Deutschenhass in Uniform: Brisante Vorwürfe gegen Berliner Polizisten

(David Berger) „Bastarddeutsche“, Rachedrohungen gegen Deutsche und Polizisten, die kriminelle Clans vor Razzien gewarnt haben sollen: Ist die Berliner Polizei noch Herr im eigenen Haus? Während Beamte offenbar scharenweise die Hauptstadt verlassen wollen, berichtet eine Rechtsanwältin von erschütternden deutschfeindlichen Äußerungen innerhalb der Polizei. Die Vorwürfe sind brisant: Was geschieht, wenn ausgerechnet jene, die Deutschland schützen sollen, Deutschen mit Hass begegnen? Und auf wessen Seite stehen solche Beamten, wenn es wirklich ernst wird?

„Ein Glück gehen wir heute ohne Deutsche schießen.“ „Ein Glück, der Bastarddeutsche ist heute nicht da.“ Und schließlich: „Ich werde mich an den Deutschen rächen.“ Sätze, die man sich aus dem Mund von Polizeibeamten kaum vorstellen möchte. Doch genau solche Äußerungen sollen im Umfeld der Berliner Polizei gefallen sein. Das berichtet die auf Arbeitsrecht und Mobbingfälle spezialisierte Rechtsanwältin Christiane Meusel unter Berufung auf einen Mandanten, der selbst einen Migrationshintergrund hat und bei der Berliner Polizei beschäftigt ist. Auch aus der Ausbildung für die Schutzpolizei schildert dieser einen Vorfall. Dir Frage drängt sich auf: Was geschieht, wenn Menschen, die im Namen des deutschen Staates das Gewaltmonopol ausüben, gegenüber Deutschen ethnisch motivierte Feindseligkeit entwickeln?

Rassismus mit zweierlei Maß?

Die Reaktionen auf Meusels Bericht fallen entsprechend heftig aus. Ein Kommentator fragt, ob diese Vorwürfe wohl ebenso öffentlichkeitswirksam behandelt würden wie angeblich rassistisch oder rechtsradikaler Äußerungen deutscher Polizeibeamter in privaten Chatgruppen. Ein anderer vermutet, dass solche Entwicklungen weitere Beamte dazu bewegen könnten, ihre Versetzung zu beantragen. Tatsächlich haben nach Medienberichten bereits mindestens 72 Berliner Polizisten angesichts einer möglichen rot-grün-roten Landesregierung einen Wechsel in andere Bundesländer angefragt oder beantragt. Dass nun auch noch Vorwürfe deutschfeindlicher Anfeindungen innerhalb der eigenen Reihen laut werden, dürfte das Vertrauen in die Zukunft der Berliner Polizei kaum stärken.

Die Frage nach den doppelten Maßstäben ist berechtigt. Wer einen deutschen Polizeibeamten wegen rassistischer Äußerungen zur Verantwortung zieht, muss denselben Maßstab anlegen, wenn sich die Feindseligkeit gegen Deutsche richtet. Man muss den linken Ideologen immer wieder sagen: Auch Rassismus gegen weiße Menschen ist Rassismus.

Noch schwerer wiegt der Verdacht, ethnische Zugehörigkeiten könnten innerhalb der Polizei wichtiger werden als die Loyalität gegenüber dem Dienstherrn. Ein Kommentator berichtet von ähnlichen Erfahrungen, die ihm ein Duisburger Polizist geschildert habe. Andere äußern die Sorge, bei Einstellungen, Beförderungen oder dienstlichen Entscheidungen könnten persönliche und ethnische Netzwerke Einfluss gewinnen. Belege für eine solche systematische Praxis liefern diese Kommentare nicht. Gerade deshalb wären konkrete Untersuchungen notwendig, statt entsprechende Befürchtungen pauschal abzutun.

Wenn die Herkunft wichtiger wird als die Uniform

Besonders beunruhigend ist die Möglichkeit, dass sich innerhalb staatlicher Sicherheitsbehörden abgeschlossene Milieus herausbilden, in denen ethnische oder religiöse Solidarität über die gemeinsame Dienstpflicht gestellt wird. Gerade bei der Polizei wäre eine solche Entwicklung gefährlich. Schließlich verfügen ihre Angehörigen über Waffen, sensible Informationen und weitreichende Eingriffsbefugnisse. Wer diese Befugnisse besitzt, muss sich uneingeschränkt auf die freiheitliche demokratische Grundordnung verpflichten.

Das Problem ist dabei nicht der türkische oder arabische Familienhintergrund eines Beamten. Problematisch wird es dort, wo nationale, religiöse oder familiäre Bindungen über Recht und Gesetz gestellt werden. Bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität etwa muss ausgeschlossen sein, dass persönliche Loyalitäten gegenüber bestimmten Familien oder Gemeinschaften Ermittlungen beeinflussen. Solche Interessenkonflikte müssen unabhängig von der Herkunft der beteiligten Beamten untersucht werden. Dass solche Interessenkonflikte keineswegs bloß theoretischer Natur sind, zeigen Ermittlungen innerhalb der Berliner Polizei selbst. Erst im April 2026 wurde bekannt, dass ein in Neukölln tätiger Polizeibeamter wegen Geheimnisverrats, Bestechlichkeit und Rechtsbeugung angeklagt wurde. Er soll Kriminelle vor Razzien gewarnt, vertrauliche Polizeidaten weitergegeben und sogar Ermittlungen gegen deren Konkurrenten angestoßen haben. Der Tagesspiegel berichtete zudem über drei weitere Beamte, die im Verdacht standen, Angehörige einer bekannten Großfamilie gegen Bargeld und eine Luxusuhr vor Polizeieinsätzen gewarnt zu haben. Hier geht es also längst nicht mehr nur um die theoretische Gefahr krimineller Einflussnahme, sondern um konkrete strafrechtliche Vorwürfe aus den eigenen Reihen der Berliner Polizei.

Und was geschieht im Ernstfall?

Ein besonders weitreichender Kommentar zu Meusels Schilderungen stellt eine unbequeme Frage: Was wäre, wenn der türkische Präsident Erdoğan oder ein anderer einflussreicher religiös-politischer Führer Muslime weltweit zum gewaltsamen Aufstand aufriefe? Was wäre, wenn islamistische Extremisten versuchen würden, einen solchen Aufruf auch in europäischen Großstädten durchzusetzen? Und auf welcher Seite stünden in diesem Fall Polizeibeamte, die sich möglicherweise stärker mit einer religiösen oder ethnischen Gemeinschaft identifizieren als mit dem Staat, dem sie dienen? Ein solches Szenario ist noch hypothetisch. Dennoch ist die dahinterstehende Sicherheitsfrage legitim: Wie widerstandsfähig sind staatliche Institutionen gegenüber extremistischer Propaganda, ausländischer Einflussnahme und Versuchen, persönliche Loyalitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung auszuspielen?

Gerade die angebliche Äußerung eines Polizeianwärters, er werde sich „an den Deutschen rächen“, erhält vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung. Sollte sie tatsächlich gefallen sein, müsste geklärt werden, was damit gemeint war, ob eine konkrete Gefährdung vorlag und wie die Verantwortlichen darauf reagierten. Die Vorstellung, dass bewaffnete Staatsbedienstete in einer schweren gesellschaftlichen Krise nach ethnischen oder religiösen Zugehörigkeiten zum Islam statt nach Recht und Gesetz handeln könnten, ist zu ernst, um sie als bloße Provokation abzutun.

Die Berliner Polizeiführung muss Antworten geben

Bislang ist öffentlich nicht geklärt, ob die von Meusel wiedergegebenen Vorfälle intern gemeldet wurden, ob Ermittlungen stattfinden oder welche Konsequenzen gegebenenfalls gezogen wurden. Berlin verfügt immerhin über einen unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten, an den sich auch Polizeibeschäftigte vertraulich und außerhalb des Dienstwegs wenden können. Von der Polizeiführung wären deshalb konkrete Antworten zu erwarten. Werden deutschfeindliche Äußerungen systematisch erfasst? Welche Maßnahmen greifen bei ethnisch motivierter Einschüchterung unter Kollegen? Wie wird verhindert, dass extremistische Überzeugungen oder sachfremde Loyalitäten dienstliche Entscheidungen beeinflussen? Und können Beamte, die solche Missstände melden, sicher sein, anschließend nicht selbst berufliche Nachteile zu erleiden?

Am Ende geht es um eine denkbar klare Selbstverständlichkeit: Wer in Deutschland eine Polizeiuniform trägt, hat dem deutschen Recht zu dienen und die Menschen dieses Landes zu schützen – unabhängig von seiner und deren Herkunft oder Religion. Sollten sich die Schilderungen von Christiane Meusels Mandanten bestätigen – was kaum einen verwundern dürfte -, wäre es ein alarmierendes Zeichen, wenn innerhalb der Berliner Polizei ausgerechnet die Zugehörigkeit zum deutschen Staat zum Anlass für Beschimpfungen und Feindseligkeiten würde. Denn eine Polizei, deren Angehörige die Deutschen hassen, hat ein Problem, das sich nicht mit regenbogenfarbenen Diversity-Broschüren, linken Islam-Appeasement-NGOs und wohlklingenden Integrationsparolen lösen lässt.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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