Der Fall der Tochter von Götz Kubitschek – oder die Politische Erbsünde

Habe ich das richtig verstanden, wenn dein Vater Hamas Anhänger ist, dann streitet noch der Staat für dich vor Gericht, dass du als Lehrerin ein Kopftuch tragen darfst, aber wenn dein Vater ein rechter Verleger ist, dann verbietet dir das sächsische Kultusministerium die Lehrerlaufbahn und lässt dein gesamtes Studium für die Katz gewesen sein? (Julian Adrat)

(David Berger) Eine junge Lehramtsabsolventin darf ihr Referendariat nicht antreten – nicht wegen einer Straftat oder einer nachgewiesenen eigenen verfassungsfeindlichen Äußerung, sondern weil ihre Kontakte und ihr familiäres Umfeld Zweifel an ihrer Gesinnung geweckt haben. Der Fall der Tochter von Götz Kubitschek zeigt, wie gefährlich nahe ein Staat der Kontaktschuld und einer modernen Form politischer Sippenhaft kommen kann, wenn nicht mehr allein zählt, was ein Mensch selbst getan hat.

Eine junge Frau hat ein Lehramtsstudium absolviert und sollte im August 2026 ihren Vorbereitungsdienst für das Gymnasiallehramt in Sachsen beginnen. Die Zulassung war bereits erteilt. Dann schaltete das Landesamt für Schule und Bildung wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue den Verfassungsschutz ein und nahm die Zulassung wieder zurück. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte die Entscheidung im Eilverfahren; inzwischen hat auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht ihre Beschwerde zurückgewiesen.

Bei der Frau handelt es sich Medienberichten zufolge um eine Tochter des Verlegers und Publizisten Götz Kubitschek. Als entscheidend führt das Gericht nicht ausdrücklich ihre Abstammung an, sondern ihre regelmäßige Teilnahme zwischen 2022 und 2025 an Veranstaltungen des inzwischen aufgelösten Instituts für Staatspolitik. Die Bewerberin erklärte ihre Anwesenheit mit familiären Gründen. Das genügte den Gerichten nicht, um die Zweifel an ihrer Verfassungstreue auszuräumen. Damit beginnt der eigentliche Skandal.

Denn was hat diese junge Frau getan? Wo sind ihre verfassungsfeindlichen Äußerungen? Wo ihre Aufrufe zur Gewalt? Wo ihre Pläne zum Umsturz? Wo der Beleg dafür, dass sie als Lehrerin Schüler gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung aufhetzen wollte? Nichts davon steht im Mittelpunkt des Falles. Stattdessen werden Veranstaltungsbesuche und politische Nähe zum Verdachtsmoment. Das ist ein brandgefährlicher Weg. Denn wenn nicht mehr das konkrete Verhalten eines Menschen entscheidet, sondern das Milieu, in dem er sich bewegt, seine Kontakte und schließlich indirekt sogar seine familiäre Herkunft, verwandelt sich der Rechtsstaat schleichend in einen Gesinnungsstaat.

Politische Erbsünde?

Formal ist das keine Sippenhaft. Niemand hat in einen Gerichtsbeschluss geschrieben: Diese Frau darf nicht Lehrerin werden, weil ihr Vater Götz Kubitschek heißt. Aber man muss schon beide Augen schließen, um die faktische Dimension zu übersehen. Das Verhalten, das gegen sie verwendet wird, ist unmittelbar mit ihrem familiären Umfeld verbunden. Damit gerät ihre Herkunft zumindest mittelbar zum beruflichen Verhängnis. Wer im Elternhaus an einer Veranstaltung teilnimmt, ist nicht automatisch Anhänger jeder dort vertretenen Auffassung. Anwesenheit ist kein Bekenntnis. Bekanntschaft ist keine Zustimmung. Und Verwandtschaft ist schon gar kein politisches Geständnis.

Genau hier verläuft eine Grenze, die ein Rechtsstaat niemals verwischen darf: Menschen werden nach ihrem eigenen Handeln beurteilt. Ein Sohn haftet nicht für seinen Vater, eine Tochter nicht für ihre Eltern, ein Ehepartner nicht für den anderen. Es gibt im Rechtsstaat keine politische Erbsünde. Natürlich darf der Staat von Lehrern Verfassungstreue verlangen. Gerade Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes unterliegen besonderen Loyalitätspflichten. Aber gerade weil der Ausschluss vom Vorbereitungsdienst einen jungen Menschen nach jahrelangem Studium mit voller Wucht trifft, müssen die Maßstäbe streng sein. Wer einen solchen Eingriff rechtfertigen will, sollte konkrete eigene Handlungen und Äußerungen vorweisen können – nicht politische Nähe, Veranstaltungsbesuche und Kontaktschuld.

Noch bedenklicher ist die Verschiebung der Beweislast. Der Staat stellt einen Gesinnungsverdacht in den Raum, und der Bürger soll ihn anschließend ausräumen. Damit wird aus der Verfassungstreueprüfung sehr schnell eine politische Reinheitsprüfung: Erkläre deine Kontakte. Rechtfertige deine Anwesenheit. Distanziere dich von den richtigen Personen. Beweise, dass du trotz deines Umfeldes zu den Guten gehörst. Mit einem freiheitlichen Staat hat eine solche Logik immer weniger zu tun. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich, dass niemand wegen seiner Abstammung, seiner Heimat und Herkunft oder seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Daraus folgt selbstverständlich kein Anspruch von Verfassungsfeinden auf eine Beamtenlaufbahn. Aber daraus folgt sehr wohl, dass zwischen eigener verfassungsfeindlicher Betätigung und bloßer politischer oder familiärer Nähe messerscharf unterschieden werden muss.

Wie viel Rechtsstaat existiert noch?

Der Fall ist deshalb größer als Götz Kubitschek und seine Tochter. Wer heute zufrieden zusieht, weil es einen Angehörigen des politisch verfemten Milieus trifft, sollte sich fragen, welchen Staat er damit legitimiert. Soll morgen die Tochter eines Linksradikalen erklären müssen, warum sie bei Veranstaltungen ihrer Eltern gesehen wurde? Soll der Sohn eines Islamisten seine berufliche Zuverlässigkeit verlieren, weil er familiäre Kontakte nicht abgebrochen hat? Soll die politische Gesinnung von Eltern irgendwann darüber mitentscheiden, welche Berufe ihren Kindern offenstehen? Ein Rechtsstaat zeigt sich nicht daran, wie er mit den politisch Angepassten umgeht. Er zeigt sich daran, ob seine Grundsätze auch für diejenigen gelten, deren Namen und Umfeld der politischen Klasse missfallen.

Wenn eine junge Frau ihren Beruf nicht antreten kann, obwohl ihr keine Straftat und keine konkrete eigene verfassungsfeindliche Äußerung zum zentralen Vorwurf gemacht wird, während ihre Kontakte zu einem politisch verfemten Umfeld entscheidendes Gewicht erhalten, ist eine rote Linie erreicht. Wer Freiheit schützen will, darf Kontaktschuld nicht zum Instrument des Staates machen. Sonst wird aus der wehrhaften Demokratie irgendwann eine Demokratie, vor der sich der Bürger selbst schützen muss. Der Name eines Menschen darf weder Empfehlungsschreiben noch Strafakte sein. Und Götz Kubitschek ist nicht seine Tochter. So viel Unterscheidungsvermögen muss man auch einer ziemlich auf den Hund gekommenen Justiz zumindest noch zutrauen.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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