Erfolg in Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht gibt Oliver Janich recht

(David Berger) Ein wichtiger juristischer Erfolg für den Publizisten Oliver Janich: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Landgerichts München I aufgehoben und festgestellt, dass Janich in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt wurde. Der Fall muss nun erneut verhandelt werden.

Mit Beschluss vom 15. Juli 2026 (Az. 2 BvR 1351/23) hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde des Publizisten Oliver Janich teilweise stattgegeben. Der Beschluss des Landgerichts München I vom 15. Juni 2023 verletze den Beschwerdeführer sowohl in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG als auch in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG. Die Entscheidung des Landgerichts wurde aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Damit hat Janich in einem zentralen Punkt seines jahrelangen Rechtsstreits einen wichtigen Erfolg erzielt.

Fünf Monate in Haft auf den Philippinen

Der Hintergrund des Verfahrens ist außergewöhnlich. Janich befand sich seit August 2022 auf den Philippinen in Abschiebehaft. Deutsche Behörden hatten zuvor Maßnahmen ergriffen, um seine Rückführung nach Deutschland zu ermöglichen. Aus der nun veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht unter anderem hervor, dass die Staatsanwaltschaft München I die deutsche Botschaft in Manila gebeten hatte, Janich einen Pass beziehungsweise Passersatz zu versagen oder seinen vorhandenen Pass einzuziehen.

Während seiner Haft lief in Deutschland ein Strafbefehlsverfahren gegen ihn. Janich machte später geltend, er habe den Strafbefehl nur deshalb nicht fristgerecht angegriffen, weil ihm auf den Philippinen vermittelt worden sei, seine Freilassung hänge davon ab, dass das deutsche Verfahren abgeschlossen sei. Sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheiterte zunächst vor den Münchner Gerichten. Dagegen zog Janich vor das Bundesverfassungsgericht – mit Erfolg.

Karlsruhe kassiert Münchner Entscheidung

Besonders deutlich ist der Tenor des Karlsruher Beschlusses: Das Landgericht München I habe Janichs verfassungsmäßige Rechte verletzt. Deshalb wurde dessen Beschluss aufgehoben. Damit ist allerdings noch keine endgültige Entscheidung über die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Janich gefallen. Auch hat Karlsruhe nicht festgestellt, dass seine fünfmonatige Haft auf den Philippinen als solche rechtswidrig war. Das Landgericht München I muss vielmehr erneut über Janichs Beschwerde gegen die verweigerte Wiedereinsetzung entscheiden.

Sollte Janich damit Erfolg haben, kann das Strafbefehlsverfahren wieder geöffnet werden und die zugrunde liegenden Vorwürfe können gerichtlich neu geprüft werden. Rechtsanwalt Markus Haintz, der Janich in dem Verfahren vertritt, spricht von einer „herben Klatsche für die bayerische Justiz“. Bemerkenswert ist zudem, dass nach Angaben von Haintz selbst der Generalbundesanwalt im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu der Einschätzung gelangte, der weitgehend zulässigen Beschwerde dürfte der Erfolg nicht zu versagen sein.

Für Janich ist der Karlsruher Beschluss jedenfalls ein erheblicher juristischer Erfolg – und für die Münchner Justiz eine unangenehme Niederlage. Der Anwalt Janichs, Markus Haintz dazu: „Es kommt selten vor, dass eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat. Im Jahr 2023 beispielsweise gab es das genau 55-mal beim Bundesverfassungsgericht. Nur etwas über ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Umso bemerkenswerter ist es, dass der oppositionelle Publizist Oliver Janich mit einem oppositionellen Anwalt, dem Verfasser, in Karlsruhe Erfolg hatte. Sogar der Generalbundesanwalt teilte in einem Schriftsatz mit, dass der größtenteils zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde der Erfolg nicht zu versagen sein dürfte. Eine herbe Klatsche für die bayerische Justiz, deren häufig autoritäres Rechtsverständnis wieder einmal offenkundig wurde, was den Gang nach Karlsruhe nötig machte.“

Quelle: Markus Haintz hat die Entscheidung und weitere Hintergründe auf HAINTZmedia veröffentlicht. Die Entscheidung ist außerdem auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1351/23 abrufbar.


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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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