Allein in den Jahren 2016 und 2017 wurden 567.923 Reiseausweise an sogenannte Flüchtlinge, davon 294.781 an syrische Staatsbürger, ausgegeben, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion ergibt.
Zum Vergleich: Im Jahr 2007 waren lediglich 607 derartige Dokumente ausgegeben worden. Der Reiseausweis für Flüchtlinge soll gemäß Art. 28 Abs. 1 GFK Flüchtlingen Reisen außerhalb des Gebietes ihres rechtmäßigen Aufenthaltsortes ermöglichen.
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner, der diese Anfrage federführend erstellt hat, hebt zunächst den enormen Anstieg der Anzahl ausgegebener Dokumente innerhalb von nur zehn Jahren hervor.
Zudem beunruhigt ihn, dass der Flüchtlingsreiseausweis auf Grundlage von Daten erstellt werden kann, die durch den Antragsteller selbst angegeben werden und frei erfunden sein können:
„Zwar enthält der Ausweis dann einen Hinweis auf die Zweifelhaftigkeit der Daten, aber ein Passersatz sollte kein Märchenbuch sein. Wer seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen kann, der sollte dann eben auch nicht verreisen können und keinen Ausweis erhalten.“
Weiter irritiert Brandner die lapidare Antwort der Bundesregierung, nach der dieser zwar „allgemeine Kenntnisse“ darüber vorliegen, „dass Reiseausweise für Flüchtlinge, Personen zur illegalen Einreise nach Deutschland überlassen oder verkauft werden, die dem Reiseausweisinhaber ähnlich sehen“.
Konkrete Aussagen dazu trifft die Bundesregierung aber nicht.
„Hier werden wir weiter nachhaken. Solchen illegalen Machenschaften ist zwingend Einhalt zu gebieten, das verlangt der Rechtsstaat“,
…so Brandner abschließend.
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