Unfassbarer Fall in den Niederlanden: Fast zweijähriges Kind „abgetrieben“

(David Berger) In den Niederlanden ist erstmals nach der neuen Regelung zur Lebensbeendigung bei Kindern zwischen einem und zwölf Jahren das Leben eines Kindes aktiv beendet worden. Es handelte sich nicht um ein ungeborenes Kind und auch nicht um ein Neugeborenes. Das Kind war fast zwei Jahre alt.

Die zuständige niederländische Prüfungskommission formuliert es nüchtern: „The child was aged almost 24 months at the time of the termination of life.“ Das Kind war in der 26. Schwangerschaftswoche geboren worden, hatte schwerste Komplikationen und irreversible Hirnschäden erlitten und litt unter Zerebralparese, Entwicklungsstörungen, epileptischen Anfällen sowie Atem- und Schluckproblemen. Eine Heilung war nicht zu erwarten. Niemand sollte das Leid dieses Kindes oder die Verzweiflung seiner Eltern kleinreden. Aber gerade angesichts solchen Leids entscheidet sich, was eine Zivilisation unter Humanität versteht: Pflegen wir einen Menschen, lindern seine Schmerzen und begleiten ihn bis zu seinem natürlichen Tod – oder erklären wir irgendwann seinen Tod selbst zur bequemen Lösung?

Das Kind konnte nicht um seinen Tod bitten

Das Kind hatte niemals darum gebeten, sterben zu dürfen. Es konnte das gar nicht. Der offizielle Bericht stellt ausdrücklich fest, dass es aufgrund seiner Behinderung nicht mitteilen oder bestätigen konnte, dass es sein Leiden als unerträglich empfand. Ärzte und Eltern mussten dies aus ihren Beobachtungen erschließen; schließlich baten die Eltern den behandelnden Arzt, das Leben ihres Kindes zu beenden.

Besonders erschütternd ist, dass eine erste Gruppe unabhängiger Ärzte zu dem Ergebnis gekommen war, zu diesem Zeitpunkt liege kein kontinuierliches unerträgliches Leiden vor; sie sah noch vertretbare palliative und medikamentöse Möglichkeiten. Nach weiteren Behandlungsversuchen gelangte ein anderer Arzt zu einer anderen Einschätzung. Schließlich erhielt das Kind zunächst Midazolam und Morphin, anschließend Propofol und Thiopental, fiel in eine tiefe Sedierung und starb. Ähnlich führt man das Einschläfern von Hunden durch. Für die Lebensbeendigung bei Kindern unter zwölf Jahren existierte nach Angaben der Prüfungskommission damals noch nicht einmal eine eigene medizinische Ausführungsrichtlinie. Dennoch befand die Kommission das Vorgehen für sorgfältig.

Ein fast zweijähriges Kind ist tot, und eine staatlich eingesetzte Kommission stellt anschließend fest, dass bei seiner Lebensbeendigung ordnungsgemäß verfahren wurde. In dieser Verbindung von Tötung und Verwaltung zeigt sich die erschreckende Kälte einer Unkultur des Todes, die ihre Brutalität hinter Begriffen wie Fürsorge, Verfahren und medizinischer Sorgfalt verbirgt.

Abtreibung und Euthanasie waren die Vorstufen

Diese Entwicklung ist nicht plötzlich über Europa hereingebrochen. Lange bevor die aktive Lebensbeendigung eines fast zweijährigen Kindes staatlich geregelt werden konnte, hatte man sich daran gewöhnt, den unbedingten Schutz menschlichen Lebens preiszugeben. Bei der Abtreibung fiel eine erste entscheidende Grenze: Das Lebensrecht des ungeborenen Menschen wurde von Fristen, Voraussetzungen und der Entscheidung anderer abhängig gemacht. Mit der Euthanasie folgte der nächste Schritt. Nun konnte auch das gezielte Herbeiführen des Todes eines geborenen Menschen als Hilfe erscheinen, zunächst gerechtfertigt mit dessen angeblich souveränem Recht, über den eigenen Tod zu verfügen.

Doch bereits darin liegt der entscheidende Irrtum: dass die vorsätzliche Herbeiführung des Todes unter bestimmten Umständen eine legitime Antwort auf menschliches Leiden sein könne. Ist dieser Grundsatz erst einmal akzeptiert, stellt sich beinahe zwangsläufig die nächste Frage: Was geschieht mit Menschen, die ebenso schwer leiden, ihren Todeswunsch aber gar nicht äußern können? Die Niederlande haben darauf inzwischen eine Antwort gegeben. Hier zeigt sich die schiefe Ebene in ihrer erschütterndsten Form. Nicht jeder Schritt folgt automatisch aus dem vorhergehenden, aber jede eingerissene Grenze erleichtert die nächste Grenzüberschreitung. Was gestern undenkbar war, wird zur tragischen Ausnahme; die Ausnahme erhält Kriterien und Verfahren; schließlich wird nicht mehr darüber gesprochen, ob ein Mensch getötet werden darf, sondern darüber, wie seine Tötung ordnungsgemäß durchzuführen ist.

Die Unkultur des Todes

Johannes Paul II. hat für diese Entwicklung in Evangelium vitae den Begriff der „Kultur des Todes“ geprägt. Inzwischen erscheint selbst diese Bezeichnung beinahe zu neutral: Wir haben es mit einer Unkultur des Todes zu tun, deren gemeinsamer Nenner darin besteht, dass menschliches Leben nicht mehr unbedingt geschützt wird, sondern sein Wert immer öfter vorderhand von Gesundheit, Selbständigkeit, Bewusstsein und einer bestimmten Vorstellung von „Lebensqualität“, in Wirklichkeit aber von dessen Nützlichkeit bzw. Belastung für das System, abhängig gemacht wird.

Der schwerstbehinderte Mensch besitzt jedoch nicht weniger Würde als der Gesunde, das ungeborene Kind nicht weniger als der Erwachsene und das fast zweijährige Kind nicht weniger als diejenigen, die über seine Behandlung entscheiden. Das bedeutet keineswegs, einen Menschen mit allen Mitteln der Medizin möglichst lange biologisch am Leben erhalten zu müssen. Aussichtslos gewordene oder unverhältnismäßige Behandlungen dürfen beendet, Schmerzen wirksam gelindert werden. Aber zwischen Sterbenlassen und Töten verläuft eine Grenze, ohne die der Lebensschutz seinen Sinn verliert. Gerade diese Grenze wird zunehmend verwischt, auch sprachlich. Aus der Tötung wird „Lebensbeendigung“, aus der Abtreibung „reproduktive Gesundheit“, aus dem assistierten Suizid „selbstbestimmtes Sterben“. Die Sprache wird beschönigend sanfter, während die Handlung radikaler und der Schutz des Lebens schwächer wird. Eine Gesellschaft muss das Töten zunächst sprachlich entwirklichen, bevor sie es als Bestandteil medizinischer Versorgung akzeptieren kann.

Eine Zivilisationsgrenze

Der niederländische Fall ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil selbst die sonst beschworene Autonomie als Rechtfertigung ausfällt. Ein fast zweijähriges Kind kann keine Patientenverfügung verfassen, keine Abwägung über Leben und Tod treffen und keinen Sterbewunsch äußern. Gerade diese völlige Wehrlosigkeit müsste seinen Schutz absolut machen. Stattdessen entscheiden andere, dass sein Leiden so schwer und seine Aussichten so gering sind, dass sein Leben beendet werden darf. Niemand sollte leichtfertig über Eltern urteilen, die ihr schwerkrankes Kind leiden sehen und keinen Ausweg mehr wissen. Gerade in einer solchen Situation müsste eine menschliche Gesellschaft ihnen jedoch etwas anderes anbieten als den Tod ihres Kindes: Wir lassen euch nicht allein, wir lindern Schmerzen, pflegen und tragen mit, wir begleiten euer Kind bis zuletzt – aber wir töten es nicht.

Dieser Satz markiert eine Zivilisationsgrenze. Das fast zweijährige Kind in den Niederlanden konnte niemandem erklären, dass es leben wollte. Es konnte ebenso wenig erklären, dass es sterben wollte. Es war vollkommen auf den Schutz anderer angewiesen. Einst hätte gerade das genügt, um sein Leben unantastbar zu machen. Von der Tötung ungeborener Kinder über die Euthanasie bis zur aktiven Lebensbeendigung eines Kleinkindes zeigt sich eine verhängnisvolle Verschiebung: Der Tod wird in unserer materialistisch-nihilistischen Gesellschaft von einer Grenze menschlicher Verfügung immer mehr zu einem Instrument menschlicher Verfügung. Wer glaubt, damit sei die letzte Grenze erreicht, sollte sich die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte ansehen. Wenn hier nicht eine radikale Umkehr stattfindet, gilt für uns alle in dieser Gesellschaft Dantes Satz aus der „Göttlichen Komödie“: „Lasciate ogne speranza, voi ch’intrate: Lasst alle Hoffnung fahren, die ihr eintretet.“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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