Weil das Kind nicht perfekt war: Leihmutter verweigerte Abtreibung – jetzt wird sie verklagt

(David Berger) Es sind Nachrichten wie diese, die jedem politischen Sonntagsgerede von Menschenwürde und Gott, der sich über jedes Kind freut, den Boden unter den Füßen wegziehen. Ein gleichgeschlechtliches Paar aus Kanada verklagt die Leihmutter ihres heute zweijährigen Sohnes – weil sie sich weigerte, das Kind abzutreiben.

Der Grund: Bei einer Ultraschalluntersuchung waren eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, möglicherweise ein Gaumendefekt sowie ein kleiner Herzfehler festgestellt worden. Nach übereinstimmenden Medienberichten verlangten die sogenannten „Wunscheltern“ daraufhin den Abbruch der Schwangerschaft. Die Leihmutter lehnte ab. Für sie waren die diagnostizierten Beeinträchtigungen operabel und kein Grund, einem bereits 22 Wochen alten ungeborenen Kind das Leben zu nehmen.

Das Kind wurde geboren. Heute ist es zwei Jahre alt. Doch anstatt der Frau dankbar zu sein, die ihrem Sohn das Leben gerettet hat, wird sie nun selbst mit einer millionenschweren Klage überzogen. Rund 600.000 Dollar soll sie nach Angaben der veröffentlichten Gerichtsunterlagen zahlen. Vorgeworfen werden ihr unter anderem Vertragsverletzungen, mangelnde Information und die Verursachung emotionaler Schäden. Die beiden Herren scheinen enorm darunter zu leiden, dass das „Produkt“, das sie in Auftrag gaben und dann nicht ganz ihren Vorstellungen entsprach, nicht vernichtet wurde…  Die Leihmutter weist sämtliche Vorwürfe zurück. Über die Klage ist bislang nicht rechtskräftig entschieden.

Nicht mehr Geschenk, sondern Ergebnis eines reproduktionsmedizinischen Projekts

Unabhängig vom Ausgang dieses Prozesses offenbart der Fall eine erschreckende Wahrheit: Leihmutterschaft verändert den Blick auf den Menschen. Wo Kinder zum Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen werden, verändert sich zwangsläufig auch das Verhältnis zu ihnen. Das Kind erscheint nicht mehr als Geschenk, sondern als Ergebnis eines reproduktionsmedizinischen Projekts. Was bestellt wurde, soll den Erwartungen entsprechen. Treten Abweichungen auf, entsteht schnell die Logik von Reklamation, Haftung und Schadensersatz.

Man mag diesen Schluss für hart halten. Doch genau diese Entwicklung hatte die katholische Kirche seit Jahrzehnten vorausgesehen. Sie lehnt Leihmutterschaft nicht deshalb ab, weil sie kinderlosen Paaren das Glück einer Familie missgönnen würde. Sie lehnt sie ab, weil sie den Menschen niemals als Produkt versteht. Ein Kind besitzt Würde nicht wegen seiner Gesundheit, seiner Leistungsfähigkeit oder seiner genetischen Ausstattung. Es besitzt Würde, weil es Mensch ist.

Gerade deshalb erschüttert dieser Fall weit über Kanada hinaus. Denn die geforderte Abtreibung bezog sich nach den vorliegenden Berichten nicht auf ein Kind ohne Überlebenschance. Es ging um Fehlbildungen, die heute in vielen Fällen chirurgisch behandelt werden können. Gerade darin liegt die eigentliche Tragik.

Geregelte Barbarei

Zur Information, weil das Halbwissen rund um die Leihmutterschaft enorm ist: Ein oft übersehener Aspekt der Leihmutterschaft zeigt, wie weitreichend die Folgen dieses Geschäftsmodells sind. Um die 20. Schwangerschaftswoche findet die entscheidende Feindiagnostik statt. Zu diesem Termin reisen die sogenannten Wunscheltern häufig eigens an, denn nun zeigt sich, ob beim ungeborenen Kind Auffälligkeiten vorliegen.

Während die Leihmutter die Schwangerschaft durchlebt, alle Untersuchungen über sich ergehen lässt und längst die Bewegungen des Kindes spürt, liegt die Entscheidung über dessen weiteres Schicksal vielfach nicht mehr bei ihr. Kommt es zu einem unerwünschten Befund, können die Auftraggeber auf einen Schwangerschaftsabbruch drängen oder die Annahme des Kindes verweigern.

Der jüngst bekannt gewordene Fall aus Kanada verdeutlicht, wie schnell selbst gut behandelbare oder vergleichsweise leichte Beeinträchtigungen dazu führen können, dass ein bereits „bestelltes“ Kind nicht mehr gewollt ist. Wo menschliches Leben zum Vertragsgegenstand und das Kind zum Produkt wird, dessen „Qualität“ über Annahme oder Ablehnung entscheidet, öffnet sich eine Tür zur Barbarei einer zutiefst entmenschlichten Form des Umgangs mit dem ungeborenen Leben.

Sie stellte ihr Gewissen über einen Vertrag

Welche Botschaft sendet eine Gesellschaft aus, in der selbst eine operable Lippen-Kiefer-Gaumenspalte ausreichen kann, um die Tötung eines ungeborenen Kindes zu verlangen? Noch bedrückender ist die Reaktion auf die Weigerung der Leihmutter. Sie entschied sich, das Kind auszutragen. Sie stellte ihr Gewissen über einen Vertrag. Man könnte sagen: Sie handelte wie eine Mutter – obwohl sie nach der Logik des Systems genau das gerade nicht sein sollte.

Vielleicht ist genau das die tiefste Ironie dieses Falles. Ausgerechnet die Frau, deren Rolle vertraglich auf die Funktion einer „Gebärenden“ reduziert werden sollte, erwies sich am Ende als diejenige, die das ungeborene Kind vor den Erwartungen seiner Auftraggeber schützte. Der Fall wirft deshalb eine brennende Frage auf, der sich auch Deutschland nicht entziehen kann, wo derzeit ganz bestimmte Kräfte, u.a. dabei die berüchtigte Brosius-Gersdorf, festentschlossen sind, eine Legalisierung der Leihmutterschaft möglichst rasch zu erreichen: Wer Schwangerschaft zur Dienstleistung macht, Kinderwünsche zu einklagbaren Ansprüchen erhebt und Fortpflanzung in Vertragsrecht übersetzt, darf sich nicht wundern, wenn irgendwann auch das ungeborene Kind nur noch nach den Kriterien eines gelungenen oder misslungenen Produkts beurteilt wird.

Der kanadische Fall ist deshalb keine juristische Kuriosität. Er zeigt in erschreckender Klarheit, wohin eine Gesellschaft geraten kann, wenn das Naturrecht durch Vertragsrecht ersetzt wird und das Kind nicht mehr als Person, sondern als bestellte Ware erscheint.

***

Dieser Blog ist weiterhin dringend auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Wenn Sie helfen könnten, die Finanzierung der Technik sicherzustellen, wäre dies ganz großartig:

PAYPAL (Stichwort Schenkung)

Oder per Überweisung auf

David Berger, IBAN: DE44 1001 0178 9608 9210 41 – BIC REVODEB2 – Stichwort: Schenkung

ÜBERWEISUNG (Stichwort: Schenkung)


Entdecke mehr von Philosophia Perennis

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

Trending

VERWANDTE ARTIKEL