Der italienische TV-Sender „Rete 4“ hat dokumentiert, wie libysche Schlepper mit deutschen NGOs die Überfahrt von illegalen Migranten nach Europa organisieren. Die organisierte und gewerbsmäßige Schlepperei ist eindeutig ein Verstoß gegen §96 Aufenthaltsgesetz „Einschleusen von Ausländern“.
In der Talkshow „La Quarta Repubblica“ packte ein 21-jähriger Libyer, der selbst erst vor wenigen Wochen auf dem Seeweg nach Italien kam, aus. Demnach werden die Überfahrten von Libyen nach Italien von libyschen Schleppern über geheime Facebook-Gruppen organisiert.
Bestechungsgelder an die libysche Polizei
Bestechungen an die libysche Polizei sorgen für freie Fahrt, die Abholung durch NGO-Boote sei ebenfalls vorher verabredet, so der 21-jährige. Der Migrant nannte sogar den Namen des Schleppers: Lukman Zauari. Dieser habe ihm mehrmals bestätigt, mit Sea-Watch im direkten Kontakt zu stehen. Der Preis für die betreute Flucht: 1.600 Euro.
Der Sender nahm zur Überprüfung der Aussagen direkten Kontakt mit dem Schlepper auf. In dem aufgezeichneten Gespräch bestätigte der Schlepper, im direkten Kontakt mit den Besatzungen der NGO-Boote zu stehen: „Wir sind im Kontakt mit Sea-Watch.“
Der AfD-Obmann im Auswärtigen Ausschuss Petr Bystron ist der erste bekannte Politiker in Deutschland, der nun Konsequenzen fordert: Es sei nun bewiesen, dass die NGOs im Mittelmeer keine Seenotrettung betreiben, sondern in Absprachen mit den libyschen Schleppern Migranten aus Afrika nach Europa überführen.
Deutsche Politiker unterstützen das illegale Einschleusen von Ausländern
Diese Beweise müssten politische und rechtliche Konsequenzen haben: „Auf politischer Ebene ist endlich die Unterstützung dieser Aktivitäten zu beenden. Insbesondere führende Politiker der Grünen und der SPD müssen Ihre bisherigen Aussagen zu dem Thema korrigieren. Außenminister Maas müsste aufgrund seiner bisherigen Unterstützung dieser offensichtlich kriminellen NGOs eigentlich zurücktreten.“
Auch rechtlich müsse diese Entdeckung Konsequenzen haben. Die organisierte und gewerbsmäßige Schlepperei ist eindeutig ein Verstoß gegen §96 Aufenthaltsgesetz „Einschleusen von Ausländern“.
Drei Strafanzeigen gegen sieben führende deutsche NGOs gestellt
Bystron: „Ich habe am 6.7.2018 bereits in Deutschland insgesamt drei Strafanzeigen gegen sieben führende deutsche NGOs gestellt, die aus angeblicher „Seenotrettung“ ein Geschäft machen. Alle zuständigen Staatsanwaltschaften haben es jedoch vorgezogen, diese Anzeige, die von mehr als 40 Bundestagsabgeordneten mitgezeichnet wurde, zu ignorieren. Der vorgeschobene Grund: Es gebe nicht genug Beweise.
Nun gibt es dank Matteo Salvini immer mehr Beweise für das kriminelle Handeln dieser deutschen No-Borders-Aktivisten. Ich verlange jetzt, dass die Staatsanwaltschaften in Berlin, Regensburg und Dresden endlich ihre Pflicht tun.“
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