Vielen Menschen in Deutschland ist der Energie-Monitoring-Bericht der Bundesregierung kaum oder gar nicht bekannt. Dabei behandelt er die angesichts der schweren Veränderungen im Energiesektor – wichtige Frage nach der Versorgungssicherheit, d.h. der angemessene Deckung des Strombedarfs in Deutschland. Wir dokumentieren hier einen offenen Brief von Prof. Dr. Gilbert Brands an alle Fraktionen des Deutschen Bundestags
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinen Recherchen zur zukünftigen Energieversorgung der Bundesrepublik im Rahmen des Green New Deal von Frau von der Leyen habe ich vom Bundesministerium für Wirtschaft den aktuellen Energie-Monitoring-Bericht erhalten, der den Planungszeitraum bis 2030 umfasst. Formulierungsmäßig soll dieser anscheinend die Sicherheit vermitteln, dass alles planmäßig mit der Energiewende in eine sichere Zukunft von statten geht. Aus der Sicht eines Elektrotechnikers kommt man allerdings zu einer ganz anderen Interpretation, deren Eckpunkte ich kurz darstellen möchte.
(1) Der derzeitige zeitweise Energieexport soll vollständig beseitigt werden, was mit anderen Worten bedeutet, dass an der Stilllegung der konventionellen Kraftwerke planmäßig festgehalten wird. Die Zusammenhänge des Exports mit Wetterlagen mit hohem EE-Anteil, Vorhalten der Regelreserve und Trägheit der Grundlastkraftwerke sowie des Reimports und Imports bei Dunkelflauten werden nicht benannt.
(2) Priorität in den Planungen besitzt der Ausbau eines Netzes von Gaskraftwerken mit bis zu 300 MW Leistung. Die bisherigen Schwerpunkte – Ausbau der EE und von Speicherlösungen – werden nicht (mehr) genannt.
(3) Die Möglichkeiten des Leistungsimports soll auf ca. 38 GW erhöht werden, um Wetterlagen mit schwacher EE-Einspeisung (Dunkelflauten) kompensieren zu können. Das sind mehr als 50% der derzeit benötigten Gesamtleistung.
Anders ausgedrückt: trotz (2) reicht die Energie aus konventioneller Erzeugung bei einer Dunkelflaute zukünftig nur noch für eine 50%-ige Versorgung, und das bereits bis 2030, also 8 Jahre vor dem Abschalten der letzten Kohlegroßkraftwerke.
(4) Laut Monitoring-Bericht erstellen die Länder der EU eigenständig und unabhängig voneinander solche Monitoring-Berichte. Gemäß den EU-Vorgaben und beispielsweise bereits jetzt in den Niederlanden beginnend schalten auch diese Ländern ihre konventionellen Kapazitäten ab. Die Kapazitäten zur Erzeugung von 38 GW
Importleistung sind dann aber nirgendwo mehr vorhanden. Im Bericht wird diese Konsequenz nicht gezogen.
(5) In Verbindung mit (2) soll das Netz kleinräumiger aufgeteilt werden. Durch technische Maßnahmen soll die Netzfrequenzen auf 48,5 Hz vor einer Notabschaltung fallen dürfen (heute: bei 49,9 Hz erfolgen Notregelmaßnahmen, bei 49,8 Hz eine komplette Abschaltung).
Zusammen mit der Formulierung, dass „kein Anspruch auf durchgehende Versorgung“ mehr, aber eine „weitgehende Versorgung ohne größere Ausfälle“ bestehen soll, lässt das den Schluss zu, dass die technischen Möglichkeiten für räumlich begrenzte Abschaltungen (Blackouts) geschaffen werden sollen, die wandern können, um die Abschaltzeiten (und damit die Schäden) zu begrenzen (nach bspw. 15 Minuten wird eine andere Region abgeschaltet und die alte Blackout-Zone wieder zugeschaltet).
(6) Die Gesamtversorgung soll – im Gegensatz zu (4) – im EU-weiten Maßstab erfolgen, d.h. statt wie heute von Norddeutschland nach Süddeutschland zu liefern, kann die Energie auch aus Spanien oder Portugal stammen. Laut Bericht steigt dadurch auch die mittlere Länge der Leitungswege teilweise um ein Vielfaches an. Die dadurch entstehenden höheren Verluste werden laut Bericht jedoch ausdrücklich nicht berücksichtigt, was auch für die voraussichtlich steigenden Blindleistungsverluste aufgrund von (4) gilt. Bei einem Betrieb am Limit ist diese Vernachlässigung nicht zu verstehen.
Nicht erwähnt wird, dass selbst im EU-Maßstab die Wetterverhältnisse für die EEErzeugung häufig insgesamt schlecht sind. Ein Ausgleich für einen Mangel in einem Land kann daher meist nicht durch einen Überschuss in einem anderen erfolgen. (7) Laut Bericht können diese Planungen „jederzeit nach aktuellen Notwendigkeiten“ durch andere ersetzt werden. Das ist eigentlich eine Trivialität. Dass sie trotzdem ausdrücklich erwähnt wird, spricht dafür, dass man ein Scheitern vieler Punkte für wahrscheinlich hält.
Nicht in die Liste aufgenommen habe ich die Merkwürdigkeit, dass die Kraft WärmeKopplung (KWK) in der Bilanz unter den erneuerbaren Energien auftaucht. Der Grund ist nicht ganz durchschaubar. Möglich wäre eine Uminterpretation der KWK (Nutzung der Abwärme bei der Stromerzeugung) zu WKK (Nutzung des Stroms als Nebenprodukt bei der Wärmeerzeugung), um das entstehende CO2-Menge bilanzmäßig dem Bereich Wärme zuzuordnen und so die CO2-Bilanz der Stromproduktion zu schönen.
Insgesamt ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass man genau um das Scheitern der Energiewende weiß, aber trotzdem weiter macht und testet, wie weit man die Versorgungsnetze in den kritischen Bereich hinein laufen lassen kann.
Ich habe einige dieser Punkte als Fragen an das Bundeswirtschaftsministerium gesandt, ob die Planungen weitere Maßnahmen enthalten, um die Klippen zu umschiffen, aber wie jedes Mal, wenn man unangenehme Frage stellt, keine Antwort mehr bekommen. Mit anderen Worten: es gibt keine weiteren Antworten.
Mir als Bürger müssen die Behörden nicht antworten. Ihnen als Parlament schon. Ich fordere Sie daher auf, der Regierung diese Fragen zu stellen. Auch wenn eine Energiewende vielleicht in das politische Konzept Ihrer Partei passt, sollte man aus Pragmatismus die Notbremse ziehen, bevor ein Irrsinn weiter in Realität umschlägt.
Mit freundlichen Grüßen,
Gilbert Brands
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