(David Berger) Die illegale Einreise von Migranten in Fernreisebussen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. So verwundert es auch nicht, dass die Bundespolizei letzte Woche etwa im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn zahlreiche Migranten in Fernreisebussen festgestellt hat.
Der Polizeibericht. „In einem Bus aus Albanien trafen die Beamten auf sechs Personen, die für den geplanten Aufenthalt in Deutschland nicht über die erforderlichen Papiere verfügten. Es handelt sich um albanische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 36 Jahren. Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten in einem Schuh des 36-Jährigen einen gefälschten griechischen Ausweis sowie einen gefälschten griechischen Führerschein. Für das anstehende Strafverfahren musste der Mann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vorab schon einmal eine Sicherheitsleistung in Höhe von 350 Euro hinterlegen. Anschließend konnte er sich mit seinen Landsleuten wieder auf den Heimweg machen.
Nach Österreich wurde ein weiterer albanischer Staatsangehöriger, der mit einem in Deutschland zugelassenen Bus eingereist war, zurückgewiesen. Die Überprüfung seiner Personalien mithilfe des Polizeicomputers ergab, dass deutsche Behörden gegen ihn bis zum Jahr 2020 ein Einreiseverbot verhängt hatten. In einem Fernreisebus aus Italien waren fünf nigerianische Staatsangehörige unterwegs. Sie besaßen ebenso wie ein Mazedonier, der mit einem bosnischen Busunternehmen unterwegs war, keine Einreisedokumente.
Einen Mann, der in einem Reisebus mit deutschen Kennzeichen auf der A93 kontrolliert wurde und sich als Finne ausgab, entlarvten die Bundespolizisten als somalischen Staatsangehörigen. Der finnische Reisepass, den der 27-Jährige mitführte, ist eine glatte Fälschung. Beim „medizinischen Screening“ in der Rosenheimer Dienststelle der Bundespolizei fiel sofort auf, dass der Mann unter einem enormen Krätze-Befall leidet.
Zur Behandlung der ansteckenden Hauterkrankung wurde er unverzüglich in eine Klinik in Bad Reichenhall eingeliefert. Nach seiner Genesung wird er sich wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung verantworten müssen.