Bewaffnete Verbrecher auf der Flucht – Polizei kontrolliert die Wortwahl der Bürger auf X

„Vertrauet Eurem Magistrat, Der fromm und liebend schützt den Staat Durch huldreich hochwohlweises Walten; Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.“ (Heinrich Heine)

In Essen befreien zwei maskierte Männer einen Untersuchungshäftling. Die Polizei warnt vor möglicherweise bewaffneten Tätern, verrät in ihrer Warnung auf X aber zunächst nicht einmal, worum es geht. Als Bürger mit Spott und Empörung reagieren, folgt eine bemerkenswerte Belehrung: Alle Kommentare würden überprüft, bei strafrechtlich relevanten Äußerungen Ermittlungen eingeleitet. Eine Episode aus Nordrhein-Westfalen, die viel über das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern verrät.

Am Mittwochmittag spielen sich mitten in der Essener Innenstadt Szenen ab, die man eher aus einem Kriminalfilm kennt. Zwei maskierte Männer überfallen gegen 12.45 Uhr am Kennedyplatz zwei Justizbeamte, die einen Untersuchungshäftling zu einem Arzttermin begleiten. Die Beamten werden überwältigt, der Gefangene befreit. Anschließend fliehen die drei Männer. Der 34-jährige Häftling saß wegen des Verdachts auf Drogendelikte und gefährliche Körperverletzung in Untersuchungshaft. Eine Bewaffnung der Flüchtigen kann die Polizei nicht ausschließen. Ein Großeinsatz beginnt. Polizeibeamte suchen nach den Männern, die Bevölkerung soll wachsam sein. So weit, so ernst. Doch was die Polizei Nordrhein-Westfalen auf ihrem offiziellen X-Account daraus macht, entwickelt sich zu einem Lehrstück über missglückte Behördenkommunikation.

Mit roten Ausrufezeichen und dem Alarmruf „WICHTIG“ veröffentlicht sie folgende Warnung: „Sollten Sie eine verdächtige Person bemerken, sprechen Sie sie nicht an! Rufen Sie umgehend die 110 an. Derzeit kann eine Bewaffnung der Täter nicht ausgeschlossen werden.“ Welche Täter? Welche verdächtigen Personen? Was haben sie getan? Wie sehen sie aus? Wo sollen die Bürger besonders vorsichtig sein? Nichts davon erfährt der Leser aus dieser Mitteilung. Er soll aufpassen, ohne zu wissen, wonach er eigentlich Ausschau halten soll. Dass eine allgemeine Warnung bei einer möglicherweise gefährlichen Fahndung sinnvoll sein kann, steht außer Frage. Aber wer die Bevölkerung um Mithilfe bittet, sollte ihr auch erklären, wobei sie helfen soll.

Wie unbefriedigend die Informationslage zunächst war, zeigt die Berichterstattung der WAZ. Noch gegen 16.34 Uhr, fast sechs Stunden nach der Gefangenenbefreiung, beklagte die Zeitung, dass weder Täterbeschreibungen noch Bilder oder Namen veröffentlicht worden seien. Erst am Abend folgte die öffentliche Fahndung mit einem Foto des Häftlings.

Die Bürger sollen wachsam sein – aber bitte nicht frech werden

Auf X bleibt die merkwürdige Warnung nicht unwidersprochen. Zahlreiche Nutzer reagieren mit Spott, Unverständnis und teilweise deutlicher Verärgerung. Einer schreibt sinngemäß, die Polizei suche einen möglicherweise bewaffneten Verbrecher, dürfe aber offenbar weder Bilder noch erklären, worum es gehe. Ein anderer fragt, ob die Polizei in NRW inzwischen Langeweile habe. Wieder andere kritisieren die Informationspolitik der Behörde. Man muss nicht jeden Kommentar geschmackvoll finden, um die Reaktionen nachvollziehen zu können. Denn hinter dem Spott steckt eine berechtigte Frage: Wie sollen Bürger zur öffentlichen Sicherheit beitragen, wenn ihnen die dafür notwendigen Informationen fehlen?

Doch statt die unklare Warnung zu erläutern oder den Sachverhalt nachzutragen, setzt die Polizei auf eine andere Botschaft. Um 17.14 Uhr erscheint auf demselben X-Account folgende Mitteilung: „Bitte achten Sie auch in den sozialen Medien auf Ihre Wortwahl. Wir weisen Sie darauf hin, dass alle Kommentare überprüft und bei strafrechtlich relevanten Inhalten Ermittlungen eingeleitet werden.“ Man muss sich diese Reihenfolge vor Augen führen. In Essen sind drei Männer auf der Flucht, die möglicherweise bewaffnet sind. Zwei Justizbeamte wurden zuvor gewaltsam überwältigt. Die Bevölkerung wartet auf brauchbare Informationen. Und der offizielle Polizeiauftritt beschäftigt sich nun öffentlich mit der Wortwahl der Kommentatoren.

Natürlich darf die Polizei strafbare Drohungen, Beleidigungen oder andere rechtswidrige Äußerungen verfolgen. Niemand verlangt, dass im Internet rechtsfreie Räume entstehen. Aber zwischen der Verfolgung konkreter Straftaten und der demonstrativen Ankündigung, sämtliche Kommentare zu überprüfen, besteht ein erheblicher Unterschied. Zumal auch scharfe, polemische und unhöfliche Kritik an einer staatlichen Behörde grundsätzlich vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sein kann.

Die Reaktionen auf diese zweite Mitteilung fallen entsprechend aus. „Erst der Bevölkerung Angst einjagen mit der eigenen Wortwahl. Dann der Bevölkerung Angst einjagen wegen ihrer Wortwahl“, kommentiert ein Nutzer. Ein anderer fragt: „Sonst ist zum Glück nichts zu tun?“ Wieder ein anderer möchte wissen, wie viele mit Haftbefehl gesuchte Straftäter in Nordrhein-Westfalen eigentlich auf freiem Fuß seien und ob die Polizei sich nicht besser um diese kümmern sollte. Besonders treffend ist die ironische Nachfrage eines Kommentators, ob die Polizei denn keine Bilder veröffentlichen dürfe, wohl aber überprüfe, ob jemand etwas Falsches gesagt habe. Die Frage bringt das Kommunikationsproblem auf den Punkt: Der Staat verlangt Aufmerksamkeit und Mithilfe, reagiert auf Kritik an seiner eigenen Informationspolitik jedoch mit einem Hinweis auf mögliche Strafverfolgung.

Die Polizisten auf der Straße sind nicht die Pressestelle

Dabei darf ein entscheidender Unterschied nicht untergehen. Die Beamten, die in Essen nach möglicherweise bewaffneten Straftätern suchen, sind nicht diejenigen, die – politisch gut vorsortiert – am Schreibtisch die sozialen Medien ihrer Behörde betreuen. Während die einen unter Umständen Leib und Leben riskieren, formulieren die anderen öffentliche Botschaften, deren Tonfall das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung beeinflusst. Gerade deshalb können solche Auftritte auch innerhalb der Polizei für Verärgerung sorgen. Wer im Streifendienst arbeitet, weiß, wie wichtig das Vertrauen der Bürger ist. Polizeibeamte sind auf Hinweise, Kooperation und die Bereitschaft der Bevölkerung angewiesen, in gefährlichen Situationen Verantwortung zu übernehmen. Eine Öffentlichkeitsarbeit, die unnötig belehrend oder einschüchternd wirkt, kann dieses Vertrauen beschädigen. Die Folgen müssen dann nicht die Verfasser der Beiträge ausbaden, sondern unter Umständen ihre Kollegen im täglichen Einsatz.

Es wäre ungerecht, die vielen Polizisten, die ihren Dienst gewissenhaft und häufig unter schwierigen Bedingungen verrichten, mit jeder ungeschickten bzw. politisch propagandistisch geframten Äußerung einer Pressestelle gleichzusetzen. Gerade wer die Arbeit der Polizei schätzt, sollte allerdings auch verlangen dürfen, dass ihre Öffentlichkeitsarbeit professionell, sachlich und bürgernah erfolgt. Denn eine Polizeibehörde ist keine pädagogische Einrichtung zur Erziehung unbotmäßiger Internetnutzer. Ihre Aufgabe besteht darin, Gefahren abzuwehren, Straftaten aufzuklären und die Bevölkerung zu schützen. Dazu gehört selbstverständlich auch eine verantwortliche Kommunikation. Wer Bürger um Mithilfe bittet, sollte sie als mündige Menschen behandeln und nicht bei der ersten Welle unfreundlicher Reaktionen mit dem Strafrecht winken.

D. Gündüz, deutsche Staatsangehörigkeit

Am Ende bleibt von diesem Essener Vorgang deshalb ein eigentümlicher Eindruck. Die Polizei hatte es mit einer gefährlichen Gefangenenbefreiung zu tun. Die Bevölkerung hatte ein berechtigtes Interesse an möglichst konkreten Informationen. Und ausgerechnet in dieser Situation hielt es die Behörde für angebracht, den Bürgern wegen einer eventuell nicht ins politisch korrekte Konzept passenden Wortwahl zu drohen. Die Polizei sollte den Bürgern sagen, vor wem sie sich in Acht nehmen müssen. Nicht zuerst, wie sie über die Polizei und über die Täter zu sprechen haben. Der mit Hilfe seiner Komplizen entkommene Verbrecher heißt übrigens D. Gündüz, ist stolze 34 Jahre alt und hat einen deutschen Pass.

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(c) Pixabay überarb.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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