(David Berger) Der Kabarettist Uwe Steimle gehört seit Jahren zu jenen Künstlern, die den politischen Mainstream mit spitzer Zunge herausfordern. Nun beschäftigt sich nicht mehr nur die Öffentlichkeit mit seinen Auftritten und der Frage, wer mit ihm die DDR-Hymne veralbert hat, sondern auch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Sie hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und prüft, ob mehrere Äußerungen Steimles den Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten erfüllen.
Steimle hatte bei einer Veranstaltung im Umfeld der AfD unter anderem über Altkanzlerin Angela Merkel gesagt, sie habe sich wohl deshalb stehend fotografieren lassen, „weil sie ahnt, sie wird bald sitzen“. Anschließend bemerkte er: „Im Moment hängt sie erst mal.“ Und weiter: „Wenn der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand. Uns wird schon etwas einfallen.“ Über Bundeskanzler Friedrich Merz fragte er außerdem: „Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“
Ob diese Äußerungen strafrechtlich relevant sind, werden nun die Ermittlungsbehörden entscheiden. Ein Ermittlungsverfahren ist ausdrücklich noch keine Verurteilung und auch keine Feststellung einer Straftat.
Wenn selbst Satire und Witze verboten sind
Der Fall reicht jedoch weit über die Person Uwe Steimle hinaus. Er berührt eine Frage, die in Deutschland seit Jahren kontrovers diskutiert wird: Wie weit reicht die Meinungs- und Kunstfreiheit noch, wenn es um scharfe Kritik an führenden Politikern geht?
Kabarett lebt traditionell von Zuspitzung, Provokation und bewusst geschmacklosen Übertreibungen. Gerade die deutsche Kabarettgeschichte ist reich an Beispielen drastischer Formulierungen gegen Regierende aller politischen Lager. Dass heute bereits satirische Äußerungen strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen können, ist daher – diplomatisch formuliert – Ausdruck eines zunehmend enger werdenden Meinungskorridors verstanden.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Immer wieder entsteht in Teilen der Öffentlichkeit der Eindruck, dass bei vergleichbaren verbalen Entgleisungen mit zweierlei Maß gemessen wird. Linke Künstler oder Aktivisten, die konservative Politiker oder unliebsame Persönlichkeiten mit drastischen Worten überziehen, sehen sich keiner vergleichbaren strafrechtlichen Aufmerksamkeit ausgesetzt. Und das trägt ganz erheblich zum Vertrauensverlust vieler Bürger in die Neutralität staatlicher Institutionen bei.
Diktatur oder Grundrechte
Auch wenn das in Vergessenheit zu geraten droht: Ein halbwegs funktionierender Rechtsstaat muss jede mögliche Straftat prüfen – unabhängig von der politischen Richtung des Betroffenen. Ebenso selbstverständlich muss er aber den hohen Rang der Meinungs- und Kunstfreiheit beachten. Gerade unbequeme, überspitzte oder provozierende Äußerungen genießen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich einen weitreichenden Schutz. Denn die Freiheit der Rede beweist sich nicht an harmlosen oder allgemein akzeptierten Aussagen, sondern gerade dort, wo sie aneckt.
Wie die Causa Steimle auch ausgeht, fest steht schon jetzt: Es steht alles andere als gut um die Meinungsfreiheit in dem Regime „UnsereDemokratie“. Viele Bürger fragen sich inzwischen nicht mehr nur, was man noch sagen darf, sondern vor allem, wer sich bestimmte Aussagen erlauben kann, ohne mit den Strafverfolgungsbehörden Bekanntschaft zu machen. Dadurch ist ein gesellschaftliches Klima entstanden, das in totalitären Regime normal ist, aber zu dem es in einer freiheitlichen Demokratie niemals kommen darf.
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