Wie die Nachrichtenagentur JPD meldet, hat das Amtsgericht Bad Kissingen einen Oberleutnant der Bundeswehr, der sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollte, vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Rüdiger Lucassen kommentiert.
Die urteilende Richterin begründete den Freispruch u.a. damit, die Impfpflicht für Soldaten sei schon zum Zeitpunkt des Befehls an den Offizier im Mai 2022 unverhältnismäßig gewesen.
Der Freispruch des Amtsgerichts Bad Kissingen bestätigt die Position der AfD-Bundestagsfraktion: Die seit dem 24.11.2021 für Soldaten geltende Duldungspflicht für Covid-19-Impfstoffe war und ist völlig unverhältnismäßig.
Schwerer Eingriff in die Grundrechte der Soldaten
Ein Impfzwang ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Soldaten und darf überhaupt nur dann erfolgen, wenn die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gefährdet ist. Das war aber durch Corona nachweislich nie der Fall, wie Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen belegen.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Befehl deshalb von Anfang an scharf kritisiert und im Bundestag die Aufhebung der Impfpflicht in den Streitkräften beantragt. Alle anderen Fraktionen lehnten unseren Antrag ab. Das Amtsgericht Bad Kissingen gibt der AfD-Fraktion nun in dieser Sache Recht.
Fürsorge- und Treuepflicht wird weiterhin verletzt
Seit beinahe zwei Jahren hält die Ampel-Regierung immer noch an der duldungspflichtigen Impfung für Soldaten fest. Damit verletzt sie fortwährend ihre Fürsorge- und Treuepflicht gegenüber unseren Soldaten.
Durch zahlreiche Eingaben wissen wir, wie sehr die Impfpflicht das Vertrauen vieler treuer Bundeswehrsoldaten in die politische und militärische Führung erschüttert hat. Das innere Gefüge unserer Streitkräfte hat durch das Verhalten der Bundesregierung schweren Schaden genommen. Die duldungspflichtige Corona-Impfung muss sofort gestrichen werden.
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