(David Berger) Nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD gerät nicht nur die Terrorabwehr, sondern erneut auch der Umgang deutscher Behörden mit ausreisepflichtigen Intensivtätern und mit wichtigen Kronzeugen in die Kritik. Denn der zweite zwischenzeitlich festgenommene Verdächtige ist wieder auf freiem Fuß – und sein Aufenthaltsort soll inzwischen unbekannt sein. Für viele Beobachter weckt der Fall Erinnerungen an den Stade-Fall, bei dem der Hauptzeuge ebenfalls auf mysteriöse Weise ums Leben kam und die Fahrerin des Anschlags-Wagens sich ebenfalls dem Zugriff der Behörden entziehen konnte.
Nach Informationen der Bild-Zeitung soll der 28-jährige Iraner bereits seit dem 22. August 2024 ausreisepflichtig gewesen sein. Grundlage sei seine Asylakte, aus der hervorgehe, dass ihm der Flüchtlingsschutz entzogen worden sei. Außerdem soll er wegen einer ganzen Reihe schwerer Straftaten verurteilt worden sein – darunter gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Bandendiebstahl und räuberische Erpressung.
Nachdem der Mann im Zusammenhang mit dem CSD-Anschlag vorübergehend festgenommen worden und in der Untersuchungshaft ebenfalls durch fanatische muslimische Äußerungen aufgefallen sein soll, wurde er wieder freigelassen. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden reichten die bislang vorliegenden Erkenntnisse nicht aus, um einen Haftbefehl wegen einer Beteiligung an der Tat zu erwirken. Die Bundesanwaltschaft ermittelt jedoch weiterhin zu möglichen Unterstützern oder Mittätern des mutmaßlichen islamistischen Attentäters.
Scharfe Kritik kommt aus der Union. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, erklärte gegenüber der Bild-Zeitung: „Völlig unverständlich ist mir, warum ein solcher Seriengewalttäter nicht sofort in Abschiebehaft kommt.“ Sollten sich die Angaben aus der Asylakte bestätigen, stellt sich tatsächlich die Frage, weshalb ein ausreisepflichtiger und mehrfach vorbestrafter Ausländer, der zudem ein ganz wichtiger Zeuge in der Aufklärung des CSD-Anschlags ist, offenbar nicht in Abschiebehaft genommen wurde.
Parallelen zum Fall Stade
Der Vorgang erinnert an einen anderen spektakulären Fall der vergangenen Wochen: die mutmaßliche Fahrerin des Fluchtwagens nach der tödlichen Gewalttat in Stade. Auch dort kritisierten Beobachter, dass eine zentrale Verdächtige den Behörden entkommen konnte und untertauchte. Auch hier lebt der Hauptverdächtige nicht mehr.
Natürlich unterscheiden sich beide Verfahren rechtlich erheblich. Im Berliner Fall wurde der zweite Verdächtige angeblich mangels ausreichenden Tatverdachts freigelassen; im Stade-Komplex geht es um eine andere prozessuale Ausgangslage. Dennoch entsteht aus Sicht vieler Bürger ein ähnliches Bild: Personen, gegen die schwerwiegende Vorwürfe oder sicherheitsrelevante Erkenntnisse bestehen, entziehen sich dem staatlichen Zugriff oder bleiben für die Behörden nicht greifbar. Oder werden sie vielleicht sogar ganz bewusst aus dem Zugriff entfernt? Soll die Öffentlichkeit gar nicht so viel wissen, was „sie nur verunsichern könnte“ (Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am 17. November 2015).
Flüchtlings-NGOs verwickelt
Was auch noch auffällt. In beide Fälle waren Refugee welcome-NGOs verwickelt. Ein NIUS-Artikel berichtet heute von dem Deradikalisierungsexperten Thomas Mücke, der den späteren Attentäter Abdul Ballout noch kurz vor der Tat betreut haben soll. NIUS verweist darauf, dass Mückes Organisation Violence Prevention Network zwischen 2014 und 2024 rund 70 Millionen Euro an Steuergeldern erhalten habe. Zugleich kritisiert der Beitrag Mückes Tätigkeit im Vorstand des Vereins Gangway e. V. und führt Beispiele aus dessen Öffentlichkeitsarbeit an – darunter Lasertag-Angebote für muslimische Mädchen, politische Kampagnen und Beiträge mit Bezug zu Palästina. Der Artikel zeigt, dass staatlich geförderte Projekte und NGOs teilweise widersprüchliche Signale aussendeten und trotz hoher öffentlicher Finanzierung ihren eigentlichen Zweck, der Radikalisierung entgegenzuwirken, verfehlt haben.
Gerade nach einem islamistischen Terroranschlag wird eine alte Frage immer drängender: ob Deutschland ausreichend in der Lage oder vielleicht gar nicht willig ist, ausreisepflichtige Intensivtäter und potenzielle Gefährder konsequent zu überwachen, in Abschiebehaft zu nehmen oder – wo rechtlich möglich – außer Landes zu bringen. Und warum wichtige Zeugen im Zusammenhang mit Anschlägen, in die auch Flüchtlings-NGOs verwickelt waren, sterben oder von der Justiz zum Untertauchen freigegeben werden.
Und da wundern wir uns, dass nach einer aktuellen Studie 78 Prozent der Deutschen dem Staat misstrauen?
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