(David Berger) Geheime Wahlen verhindern, Abgeordnete ausforschen, Mandatsverzicht erzwingen: In Sachsen-Anhalt erhebt sich gegen die CDU-Führung ein schwerwiegender Verdacht. Um einen AfD-Ministerpräsidenten zu verhindern, soll sie selbst vor massiven Eingriffen in die Freiheit ihrer eigenen Parlamentarier nicht zurückschrecken. CDU-Abgeordnete werfen Fraktionschef Sven Schulze inzwischen Nötigung vor. Die selbsternannten Demokratie-Retter geraten damit selbst ins Visier schwerster Vorwürfe.
Die Brandmauer richtet sich gegen die eigenen Abgeordneten. In Sachsen-Anhalt steht die CDU-Führung unter dem Verdacht, das freie Mandat durch Einschüchterung und politischen Druck aushebeln zu wollen. Wer seinem Gewissen statt der Parteilinie folgt, gerät unter Verdacht. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, hätte die CDU-Führung ausgerechnet im Kampf gegen die AfD versucht, die verfassungsmäßig garantierte Freiheit ihrer eigenen Abgeordneten zu untergraben – und damit jene demokratischen Grundsätze verletzt, deren Verteidigung sie ständig für sich beansprucht.
Die Brandmauer gegen das freie Mandat
Die Vorgeschichte: Bei der Landtagswahl am 6. September wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft. Mit 39 Mandaten fehlten ihr lediglich drei Stimmen zur absoluten Mehrheit. Als am 6. Oktober der AfD-Politiker Tobias Rausch mit 48 Stimmen zum Landtagspräsidenten gewählt wurde, stand fest, dass er auch Unterstützung außerhalb von AfD und BSW erhalten hatte. Rausch erklärte, darunter seien CDU-Stimmen gewesen. Aufgrund der geheimen Wahl ließ sich das nicht überprüfen. Genau diese Ungewissheit wurde für die CDU-Führung zum Problem. Fraktionschef und geschäftsführender Ministerpräsident Sven Schulze ließ deshalb beschließen, dass die CDU-Abgeordneten bei der für Dezember vorgesehenen Wahl des AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten in den ersten beiden Wahlgängen geschlossen den Plenarsaal verlassen sollen. Damit will die Parteiführung ausschließen, dass einzelne CDU-Parlamentarier heimlich für Siegmund stimmen. Der CDU-Abgeordnete Guido Heuer kündigte bereits an, sich diesem Boykott zu widersetzen.
Die Verfassung garantiert den Abgeordneten ein freies Mandat. Sie sind ihrem Gewissen verpflichtet, nicht den Weisungen eines Fraktionsvorsitzenden. Ein freiwilliger Wahlboykott ist zulässig, die erzwungene Verhinderung einer Stimmabgabe dagegen verfassungsrechtlich problematisch. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnete das hinter den Plänen stehende Denken gegenüber NIUS ausdrücklich als demokratiefeindlich. Die Absicht, eine unerwünschte Wahlentscheidung durch die organisierte Abwesenheit der eigenen Abgeordneten unmöglich zu machen, wirft damit grundlegende Fragen nach dem parlamentarischen Selbstverständnis der Union auf.
Eidesstattliche Erklärungen und der Vorwurf der Nötigung
Doch der jüngste Vorwurf geht erheblich weiter. Wie NIUS am 28. Oktober berichtet, soll Schulze seinen Abgeordneten bereits am 13. Oktober eine vorbereitete eidesstattliche Erklärung zur Unterschrift vorgelegt haben. Darin sollten sie versichern, den AfD-Politiker Tobias Rausch nicht gewählt zu haben. Für den Fall einer Falschaussage sollten sie sich verpflichten, ihr Landtagsmandat niederzulegen.
Schulze und mehrere seiner Unterstützer sollen das Papier bereits unterschrieben haben, ehe es nach heftigen Einwänden zurückgezogen und zerrissen wurde. NIUS beruft sich auf übereinstimmende Aussagen mehrerer Sitzungsteilnehmer und eine vorliegende Fassung der Erklärung. Schulze selbst bestreitet den Vorgang ausdrücklich. Damit steht der Vorwurf im Raum, dass ein CDU-Fraktionsvorsitzender versucht haben soll, das geheime Abstimmungsverhalten seiner Abgeordneten nachträglich zu kontrollieren und die Unterzeichner mit einer Verpflichtung zum Mandatsverzicht unter Druck zu setzen. Innerhalb der CDU werden bereits Vergleiche mit der DDR-Volkskammer gezogen. Der frühere CDU-Innenminister Holger Stahlknecht kritisierte zudem die Versuche, nach einer geheimen Abstimmung herauszufinden, wer für welchen Kandidaten gestimmt hatte. Auch strafrechtlich ist die Angelegenheit brisant. § 106 StGB schützt Mitglieder eines Gesetzgebungsorgans vor Nötigung bei der Ausübung ihres Mandats. Ob die geschilderten Vorgänge diesen Straftatbestand erfüllen, müsste juristisch geklärt werden. Nicht jeder politische Druck ist bereits strafbar. Die behauptete Verknüpfung einer Erklärung über geheimes Wahlverhalten mit dem Verlust des Mandats geht jedoch weit über gewöhnliche Fraktionsdisziplin hinaus.
Der Konflikt zeigt, wohin der Kampf um die Brandmauer inzwischen innerhalb der CDU geführt hat: Nicht mehr nur die Abgrenzung zur AfD steht zur Debatte, sondern der Umgang der Parteiführung mit den verfassungsmäßigen Rechten ihrer eigenen Abgeordneten. Sollte sich der Bericht über die verlangten Erklärungen bestätigen, wäre das ein schwerwiegender Eingriff in die Unabhängigkeit parlamentarischer Mandatsträger. Die CDU-Führung müsste sich dann wieder einmal vorhalten lassen, ausgerechnet zur Verhinderung eines AfD-Ministerpräsidenten jene demokratischen Freiheiten missachtet zu haben, die sie öffentlich zu verteidigen beansprucht.
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