Wir müssen uns gegen die nicht nur drohende, sondern bereits stattfindende Islamisierung wehren. Und Eltern dürfen sich die Zwangs-Indoktrination Ihrer Kinder durch verpflichtende Moschee-Besuche nicht mehr länger gefallen lassen. Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer
Eltern aus Rendsburg hatten 2016 ihrem Sohn den Moschee-Besuch im Rahmen einer schulischen Exkursion verweigert. Am 5. Juli 2018 berichtete die „Junge Freiheit“ von dem ergangenen Gerichtsurteil: Die Eltern wurden zu einem Bußgeld verurteilt. Damit besteht jetzt die Gefahr, dass sich die dem Islam devot ergebene Politik als Sieger fühlt.
Bereits vor einem Jahr hatte ich zu diesem Fall im PP-Gastbeitrag „Schule: NEIN zum verpflichtenden Besuch in verfassungsfeindlichen Moscheen“ meinen Standpunkt geäußert.
Schule: NEIN zum verpflichtenden Besuch in verfassungsfeindlichen Moscheen!
Damals war der Prozess noch im Laufen. Jetzt, da das Urteil leider gegen die Eltern ausfiel, darf das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Alexander Heumann hatte in seinem PP-Gastbeitrag vom 6. Juni 2018 sein Statement abgegeben und vor allem die Möglichkeit der Berufung gegen das Urteil ins Spiel gebracht. Nicht ohne Grund brachte er dabei auch die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht als elementare Grundrechte zur Sprache.
Die Kollision des Islams mit den Werten unseres Grundgesetzes
Ebenso legte Alexander Heumann Politik und Justiz nahe, sich endlich einmal mit den Fakten zum Islam zu beschäftigen. Und gerade darin liegt auch der Punkt, auf den sich Eltern künftig berufen sollten, die einen Moscheebesuch für ihre Kinder nicht wollen: die Kollision des Islams mit den Werten unseres Grundgesetzes.
Sicher gibt es Muslime, die so wenig nach den Grundsätzen des Islams leben, dass einem Leben in Treue zu deutschen Gesetzen nichts im Wege steht. Aber die Werte des originalen, unverwässerten Islams stehen den Werten unseres Grundgesetzes diametral entgegen. Nur ein verwässerter Islam – der vielleicht gar nicht mehr die Bezeichnung „Islam“ verdient – ist überhaupt in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung tolerierbar.
Es mag noch von einzelnen Imamen abhängen, was in den Moscheen gepredigt wird. Dies ändert aber nichts daran, dass ein erheblich hoher Anteil der Moscheen in Deutschland von Organisationen getragen wird, die verfassungsfeindlich sind. Im besagten Fall in Rendsburg handelte es sich um eine Moschee in der Trägerschaft der Mili Görös. Sie wird vom Verfassungsschutz überwacht. Ihr ehemalige, bis 2015 amtierende Generalsekretär sitzt heute für die AKP im türkischen Parlament.
Verfassungsfeindliche Moscheebetreiber
Aber auch andere Organisationen, die in Deutschland Moscheen betreiben, sind als eindeutig verfassungsfeindlich einzustufen. Angefangen bei salafistischen Moscheen, setzt sich dies bei den Grauen Wölfen fort – einer türkischen rechtsextremen Partei.
Auch der von der Politik häufig unterstützten DITIB muss mit Misstrauen begegnet werden. Die Imame dort sind Beamte des türkischen Staates. Deshalb ist es für Erdogan nicht schwer, DITIB-Gemeinden für seine politischen Zwecke zu instrumentalisieren. Erst kürzlich wurde die Indoktrination von Kindern mit Kriegsspielen in DITIB-Moscheen bekannt. Auch antisemitische Hassprediger traten zumindest schon in einem Teil der DITIB-Moscheen auf. 2016 gehörte DITIB zu den türkischen Verbänden, die gegen die Völkermord-Resolution des Bundestages bezüglich des Völkermords an den Armeniern protestierten. Der Völkermord an den Armeniern wird von der DITIB geleugnet. Das wären nur wenige Beispiele dafür, was sich DITIB schon alles geleistet hat und was man ausführlicher im Wikipedia-Artikel nachlesen kann.
Eltern sollen zeigen: Von verfassungsfeindlichen Vereinen getragene Moscheen dürfen unsere Kinder nicht besuchen
Liebe Eltern, Sie sehen also, von welchen verfassungsfeindlichen Vereinen erheblich viele Moscheen in Deutschland getragen werden. Und wann immer die Schule Ihren Kindern eine Moschee-Exkursion verordnet, erkundigen Sie sich, in welcher Trägerschaft die Moschee ist. Handelt es sich um verfassungsfeindliche Trägervereine wie DITIB, Mili Görös, Graue Wölfe und sonstige, so berufen Sie sich darauf, um sich gegen den Moschee-Besuch zu wehren.
Machen Sie gegenüber Fachlehrern, Klassenlehrern und Schulleitung deutlich, dass Sie es nicht verantworten können, verfassungsfeindlichen Organisationen Ihre Kinder anzuvertrauen. Wenn das in vernünftigen Gesprächen mit Lehrern nichts hilft, wehren Sie sich mit Hilfe eines Rechtsanwalts gegen den Moschee-Besuch – mit der Begründung, Ihre Kinder nicht verfassungsfeindlichen Organisationen aussetzen zu wollen. Ob es etwas helfen wird, bleibt offen. Aber ganz umsonst ist es sicher nicht, den Schulen damit ein Dilemma aufzuzeigen.
Lehrer müssen aufpassen, dass sie nicht ihren Eid auf das Grundgesetz durch Moschee-Exkursionen verlieren
Und falls Fachlehrer, Klassenlehrer und Schulleiter hier mitlesen: Sie haben durch Ihren Beamtenstatus einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt. Wenn Sie nicht Ihren Amtseid brechen wollen, dann erkundigen Sie sich genau, von welchen Vereinen Moschee-Gemeinden getragen werden. Entweder Sie finden eine Moschee in unbedenklicher Trägerschaft, was aber schwierig sein wird. Oder Sie streichen Moschee-Exkursionen ganz aus dem Programm. Es ist mit Ihrem Eid auf das Grundgesetz nicht vereinbar, mit Schülern eine Einrichtung zu besuchen, deren Träger Verfassungsfeinde sind.
Dass erheblich viele Moscheen in verfassungsfeindlichen Händen sind, sollte nicht überraschen. Man sollte einfach nur den Artikel „Wenn für Mohammed das StGb gelten würde“ von Adam Elnakhal lesen. Dann ist man informiert, was für ein Mensch der Gründer des Islams war.
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