
(David Berger) Die beiden großen Kirchen lehnen die Widerspruchslösung bei der Organspende weiterhin ab. Das ist zunächst erfreulich. Doch zugleich unterstützen sie einen Vorschlag, nach dem Bürger bei Behördengängen regelmäßig zu ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt werden sollen. Ausgerechnet die Kirchen helfen damit, eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung zum Gegenstand staatlicher Abfrage zu machen.
Am Donnerstag, dem 24. September, soll sich der Bundestag erneut mit der Organ- und Gewebespende beschäftigen. Im Vorfeld haben sich die katholische und die evangelische Kirche gemeinsam positioniert. Die Widerspruchslösung, bei der grundsätzlich jeder als Organspender behandelt würde, solange er nicht widersprochen hat, lehnen sie weiterhin ab. Stattdessen unterstützen sie eine sogenannte „Entscheidungslösung“: Bei wiederkehrenden Behördenkontakten, etwa bei der Ausstellung eines Personalausweises, sollen Bürger verbindlich gefragt werden, ob sie Organe spenden wollen, dies ablehnen oder noch unentschieden sind. Die gewählte Antwort soll unmittelbar in das digitale Organspenderegister eingetragen werden können.
Das klingt zunächst moderat. Aber gerade hier lohnt sich genaueres Hinsehen. Denn zur personalen Freiheit gehört nicht nur das Recht, Ja oder Nein zu sagen. Zu ihr gehört auch das Recht, sich überhaupt nicht erklären zu müssen. Gerade bei einer Frage, die den eigenen Körper, das Sterben und die Vorstellungen vom Tod berührt, ist dieses Recht von besonderem Gewicht. Der Staat hat auch ein Schweigen zu respektieren. Wer sich mit der Frage der Organentnahme nicht befassen oder seine Haltung nicht gegenüber einer Behörde offenlegen möchte, ist dem Gemeinwesen keine Rechtfertigung schuldig.
Umso erstaunlicher ist die Verschiebung gegenüber der Argumentation, mit der die Kirchen noch 2020 gegen die Widerspruchslösung auftraten. Damals betonten sie ausdrücklich, die Organspende sei eine „sehr persönliche Entscheidung über das eigene Sterben“; die Freiheit dürfe bei dieser sensiblen Entscheidung nicht beschnitten werden. Sie verwiesen auf die körperliche Unversehrtheit, die Patientenautonomie und die Notwendigkeit einer informierten Einwilligung. Diese Einsichten verlieren ihre Bedeutung aber nicht plötzlich deshalb, weil der Staat nicht mehr die Antwort vorgibt, sondern nur noch regelmäßig die Frage stellt.
Fatale Erinnerung an die Corona-Zeit
Axel Bernd Kunze weist in seinem Zwischenruf zu Recht auf einen Punkt hin, der in der aktuellen kirchlichen Erklärung auffällig fehlt: die negative Meinungsfreiheit. Man darf Bürger informieren, für Organspende werben und ihnen eine möglichst einfache Möglichkeit geben, ihre Entscheidung zu dokumentieren. Etwas anderes ist es, staatliche Behörden damit zu beauftragen, Bürger bei wiederkehrenden Verwaltungsvorgängen zu einer Erklärung über eine intime ethische Entscheidung anzuhalten. Dass die Kirchen hier offenbar kaum noch ein Sensorium für diesen Unterschied besitzen, erinnert fatal an die Corona-Jahre. Auch damals wurde individuelle Freiheit allzu schnell gegen vermeintlich höhere Gemeinschaftsinteressen verrechnet und moralischer Druck als Solidarität verkauft. Gerade die Kirchen hätten aus dieser Zeit lernen müssen, dass der gute Zweck staatliche und gesellschaftliche Bevormundung nicht automatisch heiligt.
Hinzu kommt ein zweiter blinder Fleck: die Digitalisierung. Die Kirchen erklären, eine Entscheidung könne „geschützt und identitätsgesichert“ im digitalen Organspenderegister dokumentiert werden. Gerade bei einer derart sensiblen Information wäre allerdings weniger Technikgläubigkeit und mehr Misstrauen angebracht. Digitale Register sind keine metaphysisch sicheren Tresore. Wo höchstpersönliche Daten zentral gespeichert werden, stellen sich Fragen nach Zugriff, Missbrauch, technischer Sicherheit und zukünftiger Zweckentfremdung. Die Kirche müsste hier Anwältin der Freiheit sein, nicht Stichwortgeberin einer immer weiter ausgreifenden staatlichen Abfragekultur. Sie sollte für Organspende werben, ihren hohen ethischen Wert erklären und Menschen zu einer freiwilligen Entscheidung ermutigen. Aber sie sollte ebenso entschieden das Recht verteidigen, Nein zu sagen – und sogar das Recht, überhaupt nichts zu sagen.
Denn der menschliche Körper gehört weder dem Staat noch einer Solidargemeinschaft. Und auch eine moralisch gute Tat hört dort auf, wirklich Gabe zu sein, wo der gesellschaftliche und administrative Druck beginnt.
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