Donnerstag, 21. November 2024

AfD-Fraktion bringt Anfrage zum Netzwerk-DG in Bundestag ein

Der Arbeitskreis ‚Digitale Agenda‘ der AfD-Bundestagsfraktion hat eine Kleine Anfrage zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in den Bundestag eingebracht. Darin fragen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung es als ordnungswidrig einschätzt, wenn der Zustellbevollmächtigte der sozialen Netzwerke regelmäßig die Annahme von Zustellungen verweigert, die unter das NetzDG fallen.

Zudem wird gefragt, wie die Bundesregierung auf die Tatsache reagieren will, dass beim Justizministerium bis zum 23. Juli 2018 lediglich 558 Beschwerden wegen nicht erfolgter Löschung von rechtswidrigen Beiträgen eingingen – die Bundesregierung rechnete für das Jahr 2018 ursprünglich mit etwa 25.000 Beschwerden.

„Hassrede'“ im Internet; völlig übertriebener und hysterischer Popanz

Dazu die AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Obfrau im Ausschuss Digitale Agenda, Joana Cotar:

„Wenn die Anzahl der eingegangenen Beschwerden bislang nur bei etwa zwei Prozent des von der Bundesregierung erwarteten jährlichen Beschwerdeaufkommens liegt, dann legt dies nahe, dass die Bundesregierung mit ihrer Warnung vor ,Hassrede‘ im Internet einen völlig übertriebenen und hysterischen Popanz aufgebaut hat. Angesichts dieser massiven Fehlkalkulation fragen wir in unserer Anfrage auch, ob die dafür zuständigen Arbeitsstellen im Justizministerium uneingeschränkt erhalten bleiben sollen – zumal das Ministerium bisher kaum mit Bußgeldverfahren gegen Facebook vorging.

Angst um das eigene Informations- und Meinungsmonopol

Wir lassen bei unserer kritischen Auseinandersetzung mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht locker, denn wir haben es hier vor allem mit einer ernsthaften Gefahr für unser grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Meinungsfreiheit zu tun. Was nicht strafbar ist und vom Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes abgedeckt ist, darf auch nicht gelöscht werden.

Die Meinungs- und Tugendwächter des herrschenden politischen Zeitgeists erkennen jedoch sehr wohl, welche Gefahr ihnen durch die Tatsache droht, dass soziale Netzwerke die alten Informations- und Meinungsmonopole ins Wanken bringen. Verzweifelt versuchen sie deshalb, den Geist der neuen Informationsvielfalt wieder in die Flasche zu drücken. Dabei haben sie jedoch die Rechnung ohne die Bürger und ohne die AfD gemacht!“

PP-Redaktion
PP-Redaktion
Eigentlich ist PP nach wie vor ein Blog. Dennoch hat sich aufgrund der Größe des Blogs inzwischen eine Gruppe an Mitarbeitern rund um den Blogmacher Dr. David Berger gebildet, die man als eine Art Redaktion von PP bezeichnen kann.

Trending

VERWANDTE ARTIKEL