Mittwoch, 25. Dezember 2024

Wahlmanipulation zugunsten der Grünen: Wenn die selbsternannten Guten Demokratie spielen

Wenn Vorfälle bekannt werden, in denen Auszähler das Ergebnis von Wahlen verfälschen, wird gerne abgewiegelt, dies sei doch im Grunde vernachlässigbar. Dabei wird übersehen, dass es weniger um die Frage geht, inwieweit die Mandatsverteilung betroffen ist, sondern vor allem um den immensen Vertrauensschaden, den die Demokratie durch jeden einzelnen Fall von Wahlmanipulation erleidet. Ein Gastbeitrag von Ramin Peymani

…dass es zunehmend bewusste Manipulationen sind, die sogar zu Mandatsverschiebungen führen können.

Mögen es oft einfach nur menschliche Fehler sein, die zu Falschauszählungen führen, mögen viele dieser Fälle im Rahmen der amtlichen Ergebnisfeststellung auch korrigiert werden, drängt sich mit der Etablierung einer sechsten Partei, die so gar nicht ins links-grüne Konsenstheater passen will, gleichwohl der Eindruck auf, dass es zunehmend bewusste Manipulationen sind, die sogar zu Mandatsverschiebungen führen können.

Einen dieser Fälle erlebte Bremen im Jahr 2015. Es bedurfte einer Klage, um am Ende die korrekte Zahl von Landtagsmandaten durchzusetzen. Im Herbst 2018 sorgte die Auszählung der Hessischen Landtagswahl für Aufsehen. In Frankfurt waren die Ergebnisse gar derart auffällig, dass tagelang neu ausgezählt, korrigiert und gerechnet werden musste. Die schwarz-grüne Koalition regiert seitdem mit der kleinstmöglichen Mehrheit von einem Landtagsmandat. Zurück blieb der bittere Beigeschmack, dass trotz aller Nacharbeiten das Votum der hessischen Wähler nicht korrekt abgebildet worden sein könnte.

„Mein Herz schlägt links“

Zu groß waren die Diskrepanzen in benachbarten Wahllokalen, zu zahlreich die Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und unbeaufsichtigte Wahlurnen. Mit einer Strafanzeige versuchen Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel und ich Licht ins Dunkel zu bringen (AZ 6100 UJs 42139518).

Der Betrüger hat nicht nur mindestens 50 Stimmen gefälscht, sondern dies auch selbst öffentlich gemacht und eine künftige Wiederholung angekündigt

Nun ist ein neuerlicher Betrugsfall öffentlich geworden: Bereits Ende Mai hatte ein Wahlhelfer bei der Kommunalwahl in Brandenburg Stimmen für die AfD munter den Grünen zugeschlagen. Noch ist nicht ermittelt, wie viele Wahlzettel der junge Mann tatsächlich falsch erfasst hat, klar ist aber, dass er in voller Absicht handelte. „Mein Herz schlägt links“, brüstete sich der Betrüger, der in einem Wahllokal im Landkreis Oder-Spree dafür verantwortlich war, die Zahl der Kreuzchen zu notieren.

Er hatte nicht nur bewusst mindestens 50 Stimmen gefälscht, sondern dies auch voller Inbrunst öffentlich gemacht und eine Wiederholung für den Fall einer künftigen Berufung als Wahlhelfer angekündigt. Letzteres ist gottlob unwahrscheinlich. Rechnen muss der grüne Gauner mit dem fehlenden Unrechtsbewusstsein allerdings mit einer Geldstrafe. Die Auswirkungen auf die politischen Entscheidungen sind indes wohl gering. Gravierender sind sie für die Kandidaten. Denn die Wahlfälschung bedeutet möglicherweise, dass ein nicht gewählter Grüner in die kommunale Vertretung einziehen durfte, während ein gewählter Bewerber der AfD in die Röhre schaut.

Eventuell Betroffene einer Wahlmanipulation sollten eine Klage in Erwägung ziehen

Derlei Manipulationen sind unabhängig von der Verfälschung der Stimmgewichte immer auch ein Betrug an den Kandidaten, die sich mit viel Herzblut ehrenamtlich in den zeitintensiven und nicht immer leichten Dienst am Bürger stellen. Eventuell Betroffene sollten eine Klage gegen den Wahlbetrüger in Erwägung ziehen. Ändern dürfte aber selbst eine Verurteilung am Ergebnis letztlich nichts mehr. Und natürlich stellt auch eine mögliche Geldstrafe die Gerechtigkeit nicht wieder her. Da wünscht man sich eher den lebenslangen Entzug des Wahlrechts.

Dass im 21. Jahrhundert nicht einmal im Ansatz darüber nachgedacht wird, die Auszählung besser vor Manipulation zu schützen, ist das Grundproblem

Man mag sich gar nicht vorstellen, wie hoch die Dunkelziffer der Schummeleien bei der kommunalen Stimmauszählung ist. Wo kumuliert und panaschiert werden kann, also Kandidaten bis zu drei Kreuze erhalten, vom Wähler gestrichen oder in einer ganzen Liste gewählt werden können, gestaltet sich der Auszählungsvorgang langwierig und komplex.

Wenn – wie im Fall in Brandenburg – die Auszählungen wegen zeitgleicher Wahlen mit höherer Priorität in die späten Abendstunden fallen, macht dies nicht nur Flüchtigkeitsfehler wahrscheinlicher, sondern öffnet der Manipulation auch Tür und Tor, weil alle den Tag nur noch hinter sich bringen wollen und man nicht mehr so genau hinsieht. Die gegenseitige Kontrolle im Wahllokal, die so gerne als Korrektiv ins Feld geführt wird, greift dann immer weniger. Der Brandenburger Betrug ist keine Bagatelle, sondern ein ernstes Symptom eines kränkelnden Systems. Da nutzt der gebetsmühlenartige Hinweis, dass die weit überwiegende Zahl der Wahlhelfer seriös und korrekt arbeitet, wenig.

Verhindern von Wahlmanipulationen: Investitionen in datenschutzkonforme Stimmabgabeverfahren nötig

Dass im 21. Jahrhundert nicht einmal im Ansatz darüber nachgedacht wird, die Stimmabgabe und -auszählung besser vor Manipulation zu schützen, ist das eigentliche Problem. Schon die Beschränkung der Briefwahl auf Härtefälle und eine bessere Überwachung der Auszählung würden helfen.

Besser noch wären Investitionen in datenschutzkonforme Stimmabgabeverfahren, die die Möglichkeit der Manipulation auf ein Minimum reduzieren und die Auszählung automatisieren. Die hierfür benötigten Mittel wären zur Sicherung der Demokratie besser angelegt als die vielen Millionen für alle möglichen Vereinigungen, Organisationen und Bündnisse, die sich der Demokratieverteidigung rühmen und nicht selten das Gegenteil im Sinn zu haben scheinen.

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Der oben veröffentlichte Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors LIBERALE 

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