Muss man aus der Kirchensteuerkirche austreten, um katholisch zu bleiben?

(David Berger) Ausgerechnet der praktizierende Katholik und Journalist Alexander Kissler reagiert auf die jüngste Wahleinmischung deutscher Bischöfe mit den Worten: „Viele Christen prüfen ihr Gewissen und treten aus der Kirchensteuerkirche aus.“ Dahinter steht ein Konflikt, der immer mehr gläubige Christen beschäftigt. Doch während ein Austritt für Protestanten vergleichsweise unkompliziert sein kann, berührt er bei Katholiken das Wesen der Kirche selbst. Kann dennoch irgendwann der Punkt erreicht sein, an dem gerade das katholische Gewissen verlangt, einem Kirchenapparat die finanzielle Gefolgschaft aufzukündigen?

Es ist ein möglicherweise einige Kirchenleute verstörender Satz, den Alexander Kissler gestern auf X veröffentlichte. Nicht irgendein notorischer Kirchenhasser oder militanter Atheist schrieb dort: „Viele Christen prüfen ihr Gewissen und treten aus der Kirchensteuerkirche aus.“ Kissler ist selbst praktizierender Katholik. Gerade deshalb sollte man diesen Satz ernst nehmen. Anlass war die erneute politische Intervention deutscher Bischöfe kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Münsteraner Bischof Heiner Wilmer, appellierte an die Wähler, ihr Gewissen zu „schärfen“, und erklärte, die AfD attackiere christliche Grundwerte und hintergehe die demokratische Staatsform. Die im Parteinamen genannte „Alternative“ bestehe in einer Gesellschaft, „in der Freiheit, Menschenwürde und Demokratie eingeschränkt werden“.

Man muss gar nicht jede Position der AfD teilen, um die zunehmende Verwunderung vieler Christen darüber zu verstehen, mit welcher Selbstverständlichkeit deutsche Kirchenvertreter inzwischen sehr konkrete politische Präferenzen als Konsequenz des christlichen Glaubens ausgeben. Und es fällt auf, dass gerade dort, wo Fragen des überlieferten Glaubens, der Liturgie, des Lebensschutzes, der Sexualmoral oder der Glaubensweitergabe berührt werden, dieselbe Eindeutigkeit oft vermisst wird. Irgendwann stellt sich deshalb für einen gläubigen Christen nicht mehr nur eine politische, sondern eine Gewissensfrage: Kann und darf ich einen kirchlichen Apparat weiterhin finanzieren, dessen Wirken ich in wesentlichen Bereichen nicht mehr als Dienst an dem Glauben erkenne, dessentwegen ich überhaupt Mitglied dieser Kirche bin?

Der Katholik kann aus seiner Kirche eigentlich nicht austreten

Für Katholiken ist diese Frage ungleich schwieriger als für Protestanten. Denn die katholische Kirche ist nach ihrem eigenen Selbstverständnis kein Verein, dem man beitritt und dessen Mitgliedschaft man kündigt, wenn einem Vorstand oder Programm nicht mehr gefallen. Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche eingegliedert. Dieses sakramentale Band, das seinen Ausdruck in der Lehre vom character indelebilis findet, lässt sich durch eine Erklärung gegenüber einer deutschen Behörde nicht einfach beseitigen. Hier kommt dann die Eigentümlichkeit des deutschen Systems hinzu: Der Staat behandelt die Kirche als Körperschaft, aus der man austreten kann; die katholische Ekklesiologie kennt hingegen eine durch die Taufe begründete Zugehörigkeit ganz anderer Art, die sich staatlichem Zugriff komplett entzieht.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat diesen Konflikt 2012 auf ihre Weise gelöst. Nach ihrem mit römischer Rekognoszierung versehenen Allgemeinen Dekret stellt die Erklärung des zivilen Kirchenaustritts eine „willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche“ und eine „schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft“ dar. Das Dekret verbindet damit erhebliche Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sakramentenempfangs und kirchlicher Ämter. Damit muss sich jeder Katholik auseinandersetzen, der diesen Schritt erwägt. Es wäre unseriös, so zu tun, als sei der Gang zum Amtsgericht aus kirchenrechtlicher Sicht vollkommen folgenlos.

Allerdings haben Kirchenrechtler gerade die konkrete Anwendung dieses Dekrets kontrovers beurteilt. Auf PP haben wir bereits 2024 ausführlich die Argumentation des Kirchenrechtlers Gero P. Weishaupt dokumentiert. Nach seiner Auffassung bewirkt der bloße staatliche Austritt beziehungsweise dessen Eintragung in das Taufregister nicht automatisch die teilweise einem Ausschluss gleichkommenden Rechtsfolgen; hierfür bedürfe es eines entsprechenden kirchlichen Rechtsaktes im konkreten Fall. Der eigentliche Punkt reicht aber tiefer als diese kirchenrechtliche Spezialfrage.

Wenn die Finanzierung selbst zum Gewissensproblem wird

Denn niemand wird durch seine Taufe verpflichtet, jede politische Äußerung eines deutschen Bischofs gutzuheißen. Mehr noch: Der Codex des kanonischen Rechts erkennt ausdrücklich an, dass Gläubige das Recht und „bisweilen sogar die Pflicht“ haben, ihre Auffassung über das Wohl der Kirche den geistlichen Hirten und auch anderen Gläubigen mitzuteilen. Katholischer Gehorsam ist niemals Kadavergehorsam. Natürlich haben Katholiken zugleich die Pflicht, die Kirche materiell zu unterstützen. Das Kirchenrecht verlangt von ihnen einen Beitrag dazu, dass die Kirche über die notwendigen Mittel für Gottesdienst, Apostolat, Caritas und den angemessenen Unterhalt ihrer Diener verfügt. Gerade darin steckt jedoch die interessante Frage: Verpflichtet dieses Gebot einen deutschen Katholiken tatsächlich dazu, ausgerechnet das deutsche Kirchensteuersystem zu finanzieren? Oder könnte er seiner Verpflichtung nicht auch dadurch nachkommen, dass er unmittelbar seine Gemeinde, einen glaubenstreuen Priester, ein Kloster, die Priesterausbildung, Missionare, Lebensschutzorganisationen oder andere katholische Apostolate unterstützt?

Hier beginnt der eigentliche Gewissenskonflikt. Denn man stelle sich einen Katholiken vor (und ich kenne davon nicht wenige), der jeden Sonntag die heilige Messe besucht, regelmäßig beichtet, am Credo festhält, die Sakramente empfängt, für den Papst und seinen Bischof betet und die katholische Glaubens- und Sittenlehre bejaht. Gleichzeitig kommt dieser Mensch nach langer Prüfung zu dem Ergebnis, dass er einen milliardenschweren kirchlichen Apparat nicht mehr finanzieren kann, weil dessen politische und teilweise auch theologische Ausrichtung seinem katholischen Gewissen widerspricht. Ist dieser Mann weniger katholisch als jemand, der seit Jahrzehnten keine Kirche mehr von innen gesehen hat, wesentliche Glaubenssätze ablehnt, aber weiterhin seine Kirchensteuer abbuchen lässt? Die Absurdität des deutschen Systems könnte kaum deutlicher werden.

Nicht weniger Kirche – sondern mehr

Deshalb sollte ein Katholik einen solchen Schritt niemals mit dem Satz begründen: „Mit der Kirche will ich nichts mehr zu tun haben.“ Das genaue Gegenteil müsste gelten: Ich will katholisch bleiben. Gerade deshalb verweigere ich einem kirchlichen Apparat meine finanzielle Unterstützung, soweit ich überzeugt bin, dass dieser mit meinem Geld Positionen und Projekte unterstützt, die dem katholischen Glauben widersprechen. Das wäre keine Absage an die Verpflichtung, die Kirche zu unterstützen. Wer diesen Weg aus Gewissensgründen beschreitet, müsste nach meiner Auffassung sogar besonders darauf achten, einen angemessenen Teil dessen, was er bislang als Kirchensteuer entrichtet hat, unmittelbar katholischen Zwecken zukommen zu lassen.

Dann wird aus dem Sparmodell ein Glaubenszeugnis. Der Betreffende spart sein Geld nicht für den nächsten Urlaub, sondern gibt es beispielsweise einem Kloster, einer traditionellen Gemeinde, der Mission, einem Priesterseminar oder dem Lebensschutz. Er kündigt nicht seine Solidarität mit der Kirche. Er versucht vielmehr, seine Unterstützung dorthin zu lenken, wo tatsächlich das geschieht, wozu kirchliche Mittel nach dem Kirchenrecht bestimmt sind: Gottesdienst, Apostolat und Caritas. Das ist etwas fundamental anderes als der gewöhnliche Kirchenaustritt eines Menschen, dem Christus und seine Kirche gleichgültig geworden sind.

Bei Protestanten stellt sich die Frage anders

Die großartige Erika Steinbach hat gestern auf Kisslers Post reagiert und zum Kirchenaustritt gläubiger Christen kurz geschrieben: „So habe ich es auch gehalten. Trotzdem bleibe ich Christ“ (Quelle) Für evangelische Christen besitzt der staatliche Kirchenaustritt eine wesentlich geringere theologische Dramatik. Das hängt bereits mit einem anderen Kirchenverständnis zusammen. Wer beispielsweise die evangelische Landeskirche verlässt und anschließend einer evangelischen Freikirche, einer Baptistengemeinde oder einer anderen konfessionellen Gemeinschaft angehört, hat damit keineswegs notwendig das Christentum verlassen. Ein erheblicher Teil des bewusst bekenntnisorientierten und besonders vitalen Protestantismus lebt längst außerhalb der EKD-Strukturen. Selbst die EKD unterscheidet in bemerkenswerter Weise zwischen Taufe und institutioneller Mitgliedschaft: Die Taufe werde durch einen Kirchenaustritt nicht rückgängig gemacht. Der Ausgetretene verliert bestimmte Rechte innerhalb der Landeskirche; seine Taufe bleibt jedoch bestehen.

Darin zeigt sich der fundamentale Unterschied. Der Protestant kann sagen: Diese Landeskirche vertritt meinen Glauben nicht mehr; deshalb gehe ich zu einer anderen evangelischen Gemeinschaft. Der Katholik kann das nicht. Für ihn gibt es nicht mehrere katholische Kirchen, zwischen denen er sich nach theologischer oder politischer Sympathie die angenehmste aussucht. Gerade deshalb wird die deutsche Verbindung zwischen sakramentaler Kirchenzugehörigkeit, staatlichem Mitgliedschaftsrecht und Kirchensteuer für ihn zu einem viel schwereren Problem.

Das Gewissen lässt sich nicht besteuern

Man sollte deshalb niemanden leichtfertig zum Kirchenaustritt auffordern. Für einen Katholiken ist dies ein schwerwiegender Schritt, dessen kirchenrechtliche und sakramentale Konsequenzen er kennen und dessen Motive er vor Gott gewissenhaft prüfen muss. Aber ebenso wenig dürfen deutsche Bischöfe glauben, sie könnten das Gewissen ihrer Gläubigen in politischen Fragen immer stärker beanspruchen und gleichzeitig erwarten, dass diese Gläubigen widerspruchslos das institutionelle System finanzieren. Gerade Wilmers Aufforderung, das Gewissen zu „schärfen“, könnte deshalb unbeabsichtigt nach hinten losgehen. Vielleicht tun nämlich immer mehr Katholiken genau das.

Sie prüfen ihr Gewissen. Sie vergleichen die öffentlichen Stellungnahmen ihrer Kirchenfunktionäre mit dem Glauben, den sie im Katechismus kennengelernt haben. Sie fragen sich, weshalb die Kirche bei bestimmten parteipolitischen Fragen mit bemerkenswerter Eindeutigkeit auftritt, während bei ureigenen katholischen Anliegen häufig Unsicherheit oder Schweigen herrscht. Und schließlich stellen sie die unangenehmste Frage überhaupt: Warum soll ich das auch noch finanzieren?

Alexander Kisslers kurzer Satz dürfte deshalb etwas beschreiben, das weit über die bevorstehende Wahl in Sachsen-Anhalt hinausgeht. Die Entfremdung zwischen Kirchenapparat und gläubiger Basis wächst. Und irgendwann reicht es nicht mehr, über sinkende Mitgliederzahlen zu klagen und die Verantwortung dafür bei Säkularisierung, Individualisierung oder mangelnder Bindungsfähigkeit der Menschen zu suchen. Denn vielleicht verlassen manche Menschen die Kirchensteuerkirche inzwischen nicht, weil ihnen das Christentum zu wichtig wenig, sondern weil es ihnen zu wichtig viel bedeutet. Das führt zu einem Paradox, über das sich gerade die deutschen Bischöfe Gedanken machen sollten: Der gefährlichste Kirchenaustritt findet womöglich nicht auf dem Amtsgericht statt. Er findet dort statt, wo eine kirchliche Institution beginnt, aus ihrem eigenen Glauben auszutreten.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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