Leichenfledderei im Namen der Moral: Der Hass auf Aiwanger

(David Berger) Hubert Aiwangers Leichnam war noch nicht kalt, da meldeten sich jene zu Wort, die sich ansonsten für die Speerspitze des einst von Bundeskanzler Schröder gegen rechts ausgerufenen „Aufstands der Anständigen“ halten. Menschenfreundlich geben sie sich, sensibel, achtsam und unbedingt frei von Hass. Nur gilt ihre Menschenfreundlichkeit offenbar nicht jedem. Ein toter politischer Gegner darf zur Zielscheibe werden. Die eigene moralische Überlegenheit hält das aus.

Von der Linksjugend kam eine widerwärtige Vorstellung über einen angeblichen Tod im Dixi-Klo, verbunden mit Fäkalien und Erstickung. Andere meinten, Aiwangers Angehörige sollten froh sein, ihn loszuhaben. Schon dieser Inhalt genügt, um zu erkennen, wie wenig die vorgeführte Menschenfreundlichkeit mit gelebter Menschlichkeit zu tun haben kann.

Da stirbt ein Mann mit 55 Jahren. Eine Familie verliert einen geliebten Menschen. Und irgendwo sitzt jemand vor einem Bildschirm und überlegt, welche Gemeinheit die meisten zustimmenden Reaktionen bringt. Der Streitpartner ist tot. Er kann nicht mehr antworten. Getroffen werden die Menschen, die ihn liebten.

Wenn Haltung den Anstand ersetzt

Warum gerade Aiwanger? Warum reicht manchen selbst sein Tod nicht, um den Hass für einen Augenblick abzustellen? Vielleicht, weil dieser Mann etwas verkörperte, das sie mit ihren Sprachregelungen und Gesinnungsprüfungen nicht in den Griff bekamen: Bodenständigkeit, Humor, Heimatliebe und Unerschrockenheit. Er wirkte wie einer, der mit sich und seiner Herkunft im Reinen war. Man musste seine Politik nicht teilen. Man konnte seinen Dialekt anstrengend finden und seine Reden für zu derb halten. Aber man verstand, dass hier ein Mensch sprach, der sich nicht vor jedem Satz bei einer selbsternannten moralischen Aufsicht rückversicherte. Das machte ihn für so viele sympathisch. Und für andere offenbar unerträglich.

Auch die Kampagne gegen ihn hatte ihn nicht gebrochen. Er blieb stehen. Für Menschen, die politische Auseinandersetzung gern durch gesellschaftliche Ächtung ersetzen, muss schon das eine Provokation gewesen sein. Wer sich dem vorgesehenen Verschwinden verweigert, wird zum dauernden Ärgernis. Doch selbst dieser Ärger erklärt keine Freude über seinen Tod. Er entschuldigt sie erst recht nicht.

Nun gilt zwar ein alter Satz: De mortuis nil nisi bene. Über die Toten nur Gutes. Als journalistische Arbeitsanweisung taugt er aber nur begrenzt. Ein Politiker wird durch seinen Tod nicht unfehlbar. Seine Entscheidungen bleiben überprüfbar, seine Fehler dürfen benannt werden. Auch ein Nachruf muss keine Heiligsprechung sein. Journalisten sind keine angestellten Trauerredner. Aber wer einen Toten mit Fäkalienfantasien besudelt, prüft keine Entscheidung. Wer seiner Familie zum Verlust gratuliert, benennt keinen politischen Fehler. Das ist Menschenverachtung. Sie wird keinen Deut besser, wenn im Profil des Verfassers die richtigen Bekenntnisse zu Vielfalt, Toleranz und Solidarität stehen.

Ernst nehmen muss man diese Verrohung gerade deshalb, weil sie aus einem Milieu kommt, das seine moralische Überlegenheit so gern öffentlich ausstellt. Wer im Namen von Antifaschismus, Vielfalt und Fortschritt einen Verstorbenen verhöhnt, bricht mit grundlegenden Regeln des Anstands. Das Etikett „gegen rechts“ wird zum Freibrief, dem politischen Gegner selbst im Tod die Achtung zu verweigern. Dahinter steht eine gefährliche Selbstermächtigung: Wer sich auf der richtigen Seite der Geschichte wähnt, glaubt offenbar, die gewöhnlichen Gebote der Menschlichkeit beträfen nur die anderen.

Wer das christliche Erbe verachtet, verspielt die Menschlichkeit

Woher kommt eine solche Verwahrlosung? Eine Antwort liegt im leichtfertigen Umgang mit dem christlichen Erbe unserer Gesellschaft. Man muss kein tiefgläubiger, praktizierender Christ sein, um anzuerkennen, wie sehr dieses Erbe unsere Vorstellungen von Menschenwürde, Barmherzigkeit und dem Respekt vor den Toten geprägt hat. Die Zivilisation, in die wir hineingeboren werden, beginnt nicht mit uns. Wir verdanken ihr Maßstäbe, die lange vor unseren politischen Überzeugungen entstanden sind. Gerade in der Achtung vor einem Menschen, dessen Ansichten wir ablehnen, zeigt sich, ob wir diese Maßstäbe verinnerlicht haben.

Gottlosigkeit bezeichnet in diesem Zusammenhang eine Haltung, die sich von jeder höheren Bindung entpflichtet glaubt. Auch ein Ungläubiger kann das christlich geprägte Sittengesetz achten; auch ein Kirchenmitglied kann es mit Füßen treten. Entscheidend ist, ob der Mensch im Gegner noch den Mitmenschen erkennt. Wer dagegen die christlich-abendländische Überlieferung pauschal als rückständig verachtet und ihre moralischen Hemmungen als Hindernis des Fortschritts abschüttelt, sollte sich über die Folgen nicht wundern. Er verbraucht ein sittliches Erbe, dessen Quellen er zugleich verstopft. Am Ende steht eine Selbstgerechtigkeit, die sich für aufgeklärt hält und doch nicht einmal mehr vor der Trauer einer Familie innehält.

Auch das Strafrecht zieht eine Grenze: Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, riskiert nach Paragraf 189 des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Ob einzelne Beiträge diese Grenze überschreiten, müssen Gerichte beurteilen. Nicht jede Geschmacklosigkeit ist strafbar. Aber der Tod macht einen Menschen keineswegs zum rechtlosen Freiwild.

Die Leichenfledderei hat allerdings kein linkes Monopol. Wer reflexhaft fragt, ob Aiwanger geimpft gewesen sei, und damit eine Erklärung oder gar ein Selbstverschulden andeutet, benutzt den Toten ebenfalls. Eine ungeklärte Todesursache ist keine Einladung, die eigene Lieblingsthese als Diagnose auszugeben. Angehörige brauchen keine Hobbyermittler, die ihren Verlust zur Weltanschauungsdebatte umbauen.

Was sagt das über unser Land? Nicht, dass alle so wären. Es gibt aufrichtige Anteilnahme, auch über politische Grenzen hinweg. Aber es sagt etwas über eine Öffentlichkeit, in der selbst der Tod das permanente Tribunal kaum unterbricht. Der Mensch verschwindet hinter dem Etikett. Übrig bleibt ein Gegner, den man noch im Sarg treffen möchte. Niemand muss um Aiwanger trauern. Merz etwa ließ seine tiefe Betroffenheit durch seinen Sprecher ausrichten. Das ist keine Häme, natürlich. Aber ein persönliches Wort hätte dem Kanzler gut angestanden. Von unten kommt der Hass, von oben die Amtsroutine. Dazwischen fehlt etwas: Menschlichkeit.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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