(David Berger) Sechs Tage hat das Landgericht Offenburg getagt und über 40 Zeugen gehört. Nun wurde der nach eigenen Angaben aus Somalia stammende Souleyman A. (27), der einen Offenburger Arzt in dessen Arztpraxis abschlachtete, frei gesprochen. Der Grund: nicht schuldfähig.
Empörte Aufschreie ertönten im Landgericht Offenburg gestern aus den Reihen der Zuhörer, als der Richter Heinz Walter den Freispruch für den Messermann von Offenburg verkündete. Obwohl das Urteil keine Überraschung mehr war. Die Staatsanwaltschaft war von Anfang an dem Gutachten des Tübinger Psychiaters Stephan Bork gefolgt und hatte auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in der Psychiatrie plädiert.
„Ich bin unschuldig und krank, brauche einen Arzt.“
Auch der Angeklagte war von seiner Schuldunfähigkeit überzeugt. Gleich zu Beginn des Verfahrens ließ er den Richter wissen: „Ich bin unschuldig und krank, brauche einen Arzt.“
Über die genaue Herkunft (Dschibuti oder Somalia?), den Namen und das Alter des Angeklagten (27 oder 38?) herrscht bis heute Unklarheit, durch die Medien geistern die unterschiedlichsten Angaben.
Was auch dazu führte, dass sich der Angeklagte über das Gericht lustig machen konnte, indem er betonte, dass der genannte Name nicht der seine sei. Auch während des Prozesses machte der Angeklagte einen teilweise gewieften Eindruck: So verlangte er vom Gericht, mit seiner Heimatregierung telefonieren zu können und einen Anwalt seiner Wahl zu bestimmen – was für Verwirrung beim Gericht und für eine Unterbrechung der Verhandlung sorgte.
https://youtu.be/lHShYG54zv8
Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus
Dem Gutachten des Psychiaters folgte nun das Gericht: Der Angeklagte, der dem Mediziner mit einem Messer in Hals und Gesicht gestochen und so getötet hat, sei nicht schuldfähig, leide an paranoider Schizophrenie. Wo keine Schuld sei, da dürfe es aber auch keine Strafe geben.
Nun muss Souleyman A. auf unbestimmte Zeit in ein psychiatrisches Krankenhaus, der Maßregelvollzug komme für ihn nicht in Frage.
Denn von dem Mann gehe weiterhin eine Gefahr aus, seine Mordlust könne sich jederzeit wieder gegen Mediziner richten. Ob ein Krankenhaus unter diesen Voraussetzungen der richtige Aufenthalt für den „Geflüchteten“aus Somalia ist, wurde nicht thematisiert.
Täter bekommt Messer nicht zurück
Ein Trost bleibt denen, die befürchten, er könne im Krankenhaus andere Ärzte messern oder bald als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Der zuständige Richter ordnete – so die „Badische Zeitung“ – an, „dass das Küchenmesser, mit dem die Tat begangen wurde, eingezogen werde.“
Zurückbleiben die Frau des Getöteten und die zehn Jahre alte Tochter des Paares: „Ich wünsche mir wieder eine vollständige Familie“, soll die Tochter gesagt haben.
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