Donnerstag, 21. November 2024

SZ: Hassredegesetze im Ausland verwerflich, in Deutschland legitim

Während deutsche Medien eifrig Hassredegesetze und Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit in anderen Ländern anprangern, sind sie sich einig, dass derselbe Ansatz hierzulande völlig legitim ist. So tilgen sie die Reste an Glaubwürdigkeit, die ihnen noch geblieben sind. Ein Gastbeitrag von Ramin Peymani

Plötzlich prangern deutsche Journalisten das Gesetz gegen Hetze und Falschinformationen an. Und ausgerechnet die „SZ“, die bislang eher zu den Unterstützern einschlägiger Zensurbemühungen zu gehören schien, setzt sich nun an die Spitze der Mahner.

Gemeinsam mit Menschenrechtlern warnt sie, das Gesetz werde dafür eingesetzt, „Kritiker zum Schweigen zu bringen“. Denn die Regulierung der sozialen Netzwerke sei „nicht auf Äußerungen reduziert, die zu Gewalt oder Diskriminierungen führten“, und eröffne in ihrer vagen Formulierung Spielräume dafür, nicht nur strafbare Aktivitäten zu verfolgen, sondern gegen unliebsame Meinungen vorzugehen.

Ablenkungsmanöver: SZ gegen das Hassredegesetz in Äthiopien

Es ist nicht zuletzt die Definition von Hassrede, die den Journalisten Sorge bereitet. Denn eine rechtsgültige Entscheidung darüber, was dies ist, obliegt bekanntlich nur den Gerichten. Eine Regierung, die sich zum Ankläger und Vollstrecker zugleich macht, setzt sich dem Verdacht aus, es gehe um die Errichtung eines totalitären Regimes. Das umstrittene Gesetz werten Beobachter als Rückfall in dunkle Zeiten.

Dabei hatte sich Äthiopien zuletzt zum Vorzeigestaat in Sachen Pressefreiheit entwickelt. Ja, Sie lesen richtig, die „SZ“-Kritik gilt nicht etwa dem Hassrede-Gesetz in Deutschland, sondern jenem in Äthiopien.

Gleich um 40 Plätze konnte sich das Land 2019 in der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit der „Reporter ohne Grenzen“ verbessern. Nun will der als Reformer angetretene Premier Abiy Ahmed die Zügel aber offensichtlich wieder anziehen. Er hat – wie so viele seiner europäischen Kollegen auch – erkannt, dass das Internet autokratischen Herrschaftsansprüchen im Weg steht.

Längst scheint es, dass Medien und Politik der gesellschaftlichen Spaltung nicht entgegenwirken wollen, sondern von ihr zu profitieren hoffen

Bezeichnenderweise sind sich die deutschen Medien fast durchweg einig darin, dass derselbe Ansatz hierzulande völlig legitim ist. Natürlich trennen Deutschland und Äthiopien in puncto Meinungsfreiheit und Demokratie Welten. Doch gerade deshalb hätte man sich eine ähnlich kritische Bewertung der deutschen Gesetzgebung gewünscht. Wer sich stattdessen an Äthiopien abarbeitet, verliert jegliche Glaubwürdigkeit.

Die Doppelzüngigkeit, die sich im überwiegend linken Blätterwald finden lässt, tritt selten so überdeutlich zutage wie im Falle der Einschätzung zweier demokratiefeindlicher Vorstöße, von denen der eine bejubelt wird, weil er Nicht-Linke in Ketten legt, während der andere als Vorbote der Diktatur gilt, weil er, vom gemütlichen Redaktionsschreibtisch aus betrachtet, die „Falschen“ trifft. Was Deutschland angeht, so müsste gerade die „Vierte Gewalt“ großes Interesse an der Verteidigung von Meinungsfreiheit und Pluralismus haben. Und der Rechtsstaat einer gewachsenen Demokratie braucht keine Zensur, um Straftaten zu ahnden. Eine Zensur wirkt vielmehr demokratiezersetzend und schürt erst Hass, wo sie ihn zu bekämpfen vorgibt.

Längst scheint es, dass Medien und Politik der Spaltung der Gesellschaft nicht entgegenwirken wollen, sondern aus den unterschiedlichsten Motiven von ihr zu profitieren hoffen. Entsprechend wird die Hassrede-Verurteilung Rechter tagelang medial zelebriert, während die Bestrafung linker Hetzer nicht einmal den Weg ins örtliche Käseblatt findet. Verurteilte Linke sind allerdings auch recht schwierig aufzuspüren, weil nicht nur Politik und Medien, sondern auch die Gerichte gerne mit zweierlei Maß messen.

An die häßliche Rolle von Blättern wie der „Süddeutschen Zeitung“ wird man sich im Geschichtsunterricht des 22. Jahrhunderts hoffentlich erinnern

Dass dies so ist, liegt nicht zuletzt am Strafrecht, dass extremistisches Verhalten Rechter akribisch definiert, aber dem linksextremen Spektrum keine Grenzen setzt, die über Straftatbestände wie üble Nachrede, Beleidigung oder Verleumdung hinausgehen – mit den entsprechenden Konsequenzen für die Statistik politisch motivierter Straftaten. Die Großzügigkeit, mit der extreme linke Hetze nicht nur von den sozialen Netzwerken, sondern auch von der Justiz toleriert wird, ist hinlänglich dokumentiert. „Deutschland soll verrecken“ gilt dabei ebenso als Vorzeigebeispiel gelebter Meinungsvielfalt, wie der Wunsch, alle Rechten mögen „mal kräftig eins auf die Fresse“ bekommen.

Das polit-mediale Beben in Erfurt zeigt, dass die einseitige Fokussierung auf das Ausschalten bürgerlich-konservativer Stimmen nicht nur für die Gesellschaft katastrophal ist, sondern auch für die Parteien selbst. Angeführt von der früheren SED wird die extreme Linke wohl schon bald wieder eine Thüringer Landesregierung bilden. Deren Brüder im Geiste schicken sich an, den kommenden Bundeskanzler zu stellen. Für freiheitliche Kräfte bleibt dann nicht mehr viel Raum. Ihnen werden die parlamentarischen Mehrheiten fehlen, um die totalitäre Neudefinition dessen, was als demokratisch gilt, abzuwenden.

Es gibt keinen guten Totalitarismus

An die häßliche Rolle von Blättern wie der „Süddeutschen Zeitung“ wird man sich im Geschichtsunterricht des 22. Jahrhunderts aber hoffentlich ebenso eindringlich erinnern wie an die der Nazi-Kollaborateure des Dritten Reiches. Und vielleicht wird man irgendwann auch hierzulande erkennen, dass es keinen guten Totalitarismus gibt. Nicht einmal in Deutschland mit seiner immensen Erfahrung bei der Errichtung von Diktaturen.

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Der oben veröffentlichte Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors LIBERALE WARTE

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PP-Redaktion
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