(David Berger) Bei der Neugestaltung des § 219 a handelt es sich um einen der sensibelsten Bereiche unserer Rechtsgebung überhaupt, denn es geht um den Schutz des Lebens. Dass FDP-Abgeordnete die von ihnen geplante Änderung nun mit einem Party-Video und Kopfab-Gesten feiern, zeigt die moralische Verwahrlosung dieser Politiker und eines gewichtigen Teils ihrer Partei.
„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1.eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2.Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Werbung für eine Straftat bislang untersagt
… so der § 219 a, der zum Gesamtkomplex der „Straftaten gegen das Leben“ gehört. Damit wird die Werbung für die nach wie vor als Straftat geltende Abtreibung untersagt. Die neue Regierung, die im Zusammenhang ihrer Corona-Politik immer wieder vorgibt, Leben schützen zu wollen, will diesen Paragraphen nun ändern. Und stößt damit in ein hochsenisbles Gebiet vor…
Federführend bei der sinisteren Sache wiederum ein FDP-Mann. Die Tagesschau berichtete schon vor zwei Wochen: „Der Strafrechtsparagraf zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll aufgehoben werden. Dafür legte Bundesjustizminister Marco Buschmann nun einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen 219a vor, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet.“
Die schwerwiegende Sache, um die es hier geht, scheint einigen FDP-Abegordneten, die mit über die Streichung dieses Paragraphen abstimmen werden, überhaupt nicht bewusst zu sein. Sonst wäre folgendes Party-Video mit der Kopfab-Geste gar nicht erst entstanden, geschweigedenn stolz verbreitet worden:
Würdelos, pietätlos und menschenverachtend
„Wie man auch immer zu der Debatte zu 219a stehen mag: Dieses Party-Video inkl. Kopf-ab-Geste von mehreren FDP-Abgeordneten ist würdelos, pietätlos und menschenverachtend. Wer so etwas publiziert, dem fehlt die ethische und moralische Reife für ein Mandat im Deutschen Bundestag“ – so Felix Leidecker (CDU).
#219amussweg w/ @AnikoMerten, @ria_schroeder, @Valentin_C_Abel & @MartinGassner! ? pic.twitter.com/Qz6rggz0sa
— Kristine Lütke MdB (@kristine_lutke) February 7, 2022
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