
Auf X trendet derzeit eine berechtigte Frage: Was ist aus der Fluchtwagenfahrerin von Stade und der Partnerin des mutmaßlichen Sechsfachmörders geworden, die eine schwer verletzte Sozialarbeiterin attackiert haben soll?
Nach dem zuletzt öffentlich belegten Stand sind beide Frauen weiterhin auf freiem Fuß. Gegen beide wird jedoch ermittelt. Noch im Oktober bestätigte die Staatsanwaltschaft Stade, dass die Verfahren gegen Sylvia S. und die Kindsmutter Enise Ö. andauern. Eine Anklage oder einen Verfahrensabschluss konnte unsere Recherche bis zum 4. November nicht feststellen. Sylvia S. steuerte nach den tödlichen Schüssen vom 29. Juni den Fluchtwagen. Sie erklärte laut Medienberichten, vom bewaffneten Täter dazu gezwungen worden zu sein. Gegen beide Frauen wurden nach der zuletzt veröffentlichten Auskunft der Staatsanwaltschaft mangels dringenden Tatverdachts keine Haftbefehle beantragt.
Besonders schwer wiegen die Vorwürfe gegen Enise Ö.: Nach Berichten über die Ermittlungsakten soll sie eine bereits angeschossene Sozialarbeiterin zu Boden gestoßen und mehrfach geschlagen haben. Dabei soll sie gerufen haben: „Ihr habt mir das Kind genommen.“ Gerichtlich festgestellt sind diese Vorwürfe bislang nicht. Zusätzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen die Mutter wegen des Verdachts schwerer Kindesmisshandlung. Ein Gutachten bestätigte ein Schütteltrauma beim Baby. Das Kind lebt inzwischen getrennt von ihr. Der mutmaßliche Schütze starb im Juli in Untersuchungshaft; das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Immer wieder das Problem Staatsanwaltschaft
Dass beide Frauen trotz der öffentlich bekannt gewordenen schweren Vorwürfe weiterhin auf freiem Fuß sind, ist erklärungsbedürftig. Besonders der mutmaßliche Angriff auf eine bereits tödlich verletzte Sozialarbeiterin verlangt nach konsequenter Aufklärung. Die Staatsanwaltschaft muss sich an der Frage messen lassen, ob sie sämtliche Hinweise mit der gebotenen Gründlichkeit verfolgt. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung – für die sechs Opfer und ihre Angehörigen besteht ein Anspruch auf eine umfassende Aufklärung.
Zusätzliche Brisanz erhält die Frage durch die jüngste Festnahme des Arztes und Publizisten Dr. Paul Brandenburg: Er wurde am 28. Oktober am Flughafen BER festgenommen und sitzt wegen des Vorwurfs mehrfacher Beleidigung und Verleumdung des Berliner Regierungschefs Kai Wegner in Untersuchungshaft. Die Justiz beruft sich auf Flucht beziehungsweise Fluchtgefahr; seine Verteidigung widerspricht. Warum mildere Maßnahmen nicht ausreichen sollten, blieb auf Nachfrage von NIUS unbeantwortet. Während Brandenburg wegen mutmaßlicher Äußerungsdelikte in Haft sitzt, bleiben die beiden Beschuldigten im Stader Mordkomplex auf freiem Fuß. Unterschiedliche Beweislagen und Haftgründe können solche Entscheidungen rechtfertigen. Dennoch verlangt dieser für viele Bürger schwer nachvollziehbare Gegensatz nach einer überzeugenden Erklärung der Justiz.
Sarkastisch dazu der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz: „Ich verstehe die Aufregung nicht. Immerhin hat die Fluchtwagenfahrerin von Stade keinen Politiker wie Kai Wegner „beleidigt“, sondern lediglich mutmaßliche Beihilfe zu sechsfachem Mord geleistet.“
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