre Kontrolle bringen zu wollen. Polizeikräfte sicherten das Gebäude, die bisherige Gerichtsführung erkannte ihre Suspendierung nicht an, und Staatspräsident Karol Nawrocki brach angesichts der Eskalation seine Auslandsreise ab. Er sprach von einer Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung.
Die Regierung Tusk weist entsprechende Vorwürfe zurück und beschönigt ihr kriminelles Vorgehen als Korrektur früherer rechtsstaatlicher Fehlentwicklungen. Doch genau darin liegt der Kern des Konflikts: Darf eine Regierung unter Berufung auf die Wiederherstellung der Demokratie Maßnahmen unterstützen, die ein totalitärer Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz sind? Und was geschieht, wenn die politische Auseinandersetzung um ein Verfassungsgericht schließlich von einem massiven Polizeiaufgebot begleitet wird?
Deutsche Polizeitransporter: Was geschah vor der Eskalation?
Zusätzliche Fragen werfen Videoaufnahmen auf, die bereits am 27. Oktober im Internet kursierten. Sie zeigen mehrere deutschen Polizeitransporter auf einer polnischen Schnellstraße. In sozialen Netzwerken ist sogar von rund einem Dutzend Fahrzeugen die Rede, die wenige Tage vor der Eskalation nach Warschau unterwegs gewesen sein sollen. Eine polnische Recherche lokalisierte die Aufnahmen an der Schnellstraße S8 bei Proszenie, rund 127 Kilometer von Warschau entfernt.
Damit ist eine Verbindung zu den Ereignissen am Verfassungsgericht keineswegs restlos bewiesen. Dennoch wäre eine öffentliche Erklärung der deutschen und polnischen Behörden angebracht. Welchen Auftrag hatten die Fahrzeuge? Welcher Polizeibehörde gehörten sie an? Waren deutsche Polizeikräfte in den betreffenden Tagen in Warschau eingesetzt? Gerade angesichts der politischen Brisanz sollten solche Fragen nicht unbeantwortet bleiben. Ebenfalls vielsagend sind Aussagen polnischer Politiker über das Verhalten einzelner Beamter am Verfassungsgericht. Der Abgeordnete Włodzimierz Skalik berichtete, ein Polizist habe seine Frage nach dessen Identifikationsnummer offenbar nicht verstanden und sich an einen Kollegen gewandt. Der Europaabgeordnete Grzegorz Braun thematisierte nach Medienberichten fehlende individuelle Kennzeichnungen. Das polnische Portal Pressmania Zählt beide Fakten zusammen und geht davon aus, dass deutsche Polizeikräfte in polnischen Uniformen eingesetzt worden sein.
Gerade im deutsch-polnischen Verhältnis hätte ein solcher Vorgang erhebliche Sprengkraft. Die historischen Belastungen zwischen beiden Ländern machen jede Spekulation über deutsche Polizeikräfte im Zusammenhang mit einem polnischen Verfassungskonflikt besonders sensibel. Ein tatsächlicher Einsatz deutscher Beamter zur Unterstützung einer rechtswidrigen Machtübernahme wäre nicht nur ein innenpolitischer Skandal, sondern könnte auch das Verhältnis zwischen beiden Nationen nachhaltig beschädigen.
Und welche Rolle spielte die EU-Kommission?
Eine weitere Frage drängt sich angesichts der Vorgänge in Warschau auf: Welche Rolle spielte die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen? Donald Tusk gilt seit Jahren als enger politischer Verbündeter Brüssels. Seine Regierung wurde von der EU-Kommission bei ihren Bemühungen um einen Umsturz des polnischen Justizwesens unterstützt. Umso wichtiger wäre es zu erfahren, ob Brüssel über die konkreten Maßnahmen gegen die bisherige Führung des Verfassungsgerichts vorab informiert war, ob entsprechende Kontakte stattfanden und wie die Kommission die Vorgänge rechtlich bewertet. Für eine operative Beteiligung der EU-Kommission oder gar eine Mitwirkung an einem Putschversuch gibt es bislang keine belastbaren Belege. Doch gerade eine Institution, die gegenüber Polen jahrelang auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards pochte, sollte nun unmissverständlich erklären, wie sie zur Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts steht. Sollte sich darüber hinaus eine Beteiligung deutscher Polizeikräfte bestätigen, wäre auch zu klären, ob es hierzu Kontakte oder Absprachen auf europäischer Ebene gab. Die entscheidende Frage lautet: Gelten die rechtsstaatlichen Maßstäbe Brüssels unabhängig davon, wer in Warschau regiert?
Tusks gefährliches Spiel mit der Rechtsstaatlichkeit
Unabhängig davon, ob sich die Gerüchte über deutsche Polizisten bestätigen, bleibt die Tatsache eines versuchten institutionellen Umsturzes durch Tusk bestehen, so sehr Tusk selbst und einige linke Medien den Putschversuch als rechtsstaatliche Erneuerung schönreden. Die Vorgänge in Warschau vollständig aufgeklärt werden: die rechtliche Grundlage der Suspendierung, die Rolle der Regierung, der Auftrag der eingesetzten Polizeikräfte und die Gerüchte über eine mögliche deutsche Beteiligung. Auch die EU-Kommission sollte erklären, welche Informationen ihr vorlagen und wie sie den Konflikt bewertet. Und es muss Konsequenzen geben, Tusk ist nicht mehr haltbar, will Polen nicht sein Gesicht vor aller Welt verlieren. Schon jetzt hat der Putschversuch dem Ansehen des Landes schwer geschadet. Aufklärung und notwendige Konsequenzen muss es aber auch für eventuell verantwortliche Stellen in Berlin und Brüssel geben.
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