Samstag, 5. Oktober 2024

Wenn für Mohammed das StGB gelten würde…

Wenn Mohammed heute in Deutschland auf der Anklagebank säße, hätte der Rechtsstaat gut zu tun. Ein Gastbeitrag von Adam Elnakhal

Vorbemerkung: Dieser Beitrag hat nicht die Intention Menschen muslimischen Bekenntnisses zu beleidigen, sondern Aufklärung zu leisten, damit sie sich selbst aus der Ideologie der Unfreiheit und der Gewalt befreien können.

Warum der Islam keine Religion des Friedens ist und es auch nie werden kann, zeigt sich nicht nur in den Gewaltsuren des Korans, sondern schon in der Person des Begründers Mohammed.

Vor genau 1385 Jahren, am 8. Juni 632 verstarb Mohammed an einer plötzlichen Fiebererkrankung. Anders als es islamische Würdenträger gerne verkaufen, war Mohammed kein Friedensbringer, sondern ein Schwerverbrecher. Würde Mohammed heute vor einem deutschen Gericht sitzen, das dem StGB und nicht der politischen Korrektheit verpflichtet ist, würde die Anklageschrift einen dicken Roman füllen.

Der Islam wurde von Mohammed gegründet und lehrt, dass er der Prophet ist. Zur Schriftreligion Islam gehört nicht nur der Koran, sondern auch die Sunna des ‚Propheten‘, also die Verhaltens- und Lebensweise des im April 570/571 oder 573 geborenen Mohammed. Und diese Sunna verheißt nichts Gutes. Mohammed war anders als Buddha kein meditierender Friedenssucher. Mohammed war anders als Jesus kein Liebesprediger. Mohammed war – man muss es so deutlich ausformulieren – ein Judenmörder und Kinderschänder.

1.385 Jahre verwest Mohammeds Leichnam nun schon im Wüstensand. Leider ist er trotzdem bis heute der mächtigste Politiker der Menschheitsgeschichte. Dabei täte jene Menschheit (und besonders die 23 Prozente islamische Weltbevölkerung) gut daran, Mohammed im Wüstensand zu lassen.

Stünde der Religionsstifter heute vor einem funktionierenden deutschen Gericht und wären keine seiner Straftaten verjährt, hätten Staatsanwaltschaft, Schöffen, Richtiger und Verteidiger jede Menge Arbeit und die Prozessakten könnten wohl nicht mehr in einem normalen Ordner Platz finden.

Im Folgenden sei nur eine Auswahl seiner Verbrechen gegen unser Strafgesetzbuch (StGB) und Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) genannt:

Völkermord am jüdischen Stamm Banū Quraiza

Im Jahre 627 wurde in Medina der jüdische Stamm Banū Quraiza unter Aufsicht von Mohammed ermordet. Die 600 bis 900 Männer wurden ermordet. Lediglich zwei bis drei Männer entgingen dem Tod durch Konversion zu Mohammeds Friedensbewegung, die „Islam“ (d.h. Unterwerfung) getauft wurde. Die Frauen und Kinder wurden versklavt.
Angesichts der im Vergleich zur Gegenwart sehr viel niedrigeren Bevölkerungszahlen im siebenten Jahrhundert und angesichts der Tatsache, dass ein kompletter jüdischer Stamm brutal ausgelöscht wurde, sind die Vokabeln ‚Völkermord‘ bzw. ‚Genozid‘ nur angemessen.
(Tat nach dem StGB: § 211 Mord | Strafmaß: lebenslange Freiheitsstrafe)
(Tat nach dem VStGB: § 6 Völkermord | Strafmaß: lebenslange Freiheitsstrafe)

Angriffskrieg auf Mekka

Nachdem Mohammed mit seinen Ideen von der Bevölkerung in seiner Heimatstadt Mekka abgelehnt wurde, zog er nach Medina und eroberte im Jahre 624 seine Geburtsstadt mit dem Schwert.
(Tat nach dem VStGB: § 13 Verbrechen der Aggression („Angriffskrieg“ oder „sonstige Angriffshandlung“ | Strafmaß: lebenslange Freiheitsstrafe)

Mehrfachehen, Kinderehe, Kindesmissbrauch

Für Mohammed waren Frauen und Kinder Ware, die er für seine sexuellen Neigungen nach Belieben verwendete. Er war zum Zeitpunkt seines Ablebens mit zehn Frauen gleichzeitig verheiratet gewesen. Die jüngste Frau, seine Lieblingsfrau Aischa, musste den Gewalttäter mit sechs Jahren ehelichen. Die Ehe soll im Alter von neun Jahren vollzogen worden sein. Andere Quellen nennen als Alter Eheschließung neun und als Vollzugsalter zwölf Jahre. So oder so: Mohammed war ein Mädchenschänder. Die Kinderehe in der islamischen Welt, die nun auch in die Bundesrepublik exportiert wurde, fußt auf die Pädophilie und Gewissenlosigkeit des islamischen Religionsstifters. Als Aischa mit Mohammed zwangsverheiratet wurde, war sie keine zehn Jahre alt. Er war dagegen schon um die 50 Jahre alt.
(Taten nach dem StGB:
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern | Höchststrafe: zehn Jahre Freiheitsstrafe
§ 172 Doppelehe | Höchststrafe: drei Jahre Freiheitsstrafe)

Hass und Hetze gegen Frauen sowie gegen Juden und Christen (Maasdeutsch: „Hatespeech“)

Zwischen den Schwerverbrechen war noch genügend Zeit für kleinere Delikte. Schauen wir in Sure 4, Vers 34: „Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind die tugendhaften Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet: Ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“
Dagegen erteilt Sure 5, Vers 51 Multikulti eine deutliche Absage: „Oh, ihr, die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und Christen zu Freunden. Sie sind einander Freunde. Und wer sie von euch zu Freunden nimmt, der gehört zu ihnen. Wahrlich, Allah weist nicht dem Volk der Ungerechten den Weg.“
Etwas deutlicher wird es in Sure 9, Vers 5: „Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf.(…)“
Wer es judenfeindlich haben möchte, wird in Sure 4, Vers 47 bedient: „Oh ihr, denen die Schrift gegeben wurde, glaubt an das, was Wir herab gesandt haben und welches das bestätigt was euch schon vorliegt, bevor Wir manche Gesichter vernichten und sie auf ihre Rücken werfen oder sie verfluchen, wie Wir die Sabbat-Leute [Juden!] verfluchen. Und Allahs Befehl wird mit Sicherheit ausgeführt.“Nach viel Frieden, Liebe und Toleranz klingt das nicht. Es wird beleidigt, gehetzt und mit bestialischer Gewalt gedroht.
(Taten nach dem StGB:
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten | Bestrafung wie ein Anstifter oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Strafteten | Höchststrafe: drei Jahre
§ 130 Volksverhetzung | Höchststrafe: fünf Jahre Freiheitsstrafe
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen | Höchststrafe: drei Jahre)

Ein solcher Schwerverbrecher wie Mohammed gehört nicht verehrt und verklärt und besonders geschützt. Ein solcher Schwerverbrecher gehört für immer aus dem Verkehr gezogen.

Nach deutschem Recht müsste Mohammed eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Zurecht! Der JVA-Standard der Gegenwart ist dabei noch viel zu gut für jemanden, der einiges mit Adolf Hitler gemein hatte.

Die Menschheit darf nicht zulassen, dass dieser Massenmörder, Kriegstreiber, Kinderschänder, Frauenschänder, Judenhasser und Christhasser die Welt weiter mit seiner Gewaltaffinität vergiftet. 1.385 Jahre nach seinem Tod ist es an der Zeit, sich von einem der größten Verbrecher der Menschheitsgeschichte zu befreien und das Licht der Freiheit zu finden.

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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