Maskenaffäre: 24 Jahre Haft in Spanien, Aufstieg zum Fraktionschef in Deutschland

(David Berger) In Spanien muss ein ehemaliger Minister wegen korrupter Maskengeschäfte für mehr als 24 Jahre ins Gefängnis. In Deutschland hingegen bleiben die Milliardenverluste aus der Amtszeit Jens Spahns bislang vor allem Gegenstand geschwärzter Berichte, parlamentarischer Wortgefechte und folgenloser Empörung.

Die Corona-Zeit war nicht nur die Epoche staatlich verordneter Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und Grundrechtseingriffe. Sie war zugleich die große Stunde jener Geschäftemacher, die mit der hysterischen Angst der Bevölkerung und der Hektik der Regierungen gewaltige Summen verdienten. Während die meisten Bürger ihre Angehörigen nicht besuchen durften, wurden hinter verschlossenen Türen Maskendeals in Millionenhöhe eingefädelt.

24 Jahren und drei Monate Gefängnis

In Spanien hat diese Geschichte nun ein juristisches Nachspiel von deutlicher Härte. Der Oberste Gerichtshof verurteilte den früheren sozialistischen Verkehrsminister José Luis Ábalos zu 24 Jahren und drei Monaten Gefängnis. Sein ehemaliger Berater Koldo García erhielt 19 Jahre und acht Monate Haft, der beteiligte Unternehmer Víctor de Aldama viereinhalb Jahre.

Die sieben Richter fällten ihr Urteil einstimmig. Ábalos und García wurden unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Bestechlichkeit, Veruntreuung öffentlicher Gelder und Einflussnahme verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte das Netzwerk seine politischen und geschäftlichen Verbindungen genutzt, um während der Pandemie Aufträge für medizinische Schutzmasken zu manipulieren und sich persönlich zu bereichern. Das spanische Tribunal Supremo veröffentlichte die Verurteilung am 22. Juni.

Damit sitzt erstmals ein ehemaliger enger Vertrauter des sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez wegen der Maskenaffäre für Jahrzehnte hinter Gittern. Der Rechtsstaat hat – spät, aber unmissverständlich – gezeigt, dass auch eine Pandemie kein rechtsfreier Raum und politische Verantwortung kein Schutzschild vor Strafverfolgung ist.

Und in Deutschland?

Der Blick nach Spanien wirft zwangsläufig die Frage auf, wie die Bundesrepublik ihre eigene Maskenaffäre behandelt. Im Mittelpunkt steht der damalige Bundesgesundheitsminister und heutige Unionsfraktionschef Jens Spahn.

Unter seiner Leitung bestellte der Bund während der Pandemie rund 5,7 Milliarden Masken für etwa 5,9 Milliarden Euro. Ein erheblicher Teil wurde niemals benötigt. Milliarden Masken mussten später vernichtet werden oder warten noch immer auf ihre Entsorgung. Hinzu kommen Lagerkosten und langwierige Prozesse mit Lieferanten, deren finanzielle Folgen für den Steuerzahler noch längst nicht vollständig absehbar sind.

Der Bundesrechnungshof kritisierte die massive Überbeschaffung, eine mangelhafte Dokumentation und das Fehlen eines tragfähigen Verteilungskonzepts. Von den Milliarden beschafften Masken wurde nur ein Teil tatsächlich ausgegeben. Was damals als entschlossenes Krisenmanagement verkauft wurde, erscheint rückblickend als eine kaum kontrollierte Bestellorgie auf Kosten der Allgemeinheit.

„Team Ich“

Noch schwerer wiegen die Vorwürfe aus dem Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof. Danach soll Spahn Entscheidungen gegen den Rat der zuständigen Fachabteilungen getroffen, überhöhte Preise akzeptiert und ein Unternehmen aus seinem heimatlichen Umfeld bevorzugt haben. Sudhof beschrieb das Verhalten des Ministers zugespitzt nicht als „Team Staat“, sondern als „Team Ich“. Im Bundestag wurden diese Vorwürfe bereits ausführlich debattiert.

Spahn weist persönliche Verantwortung für die finanziellen Folgen zurück und verweist auf die dramatische Ausnahmesituation zu Beginn der Pandemie. Damals habe weltweit ein erbitterter Wettbewerb um Schutzmaterial geherrscht; niemand habe wissen können, wie viele Masken später tatsächlich benötigt würden. Das erklärt einen gewissen Entscheidungsdruck. Es erklärt jedoch nicht automatisch jede Überbestellung, jede fehlende Dokumentation und schon gar nicht die Frage, warum Warnungen aus dem eigenen Ministerium offenbar übergangen wurden.

Anders als Ábalos ist Spahn allerdings bislang weder wegen Bestechlichkeit noch wegen persönlicher Bereicherung verurteilt worden. Für eine persönliche Beteiligung Spahns an einem korrupten Netzwerk nach spanischem Vorbild liegt bislang kein gerichtlicher Nachweis vor. Doch gerade deshalb wäre eine rückhaltlose parlamentarische und gegebenenfalls strafrechtliche Aufklärung nötig. Stattdessen wurde der Sudhof-Bericht zunächst zur Verschlusssache erklärt und in Teilen geschwärzt veröffentlicht. Medien konnten zeigen, dass darunter zentrale Passagen über Spahns Entscheidungen fielen. Der Eindruck liegt nahe, dass der politische Apparat mehr Energie auf die Kontrolle der Informationen als auf die Klärung der Verantwortung verwendet.

Politische Verantwortung ohne Folgen

Der Vergleich mit Spanien zeigt daher weniger eine identische Straftat als einen unterschiedlichen Umgang mit Macht und Verantwortung. In Madrid ermittelten Staatsanwälte, verhandelte das höchste Gericht und verhängte jahrzehntelange Haftstrafen. In Berlin wird geschwärzt, relativiert und auf die damalige Notlage verwiesen. Selbst wenn Spahn keinerlei persönliche Bereicherung nachgewiesen werden sollte, bleibt die Frage nach der politischen Verantwortung für einen möglichen Milliardenschaden bestehen. In einem normalen Unternehmen müsste ein Vorstand, der gegen interne Warnungen Bestellungen dieses Umfangs auslöst, zumindest mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. In der deutschen Politik kann ein ehemaliger Minister dagegen zum Vorsitzenden der größten Bundestagsfraktion aufsteigen.

Darin liegt der eigentliche Skandal. Verantwortung wird hierzulande offenbar nur noch rhetorisch übernommen. Rücktritte gelten als altmodisch, Untersuchungsausschüsse als parteipolitisches Theater und Milliardenverluste als bedauerliche Begleiterscheinung eines historischen Ausnahmezustands. Der Steuerzahler begleicht die Rechnung, während die Verantwortlichen ihre Karriere fortsetzen.

„Ich will Handschellen klicken sehen!“

Spanien hat gezeigt, dass die Corona-Jahre nicht außerhalb des Rechts standen. Deutschland muss endlich beweisen, dass dies auch für seine politische Führung gilt. Dazu braucht es vollständige Akten, ungeschwärzte Berichte und eine schonungslose Prüfung aller Entscheidungen. Und im gegebenen Falle eben auch eine strafrechtliche Verfolgung.

Denn aus der Pandemie darf nicht die Lehre bleiben, dass Minister in der Krise nahezu alles dürfen, solange sie sich anschließend nur laut genug auf Zeitdruck und Unsicherheit berufen. In Spanien folgte auf die Maskenaffäre ein Urteil. In Deutschland wartet die Öffentlichkeit noch immer auf vollständige Aufklärung, die ein solches Urteil erst ermöglichen könnte. Am 22. Juli soll übrigens das nächste Urteil zu den Maskendeals von Jens Spahn fallen. Oder um mit Hans-Georg Maaßen zu sprechen: „Ich will Handschellen klicken sehen!“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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