
Was sich am Montagabend im niedersächsischen Landkreis Friesland ereignet hat, hat weit über die Region hinaus einen ebnso skandalösen wie gefährlichen Charakter. Der Kreiswahlausschuss hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert nicht zur Landratswahl zugelassen. Bereits in der vergangenen Woche hatte sich dieser Schritt angedeutet, nachdem die Kreiswahlleiterin eine Stellungnahme des niedersächsischen Verfassungsschutzes eingeholt hatte (PP hat berichtet, s.u.). Nach Angaben Sicherts wurde seine Ablehnung ausschließlich mit seiner Mitgliedschaft in der AfD begründet.
Erstmals wird ein AfD-Politiker in Niedersachsen bereits vor der Wahl von einer Kandidatur für das Amt eines Landrats ausgeschlossen.
Sichert reagierte entsprechend scharf. Er sprach von einem „schweren Verstoß gegen das Grundprinzip der freien und gleichen Wahl“. Nicht Behörden oder Wahlausschüsse, sondern allein die Bürger müssten darüber entscheiden, wer ein öffentliches Amt bekleide. Offenbar sei die Sorge der etablierten Parteien zu groß gewesen, dass ein freiheitlicher Kandidat die Wahl gewinnen könnte.
Der Bundestagsabgeordnete kündigte an, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten gegen die Entscheidung auszuschöpfen. Dabei gehe es, so Sichert, nicht allein um seine Person, sondern um die demokratischen Grundregeln selbst. Wer heute Bewerber von Kommunalwahlen ausschließe, könne morgen auch unliebsame Kandidaten bei Landtags- oder Bundestagswahlen von vornherein ausschalten.
Ob die Entscheidung des Kreiswahlausschusses vor Gericht Bestand haben wird, ist nun offen. Klar ist jedoch schon jetzt: Der Fall dürfte die Debatte über den sich rapide verschlechternden Zustand der Demokratie in Deutschland weiter anheizen. Denn in einer Demokratie gilt grundsätzlich, dass die Wähler entscheiden – nicht politische Mehrheiten in Wahlausschüssen.
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Artikel vom 14. Juli 2026
Die Auseinandersetzung um den politischen Wettbewerb in Deutschland erreicht eine neue Eskalationsstufe. Während die Umfragewerte der AfD vielerorts steigen und die Partei inzwischen bundesweit zu den stärksten politischen Kräften zählt, geraten ihre Kandidaten zunehmend bereits vor einer Wahl ins Visier staatlicher Prüfverfahren.
Nun betrifft dies auch den Bundestagsabgeordneten Martin Sichert. Der von der AfD Friesland-Wittmund nominierte Landratskandidat erhielt vom zuständigen Kreiswahlleiter ein Schreiben, in dem ihm die Einleitung einer „Prüfung seiner Verfassungstreue nach § 45 d KNKWG“ mitgeteilt wird.
Die Ironie der Situation könnte größer kaum sein: Während Sichert nach eigenen Angaben derzeit auf Einladung der US-Regierung in Washington weilt und dort als Vertreter des Deutschen Bundestages Gespräche mit Regierungs- und Parlamentsvertretern führt, wird ihm in seinem eigenen Wahlkreis die Verfassungstreue abgesprochen. „Es ist mehr als paradox“, erklärt der Bundestagsabgeordnete. „Derzeit bin ich auf Einladung der US-Regierung in Washington und führe dort als Vertreter des deutschen Parlaments zahlreiche Gespräche mit Regierungs- und Parlamentsvertretern. Gleichzeitig wird in meinem eigenen Wahlkreis meine Verfassungstreue angezweifelt, weil ich von der AfD als Kandidat nominiert wurde.“
Reine Willkür
Sollte ihm die Kandidatur tatsächlich verweigert werden, kündigt Sichert juristische Schritte an. „Sollte ich tatsächlich nicht als Landratskandidat zugelassen werden, werde ich gegen diesen undemokratischen Ausschluss klagen. Meine Nicht-Zulassung wäre reine Willkür, um die derzeit größte deutsche Partei zu schwächen.“
Besonders bemerkenswert erscheint dabei der berufliche Hintergrund des Bundestagsabgeordneten. Vor seinem Einzug in den Bundestag war Sichert nach eigenen Angaben sieben Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt. Seine Verfassungstreue sei in dieser Zeit nie infrage gestellt worden. Zudem verweist er auf seine Bekanntheit im Wahlkreis und auf aktuelle Umfragen, nach denen die AfD dort bei einer Bundestagswahl gute Chancen hätte, das Direktmandat zu gewinnen.
Für Sichert liegt daher der eigentliche Beweggrund auf der Hand. „Offensichtlich zu viel für SPD, Grüne und CDU, die offensichtlich große Angst vor einem Landrat der AfD haben.“ Der Bundestagsabgeordnete kündigt an, sich gegen einen möglichen Ausschluss mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Er stehe bereits mit erfahrenen Juristen in Kontakt. Ziel sei es, den Wählern die freie Entscheidung an der Wahlurne zu ermöglichen. „Ich stehe bereits in Kontakt zu hervorragenden Anwälten, um vor Gericht dafür zu sorgen, dass die Altparteien mit dieser Schikane keinen Erfolg haben und die Wähler frei entscheiden können, wen sie als Landrat haben möchten. Diesen Angriff auf die Demokratie darf man den Kartellparteien nicht durchgehen lassen.“
Ob die eingeleitete Prüfung tatsächlich zu einer Nichtzulassung führen wird, ist derzeit offen. Schon jetzt wirft der Vorgang jedoch grundsätzliche Fragen auf. In einer Demokratie sollte grundsätzlich der Wähler darüber entscheiden, wer politische Verantwortung übernimmt – nicht politische Konkurrenten oder Verwaltungsverfahren. Wo der Eindruck entsteht, missliebige Kandidaten könnten bereits vor dem Wahltag aus dem Rennen genommen werden, geht das Vertrauen in die demokratischen Spielregeln komplett verloren.
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