(David Berger) Der Fall der sächsischen Ärztin Dr. Bianca Witzschel entwickelt sich immer mehr zu einem Symbolfall für die juristische Aufarbeitung der Corona-Jahre. Die 69-jährige Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie verbüßt derzeit eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Nun droht ihr nach Angaben ihres Verteidigers, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, im Rahmen eines zweiten Strafverfahrens eine deutlich längere Haftdauer.
Wie aus einer Mitteilung der Justizvollzugsanstalt Chemnitz hervorgehen soll, strebt die Staatsanwaltschaft Dresden im zweiten Verfahren eine Gesamtfreiheitsstrafe von „nicht unter vier Jahren“ an. Sollte es tatsächlich zu einer Gesamtstrafenbildung kommen, würde sich eine mögliche vorzeitige Entlassung erheblich verzögern.
Streit um die Grundlagen der Corona-Politik
Der Fall reicht weit über die Person Dr. Witzschels hinaus. Im Zentrum steht die Frage, ob Ärzte, die während der Corona-Zeit auf Grundlage ihrer fachlichen Überzeugung Befreiungsatteste ausstellten, kriminalisiert wurden, weil ihre Einschätzungen von der damaligen Regierungslinie abwichen(dazu auch: „Corona-Plandemie“: Tagung im Bundestag fordert Freilassung politisch Gefangener)
Rechtsanwalt Schmitz vertritt die Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen könne, dass die ausgestellten Atteste objektiv unrichtig gewesen seien. Entscheidend sei vielmehr, dass Dr. Witzschel als Fachärztin aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer wissenschaftlichen Bewertung davon ausgehen durfte, rechtmäßig und zum Wohl ihrer Patienten zu handeln.
Besonders brisant ist dabei der Vorwurf der Verteidigung, die Ermittlungsbehörden hätten entlastende wissenschaftliche Erkenntnisse von Anfang an ignoriert und sich stattdessen auf Gutachten gestützt, deren fachliche Grundlage zumindest umstritten sei.
Die große Frage nach der Rolle der Justiz
Schmitz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Dresdner Staatsanwaltschaft. Diese habe ihrer gesetzlichen Pflicht, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln, nicht ausreichend Rechnung getragen. Statt einer offenen wissenschaftlichen Prüfung seien wesentliche Fragen zur Wirksamkeit von PCR-Tests, Maskenpflichten und mRNA-Impfstoffen von vornherein als geklärt behandelt worden.
Ob man diese Einschätzung teilt oder nicht: Der Vorwurf berührt einen zentralen Punkt. Gerade in einer freiheitlichen Demokratie darf die Justiz nicht den Eindruck erwecken, politische oder wissenschaftliche Kontroversen durch Strafverfahren zu entscheiden. Ihre Aufgabe besteht darin, Recht zu sprechen – nicht politische Narrative zu verteidigen.
Neue Sachverständige sollen gehört werden
Im zweiten Verfahren plant die Verteidigung die Einbringung mehrerer Sachverständiger, darunter die Würzburger Biologin Ulrike Kämmerer sowie weitere Wissenschaftler und Gutachter. Diese sollen nach Darstellung der Verteidigung zentrale Annahmen der Corona-Politik und der bisherigen Urteilsbegründung überprüfen.
Sollte das Gericht diese Beweisanträge zulassen, könnte dies dem Verfahren eine deutlich größere Tragweite verleihen. Dann ginge es nicht mehr nur um einzelne Atteste, sondern um die grundsätzliche Frage, auf welchen wissenschaftlichen Voraussetzungen zahlreiche staatliche Maßnahmen der Corona-Jahre beruhten.
Ein Symbolfall für die Aufarbeitung
Sechs Jahre nach Beginn der Pandemie fällt auf, dass viele der damals als unumstößlich dargestellten Gewissheiten heute nicht mehr haltbar sind. Zahlreiche Regierungen haben Fehler eingeräumt, Untersuchungsausschüsse wurden eingesetzt und ehemalige Kritiker erfahren teilweise späte Rehabilitierung. Vor diesem Hintergrund erscheint es dringend geboten, auch den Fall Dr. Witzschel erneut kritisch zu betrachten. Wer während der Corona-Zeit vor Gericht stand, weil er von der offiziellen Linie abwich, hat Anspruch auf eine faire und unvoreingenommene Prüfung aller relevanten Tatsachen.
Ob die Vorwürfe der Verteidigung tragen oder nicht, wird letztlich ein Gericht entscheiden müssen. Doch bereits jetzt wirft der Fall Fragen auf, die weit über Dresden hinausreichen: Wie unabhängig war die Justiz während der Corona-Jahre? Wurden wissenschaftliche Minderheitenpositionen ausreichend berücksichtigt? Und wie geht ein Rechtsstaat mit möglichen Fehlurteilen um?
Gerade weil diese Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind, verdient der Fall Dr. Bianca Witzschel öffentliche Aufmerksamkeit. Wir wollen hier gar keine historischen Reminiszenzen bedienen, die zu nennen, einen in der Corona-Zeit bereits vor Gericht brachte. Aber fest steht doch, dass sich die Glaubwürdigkeit eines Rechtsstaates nicht daran zeigt, wie er mit den Angepassten umgeht, sondern wie fair er jene behandelt, die gegen den Strom schwimmen, zumal wenn sie dies taten, um die Menschenwürde und Menschenrechte gegen positive gesetzte Rechte zu verteidigen.
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