AfD nach Hackerangriff: Keine Unterstützung für Berichterstattung auf Grundlage gestohlener Daten

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Nach einem digitalen Angriff auf Konten der AfD haben verschiedene Medien und Interessengruppen begonnen, angeblich erbeutete Daten auszuwerten und zu veröffentlichen. Die AfD-Bundespartei verurteilt dieses Vorgehen scharf. Sie betont, dass die Daten rechtswidrig erlangt worden seien und bereits mehrere bedenkliche Fälschungen entdeckt worden seien. Eine Bestätigung oder Kommentierung vermeintlicher Leak-Inhalte werde es deshalb nicht geben.

Zugleich kündigt die Partei an, eng mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie appelliert an Medien und Öffentlichkeit, die mutmaßlich gestohlenen Daten weder zu nutzen noch weiterzuverbreiten.

Dürfen Journalisten alles, wenn es gegen die AfD geht?

Besonders problematisch erscheint dabei, dass möglicherweise manipulierte oder aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang gerissene Informationen in die öffentliche Debatte gelangen. Wo die Herkunft und Echtheit von Dokumenten nicht zweifelsfrei geklärt sind, besteht die Gefahr, dass falsche Behauptungen verbreitet und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ein einmal entstandener öffentlicher Schaden lässt sich selbst durch spätere Richtigstellungen häufig kaum noch beheben.

Der Fall wirft darüber hinaus grundsätzliche Fragen nach den Grenzen journalistischer Berichterstattung auf. Zwar kann auch die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter Informationen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Pressefreiheit gedeckt sein. Doch entbindet dies Medien nicht von ihrer Pflicht zur sorgfältigen Prüfung, zur Wahrung berechtigter Persönlichkeitsinteressen und zur Abwägung des öffentlichen Informationsinteresses. Gerade im politischen Wettbewerb müssen für alle Beteiligten dieselben rechtsstaatlichen Maßstäbe gelten. Die zentrale Botschaft: Auch im politischen Meinungskampf dürfen Rechtsstaatlichkeit und Persönlichkeitsrechte nicht auf der Strecke bleiben.

Gefälschte Nachrichten verbreitet

Wie berechtigt diese Warnungen sind, zeigen aktuelle Recherchen der JUNGEN FREIHEIT. Demnach wurden im Zusammenhang mit dem Hackerangriff bereits gefälschte Nachrichten mit angeblichen Hitler-Bezügen verbreitet und AfD-Politikern untergeschoben. Besonders brisant: Auch Politiker von CDU, SPD und Grünen sollen solche Falschzitate aufgegriffen und weiterverbreitet haben. Vertreter von SPD und Grünen hätten die vermeintlichen Enthüllungen sogar zum Anlass genommen, ein AfD-Verbot zu fordern. Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, wäre dies ein erschreckendes Beispiel dafür, wie schnell aus gestohlenen Daten, gezielten Fälschungen und politischer Instrumentalisierung eine Kampagne gegen eine demokratisch gewählte Partei entstehen kann. Wer unter Berufung auf die Verteidigung der Demokratie ungeprüfte Falschbehauptungen verbreitet, beschädigt letztlich selbst die demokratische Debattenkultur.


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